Diskussion:Alprazolam
Vorschlag zur Neuarrangierung des Artikels Alprazolam
[Quelltext bearbeiten]Ich würde an dem exzellent recherchierten Artikel nur kleine Änderungen vorschlagen, die das Layout / optischen Eindruck oder besser: die Sinnzusammenhänge besser zur Geltung bringt:
Links im Bild ist dieser sehr ansprechende "Kasten", mit allen chemischen Informationen zu dem Wirkstoff Alprazolam.
Ich schlage vor, den letzten Unterpunkt Sicherheitshinweise herauszunehmen, und sie rechts im Textteil einzuarbeiten. Weil ich denke, dass kein Chemiker oder Arzt auf den Gedanken käme, das "weiße Pulver" Alprazolam zu "verkosten". (Daher hatte ich wohl auch die ursprünglich eh vorhandenen Warnhinweise (Schwangerschaft,etc...) beim Durchlesen einfach übersehen , und sie im Artikel Xanor deswegen angeführt - als vermeintliche Bereicherung. Das kam deswegen, dass ich kein Chemiefreak bin, und daher nur schnell erfasst habe: aha, hier sind die chemischen Eigenschaften dargestellt. Und damit habe ich den Infokasten einfach "links liegen gelassen", wie man bei uns in Österreich so sagt.. ;-) Mich aber interessierte das Medikament Xanor mit seinen Auswirkungen auf den Patienten (und eben nicht die Chemie des Inhaltsstoffes). Und so könnte es doch vielen Nutzern ergehen, sie fielen dann um diese Warnhinweise um...
Im Textteil von Alprazolam würde ich auch noch einfügen:
+ Außerdem wird es bei manchen Formen der Depression eingesetzt.
Ich bezweifle, dass die Medikamente in Pulverform (gemeint: ähnlich wie Brausepulver) vorliegen: als Mensch mit sehr viel psychiatrischer Erfahrung aus Patientensicht habe ich noch nie gesehen, oder gehört, dass Medikamente mit Alkohol gleichzeitig eingenommen werden.(Vielleicht ist er ja doch irgendwie in den Dragees etc. mit "eingearbeitet" - das entzieht sich meiner Kenntnis.) Im Gegenteil: psychoaktive Medikamente sollen meines "Wissens" nach prinzipiell nie mit Alkohol gleichzeitig eingenommen werden. (Wechselwirkungen: Alkohol verstärkt meist die Wirkung dieser Medikamente)
Zum Thema Abhängigkeit und Sucht gehört unbedingt auch das Thema Beenden einer Therapie mit solchen Medikamenten / Stoffen. Daher würde ich nach der Info mit der 14 Tagesfrist noch einfügen:
+ Es darf nach längerer Einnahme nicht abrupt abgesetzt werden, da das negative Folgen wie Zittern, Schwitzen, Übelkeit, Schlaflosigkeit oder Krämpfe nach sich ziehen könnte.
Darauffolgend könnten folgende Passagen aus dem Kasten eingearbeitet werden:
+Weiters darf es nicht bei Schwangerschaft und in der Stillzeit eingenommen werden.
+Von gleichzeitiger Einnahme der Substanz mit Alkohol ist unbedingt abzuraten
+Da es die Konzentrationsfähigkeit herabsetzen kann, sollte man direkt nach der Einnahme vom Lenken von Fahrzeugen, Bedienen gefährlicher Maschinen u.ä. Abstand nehmen.
Dann habe ich da noch eine Frage zu den Gefahrensymbolen und den R- und S-Sätzen:
Die dazugehörige Spalte ist noch leer. Wollt ihr die füllen, oder müssen diese leer bleiben?
Inzwischen kenne ich nämlich jemanden, der tatsächlich so eine Schachtel Xanor zuhause hat, und wenn R- und S-Sätze auf dem Beipackzettel stünden, und ihr sie gerne hättet, werde ich nachfragen, ob ich mal den Beipackzettel durchlesen kann.
Allerdings bin ich nicht großer Hoffnung dort fündig zu werden, weil ich bei den Medikamenten, die ich nehmen muss, noch nie auf diese Begriffe gestoßen bin...Daher nehme ich auch an, sie sollten im "Kasten" belassen werden. Wahrscheinlich sind das Begriffe die per se der Chemie gehören?
