Diskussion:Allgemeines Pensionsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Giebenrath in Abschnitt Beispiel Pensionsberechnung nach dem APG
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Pensionsgesetz 1965

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In welcher Beziehung steht das APG zu diesem Gesetz (PG 1965, BGBl. Nr. 340/1965)? --Aktenstapel (Diskussion) 20:45, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das Pensionsgesetz 1965 betrifft nur Beamte und wird übergangsweise, d. h. abhängig vom Geburtsjahrgang, weiter angewendet. Siehe Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes --Lexberlin (Diskussion) 01:37, 11. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Pensionssystem

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Die Verlinkung Pensionssystem leitet auf Ruhegehalt weiter. Gemäß Definition handelt es sich beim Ruhegehalt um "ein regelmäßig ausgezahltes Einkommen zur Altersversorgung an eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis gestanden hat." Der Regelungsbereich des Allgemeinen Pensionsgesetzes beschränkt sich aber nicht auf Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Die Weiterleitung ist daher irreführend und somit zu entfernen! --Karl 3 (Diskussion) 16:01, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Zustimmung meinerseits! --Lexberlin (Diskussion) 20:32, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Done --Karl 3 (Diskussion) 13:14, 24. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Beispiel Pensionsberechnung nach dem APG

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In der Beispielrechnung wird zunächst angenommen, dass ein Monatseinkommen 14 mal gezahlt werde. Ich vermute, dass es sich auch bei der Anzahl der Monatszahlungen nur um ein Beispiel handelt. Nach § 11 APG dürfte der Jahresverdienst die Bemessungsgrundlage sein, unabhängig von der Anzahl der Zahlungen. Weiterhin wird dann bei der Lebens-Gesamtgutschrift eine Teilung durch 14 vorgenommen, was hier allerdings § 5 Abs. 1 APG ausdrücklich vorschreibt. Vielleicht wäre dazu noch zu ergänzen, wie die tatsächliche Auszahlung erfolgt, also ob in bestimmten Monaten der mehrfache Betrag ausgezahlt wird, weil das Jahr nur zwölf Monate hat. --Lexberlin (Diskussion) 16:53, 26. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Im April und Oktober gibt es die Pensionssonderzahlungen, auch als "13. und 14. Pension" bekannt - ich habe das jetzt mal in den Artikel eingefügt. --Giebenrath (Diskussion) 14:22, 11. Aug. 2023 (CEST)Beantworten