Diskussion:Altersgrenze
Fehlende Punkte
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist ziemlich mager. Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Aspekte von Altersgrenzen (Diskriminierungsverbot!) sollten auf jeden Fall ergänzt werden. Dazu gibt es höchstrichterliche Rspr vom BAG, BVerfG und EuGH (ganz frisch: C-447/09, Prigge u.a., Pressemitteilung 88/11 als PDF). --Fl.schmitt 10:54, 13. Sep. 2011 (CEST)
- Nicht meckern - selber machen! Dazu ist Wikipedia da!-- Ovrandow 17:38, 13. Sep. 2011 (CEST)
- Der Artikel Altersdiskriminierung beschreibt die genannten Aspekte eigentlich recht ausführlich oder? Ist es wirklich notwendig nochmals zu erwähnen? mfg --Fnapet (Diskussion) 09:27, 21. Jun. 2013 (CEST)
- Sehe ich auch so, habe deshalb auf den Artikel Altersdiskriminierung verlinkt und den Überarbeitungsvermerk wieder entfernt. --Bungert55 (Diskussion) 17:29, 19. Jun. 2014 (CEST)
Altersgrenzen
[Quelltext bearbeiten]Sind nicht zumindest für die Berufssoldaten schon der 31.3. bzw. der 30.9., welcher auf die Vollendung des jeweiligen Ruhestands-Lebensjahres folgt, als "Entlassungstermine" gesetzlich festgelegt? --91.221.58.24 10:30, 10. Mär. 2016 (CET)
- In § 44 SG Abs. 1 heißt es: „Der Eintritt in den Ruhestand kann aus dienstlichen Gründen bis zum Ablauf des 31. März oder 30. September, der dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze folgt, hinausgeschoben werden.“ Diese Regelung wurde bis vor ein paar Jahren (ca. 2007) durchgehend angewendet. Aufgrund der Schwierigkeiten, Stellen turnusgemäß zu besetzen (Stellenwechsel meist zu o. a. Terminen, Vakanzen durch abweichenden Eintritt in den Ruhestand), ist beabsichtigt, die frühere Regelung wieder aufzunehmen. Imho aber derzeit noch nicht in Kraft. --Bungert55 (Diskussion) 11:52, 10. Mär. 2016 (CET)
Umfang des Lemmas
[Quelltext bearbeiten]Was soll im Lemma dargestellt werden:
- Altersgrenzen aller Art? (Dann könnte er potentiell ziemlich umfangreich werden.)
- Altersgrenzen für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis jeglicher Art? (Mindestaltersgrenzen, Höchstaltersgrenzen für bestimmte Laufbahnen, Verwendungen, Verbeamtung etc.)
- nur die Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältis? (entspricht in etwa dem jetzigen Umfang)
--Asperatus (Diskussion) 11:20, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Als Hauptautor habe ich mich immer auf den einleitenden Satz bezogen. Also kann der Artikel durchaus umfangreich werden. Allerdings gibt es ja die Abgrenzung zur Altersdiskriminierung. Im übrigen sollte die "Altersgrenze" schon irgendwo (Gesetz, Verordnung, ggf. Tarifvertrag o. ä.) dokumentiert sein, dadurch wird der Umfang eventuell wieder etwas reduziert.--Bungert55 (Diskussion) 15:56, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Bemerkenswert ist die Nichterwähnung der Regelaltersgrenze des § 35 Satz 2 SGB VI, die - nach Maßgabe von Übergangsrecht - fast alle Arbeitnehmer betrifft (und der die Regelungen der Beamtenversorgungsgesetze entsprechen). Ob ein eigener Artikel zu diesem Begriff überhaupt sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt. --Lexberlin (Diskussion) 13:49, 11. Feb. 2024 (CET)
So geht es nicht!
[Quelltext bearbeiten]Sich nicht an der Diskussion beteiligen und noch dazu inhaltlich völlig unzutreffend Theoriefindung betreiben ("Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter mit dem ein Staatsdiener in den Ruhestand tritt."). Der Hauptautor hat inzwischen wenigstens den empirischen Normalfall des Rentenrechts eingefügt und jetzt wird hier schon wieder das Pathos des Staatsdieners gepflegt. --Lexberlin (Diskussion) 00:20, 26. Feb. 2024 (CET)