Also, wenn ich mir die Gliederung in eure Portale anschaue, würde ich meinen, ein Artikel zu Xanor gemeinsam mit allen anderen angeführten Markennamen - diese sind aber nun einmal per se Medikamente gehört ins Portal Medizin (das ja sicher noch weiter unterteilt ist - vielleicht gibt's da die Gruppe Medikamente) mit einem Hinweis auf den gemeinsamen Wirkstoff - als Link ins Chemieportal, wo dann alles "Chemische" genau angeführt wird, aber keine Auswirkungen auf den Menschen, der dieses Pulver einnimmt: sondern hier ein link, der zum Portal / Medizin / Medikamenten verweist...
Das wäre ein Vorschlag. Der andere, der eurem bisherigen Konzept eher entspricht wäre, die verschiedenen Medikamentennamen, die medizinisch interessierte Nutzer anfragen könnten, nur mit einem Link zum Chemieportal zu versehen, zum entsprechenden Wirkstoff: dort allerdings sollte man schon optisch trennen, was rein chemische Daten betrifft, eventuell ebendort auch noch die biochemischen Angriffspunkte hineinnimmt und in den anderen Teil, der "Patienten" oder "Angehörige" eher interessiert, und sicherlich nicht den kompletten Beipacktext enthält (die sind nämlich ur,ur,ur-lang und so ausführlich gehalten, dass auch Ärzte Kopfweh bekämen, wenn sie das alles lesen oder genau wissen müßten..). Aber die relevantesten Hinweise: welche Krankheiten, manchmal auch: bei welchen Krankheiten nicht, Warnhinweise (diese enthalten höchstens die allerhäufigsten, schwerschwiegendsten unerwünschten Wirkungen - nämlich gesundheitsschädigende; auf die Litanei aller Nebenwirkungen würde ich unbedingt verzichten - denn da könnte man gleich den Austriakodex ins Netzt stellen. Außerdem können Nebenwirkungen auftreten, müssen aber nicht; also wozu irgendjemanden beunruhigen!)Und dann müssten sicher noch einige weitere Punkte aufgenommen werden, die sich auf dem Beipackzettel befinden: dort sind sie meist mit "Heinweise zur sicheren Anwendung für den Patienten" übertitelt.
Das klingt jetzt abschreckend lang, ist es aber nicht. Das entspräche wahrscheinlich in etwa "meinem" Xanor-Löschkandidat-Beitrag.
Wenn sich irgendwas von diesen Vorschlägen verwirklichen lassen sollte, sollte "mein" Artikel selbstverständlich gelöscht werden! Der wäre ja bloß fahrlässig überflüssig...
Weil ich einfach noch keine Zeit und Nerven gefunden habe, euer System zu durchschauen, ist es nun höchst spannend ob und nur wirklich euch zu verdanken, wenn dieser lange Sermon euch auch irgendwie erreicht.
Herzliche Grüße Christine (werde mich wenn mein Kopf mittut bei Gelegenheit mit dem Anmelden und der Benutzerseite auseinander setzen ;-) ) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.183.81.111 (Diskussion • Beiträge) 0:10, 26. Aug 2006) Forevermore 12:15, 7. Okt. 2007 (CEST)
- Liebe Christine, vielen Dank für Deine viele Mühe und den umfangreichen Text... gleichzeitig habe ich den Artikel erheblich überarbeitet, so dass es zu einer unglücklichen Überschneidung gekommen ist! Vielleich möchtest Du Dir den Artikel noch Mal durchlesen, ob Du ihn so in Ordnung findest... ?! Ansonsten würden 'wir' Wikipedianer uns natürlich freuen, wenn wir Dich hier begrüßen dürfen. Falls Du irgendwelche allgemeine Fragen zu Wikipedia hast, so zögere nicht, sie auf meiner Diskussionsseite zu stellen. Fragen zum Artikel kannst Du natürlich auch hier stellen, ich werde die Seite in Zukunft beobachten ;-) Herzliche Grüße, DocMario ₪ 00:24, 26. Aug 2006 (CEST)
Inhaltliche Korrektur: in der Fachinformation wird die Tageshöchstdosis mit maximal 3 mg angegeben. Im Artikel steht was von 4 mg.
