Diskussion:Altersabteilung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Bnow in Abschnitt THW
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Altersgrenze

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"gesetzlichen Altersgrenze (60 Jahre, auf Antrag des Mitglieds 65 Jahre)" - dises Angabe ist falsch! Wenn sich der Artikel auf die Situation bei freiwilligen Feuerwehren in Deutschland beziehen soll (das sollte man dann aber auch erwähnen) bitte beachten, dass das gesamte Feuerwehrwesen landesrechtlich geregelt ist! - Die Altersgrenzen sind dann offensichtlich überall verschieden. Ich kenne aus eigener Erfahrung hier nur eine Altersgrenze von 62 Jahren (von einer Verlängerung auf Antrag habe ich noch nie gehört - aber es mag Bundesländer geben, wo das möglich ist). Wenn der Autor es also nicht besser weis, oder die unterschiedliche rechtliche Situation nicht darstellen will, sollte die Altersangabe doch ganz aus dem Artikel raus! -- 91.4.50.200 23:10, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

THW

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Altersabteilungen gibt's auch beim THW, oder? Falls ja: Der Aspekt fehlt hier. --Bernhard N. (Bnow) 20:23, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten