Diskussion:Allgemeinverbindlicherklärung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Virda in Abschnitt Andere Länder
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Die Überschrift des Artikels ist falsch. Es muss Allgemeinverbindlicherklärung heißen, die Silbe -keits gehört nicht in das Wort (siehe auch den Wortlaut des § 5 TVG). Ich weiß aber nicht, wie man eine solche Änderung technisch vornimmt. Vielleicht könnte man den Artikel auch Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nennen.

Ähm, Punkt 1. ist etwas diffus. Auch nach dem 4. Mal lesen verstehe ich die Bedingung nicht. -TD

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Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 18:26, 21. Jan 2006 (CET)

erledigt--Ot 18:38, 21. Jan 2006 (CET)
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--Zwobot 22:19, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Link und Bezeichnung des zuständigen Ministeriums aktualisiert am 25.09.2007 08:50 GMT

Andere Länder

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Obwohl der Artikel nur für Deutschland geschrieben ist, besteht ähnliches auch wenigstens in der Schweiz, unter dem selben Namen. --Virda (Diskussion) 20:48, 23. Mai 2019 (CEST)Beantworten