Ein paar Anmerkungen zu Alprazolam:
Alprazolam kann grundsätzlich von jedem Arzt in jeder Dosierung verschreiben werden, ob das auch sinnvoll ist sei dahingestellt.
Die Abgabe ist nur dahingehnd begrenzt dass eine "Arzneispezialität" (=eine Tablette) nicht mehr als 1 mg Alprazolam enthalten darf und dass die Packungsgröße 50 Tbl. zu a´ 1mg nicht übersteigen darf, anders ausgedrückt dass in einer Schachtel nicht mehr als 50mg Alprazolam enthalten sein darf. (vom Gesetz her könnten auch 100 Tbl. a´ 0,5mg drinnen sein). In öSterreich können auf Privatrezept allerdings bis zu 150 Tabl a´ 1mg abgegeben werden (in der Praxis drei 50er Packungen = 150mg Alprazolam)
Grundsätzlich beträgt die Höchstosis 6mg/d, bei rezidierenden Panikattacken oder genralsierten Angstörungen die auf eine niedrigere Dosis nicht ansprechen. Weiters ist eine Langzeitbehandlung bei therapieresistenten, generalsierten Angsstörungen indiziert. (Aber auch NUR dann, und auch dass sollte man gut mit dem betreuenden Arzt (noch besser Facharzt) absprechen und ihn während der Behandlung auch immer wieder mal aufsuchen (engmaschige Überwachung nennt das der Mediziner). (mehrere psychpharmakologische Fachpublikationen als auch die Packungsbeilage des "Originals" von Pfizer stimmen darin überein, in der packungsbeilage von alprazolam-ratiopharm steht allerdings wirklich das mit den 3mg und keiner Langzeitbehandlung)
PS: Alprazolam ist wie oben angesprochen in Alkohol löslich, ob es in dieser Form derzeit irgendwo auf dem Markt ist habe ich nicht rausgefunden und glaube ich auch nicht. Das das ganze aber keineswegs abwegig ist, sieht man schon daran, dass das Bezodiazepin Diazepam (ebenfalls in Alkohol löslich) in fester Darreichunsform z.B. als Valium R auch z.B. als Psychopax R Tropfen am Markt ist. Das ist in hochprozentigem Alkohol gelöstes Diazepam, welches in Trofenform verabreicht wird und daher sowohl eine genauere Dosierung möglcih macht,als auch einen um vielfach schnelleren Wirkunseintrittzur Folge hat. Da so ein Fläschchen "nur" 20ml (=250mg Diazepam) enthält ist das ganze natürlich relativ unbedenklich.
achja, vieleicht für ders wirlich einnehmen muss: Alprazolam ist in allen Dareichungsformen bis zur 1mg 50Stk Packung rezeptplichtig (nur "normales Rezept" kein Suchtmitttelrezept), kann von jedem Arzt (Hausarzt, etc.) verschrieben werden und ist kassenfrei meines Wissens bei allen Kassen.
Frage
[Quelltext bearbeiten]In der Packungsbeilage des Medikaments Xanor 1mg 50 Tbl. zum Einnehmen (Ö) steht: Gehen Sie vor der Teilnahme am Straßenverkehr oder dem Bedienen von Maschinen sicher dass sie weder schläfrig noch schwindelig sind. Daraus schließe ich nicht, dass man nach der Einnhame von ALprazolam generell Z.B. kein Auto lenken darf! (nicht signierter Beitrag von 88.117.107.637. Mär. 2009, 17:48:51 (Diskussion | Beiträge) )
- Autos sind Maschinen und eine Teilnahme am Straßenverkehr ist bei nahezu allen Benzos ausgeschlossen und im übrigen auch strafbar. --Gruß, Benny Sprich Dich aus... Bewerte mich! 13:59, 8. Sep. 2010 (CEST)
- Ein generelles Verbot gibt es in Deutschland nicht. Solange man also weder auffällig fährt noch einen Unfall verursacht, begeht man keine Ordnungswidrigkeit. Etwas anders sieht es mit den Betäubungsmitteln aus, die explizit in der Anlage zum §24a StVG genannt sind (d.h. Cannabis, Morphin, Heroin usw.). Unabhängig davon, welches Medikament man eingenommen hat, gilt natürlich, dass man sich auf keinen Fall ans Steuer setzen darf, wenn man sich müde oder benommen fühlt. Das gilt allerdings auch für rezeptfreie Medikamente. --Andif1 15:33, 26. Okt. 2011 (CEST)
Generalsanierung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beruhte bisher hauptsächlich auf der veralteten Fachinformation aus der Schweiz (Stand 2004). In der Überarbeitung wurden nun auch die neueren Fachinformationen aus AT und DE berücksichtigt (Stand 2008). Ich habe aber darauf verzichtet, das jedesmal als Quelle anzugeben. In fast allen Punkten waren die Fachinformationen unterschiedlich (da nationale Zulassungen). Sofern möglich und aktuell, habe ich versucht, alle Punkte aufzunehmen (z.B. Gegenanzeigen). Bei unterschiedlichen Standpunkten (z.B. Schwangerschaft: soll nicht - darf nicht) habe ich - im Sinne der Patientensicherheit - die schärfere Formulierung gewählt. Externe Literatur stammt in erster Linie von der englischen Wiki-Seite über Alprazolam. -- Bartimaeus1 11:34, 26. Jun. 2010 (CEST)
- Ich fände es besser, dies jedes Mal als Quelle anzugeben (jedenfalls, wenn der ganze Abschnitt dadurch belegt ist - wenn nur ein Teil des Abschnitts belegt ist eher nicht, weil es sonst fälchlicherweise wirkt als sei alles belegt). Schließlich sollen ja alle Aussagen für den Leser nachvollziehbar und überprüfbar sein.-- Happygolucky 14:31, 26. Jun. 2010 (CEST)
Xanax-Konsum in der US-amerikanischen Rap-Szene
[Quelltext bearbeiten]Wäre für den Artkel eventuell interessant:
https://www.welt.de/kultur/pop/article171847201/Hip-Hop-und-Depression-Die-neuen-Leiden-der-jungen-Rapper.html https://www.welt.de/kultur/article108690167/Xanax-gefaehrliche-Gefuehlsnarkose-fuer-Gestresste.html --Raumerfrischer (Diskussion) 17:06, 23. Dez. 2017 (CET)
der missbrauch des Medikamentes Alprazolam
[Quelltext bearbeiten]Alprazolam aka Xanax wird auch als Droge missbraucht. Als Droge ist es größtenteils durch US-Rap bekannt geworden. Die Droge "Xanax" wirkt beruhigend und angstlösend. Dies liegt am Wirkstoff Morphium welcher auch in der Droge Heroin verwendet wird. Der Grund dass nicht so viele Menschen an Alprazolam sterben wie an Heroin liegt besonders daran dass, Heroin nicht legal ist denn durch die Illegalisierung von Heroin ist Heroin zur Straßendroge geworden weshalb Heroin selten rein ist. Xanax hingegen kann nicht gestreckt werden und wird nur verschrieben. Xanax ist eine der seltenen Drogen von welchen man am Entzug sterben kann (nicht signierter Beitrag von 2003:D8:5707:65B:75A3:1E18:5805:8F57 (Diskussion) 18:40, 5. Aug. 2022 (CEST))
- Die Aussagen sind nicht korrekt und sind Behauptungen, die grundsätzlich nicht haltbar sind! Xanax ist der Markenname von dem Pharmaunternehmen Pfizer für das verschreibungspflichtige Medikament Alprazolam, aus der Wirkstoffgruppe der Benzodiazepine. Morphin ist damit nicht verwandt. Morphin zählt zur Gruppe der Opioide, wie auch das Diacetylmorphin (Heroin). Tabletten mit dem Wirkstoff Alprazolam, die in illegalen Laboratorien produziert werden können auch Streckstoffe oder andere Wirkstoffe enthalten, die in Kombination lebensgefährlich sein können. Alprazolam führt im Monokonsum sehr selten zu Todesfällen durch Vergiftung. Der Entzug von Benzodiazepinen kann durch daraus resultierende Krampfanfälle zu Lebensgefahr führen. Alprazolam und andere Wirkstoffe aus der Gruppe der Benzodiazepine können missbräuchlich verwendet werden und bei längerer Einnahme zu einer Toleranzentwicklung und zu einem Substanzverlangen führen. --2003:E7:5F4C:D66E:F516:52:1DAD:761 22:57, 27. Okt. 2022 (CEST)