Diskussion:Amnestie
wer eine Amnestie erhält, wird der amnestiert oder amnestisiert? --141.53.194.251 13:32, 9. Feb 2006 (CET)
- amnestiert --Christoph 16:42, 10. Apr 2006 (CEST)--
Beispiele neutraler formulieren?
[Quelltext bearbeiten]"Amnestien können durchaus problematisch sein" ist eine Wertung und sollte meiner Meinung nach ebenso wie die Folgesätze umformuliert werden. Ohne Erläuterung sind die DDR-"Jubelamnestien" und die "Septennatsamnestie" nicht so sehr hilfreich. Morgenstar 20:20, 2. Aug 2006 (CEST)
Sind doch nun erläutert!--Jean Martin 01:49, 5. Feb. 2008 (CET)
Meiner Meinung nach sollte die Situation in Deutschland ausführlicher behandelt werden.
Unter "Beispiele" findet sich der Hinweis auf 5 Jubelamnestien der DDR, benannt wird jedoch nur eine. Überdies wird der Eindruck erweckt, dass es diese Art der Amnestie nur in der DDR gab. Wenn dem so sein sollte, warum wird nicht darauf hingewiesen, dass es im Zuge der politischen Wende, oder danach, ebenfalls eine Amnestie gab und ist jene dann keine "Jubelamnestie" weil sie nicht mehr von der alten Staatsmacht erlassen wurde? --Tyras 02:56, 6. Nov. 2009 (CET)
In der verlinkten Seminararbeit werden insgesamt zehn Amnestien der DDR aufgeführt, von 1949 bis Dezember 1989.--[ Spezial:Beiträge/141.20.6.72|141.20.6.72]] 14:40, 21. Feb. 2011 (CET)
Es geht in erster Linie um den Wiki- Artikel, nicht um eine verlinkte Seminararbeit! Im Artikel wird der (falsche) Eindruck erweckt, es handele sich bei "Jubelamnestien" um ein spezifisches Merkmal der DDR. Dem widerspricht ausgerechnet die verlinkte Seminararbeit. Warum steht nicht einfach im Artikel, dass es in der DDR 10 Amnestien gab, wovon 5 als Jubelamnestien bezeichnet werden? --Tyras 20:17, 1. Mär. 2011 (CET)
Amnestie nur nach Verurteilung oder auch vor der Strafverfolgung ?
[Quelltext bearbeiten]Heinrich Schulz (Attentäter) flieht 1921 nach dem Mord an Erzberger ins Ausland und kehrt nach dem Erlaß der Verordnung des Reichspräsidenten über die Gewährung von Straffreiheit vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 134) wieder nach Deutschland zurück. Amnestie ? oder Verzicht auf Strafverfolgung ? oder ? --Goesseln 23:45, 21. Mai 2009 (CEST)
Zu den Kategorien, einzelne Mängel
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorien von Süß scheinen mir aus historischer Sicht wenig aussagekräftig. Es ist auch die Frage, ob es den Konventionen von Wikipedia entspricht, eine einzelne Untersuchung zum Maßstab eines gesamten Artikels zu machen. Der Verweis in Fußnote 1 ist so global, dass er nicht mal bei allseits bekannten Geistesgrößen wie Immanuel Kant zulässig wäre (vgl. dagegen Fußnote 10). Mindestens ist historisch zwischen tatsächlichem und öffentlich präsentiertem Anlass zu unterscheiden. Weit auseinander driften die Inhalte zwischen dem Titel "Privilegierungs-Amnestie" und der darunter eingeordnete Inhalt "Jubelamnestie". Historisch nicht haltbar ist es, die beiden Amnestien von 1972 und 1987 als "Jubelamnestien" zu klassifizieren. Da sollte schon das "krumme Datum" stutzig machen. Also: eine Unterscheidung zwischen präsentiertem Anlass und tatsächlichen Motiven ist schon nötig. Noch eine Anmerkung zu den Fußnoten: Die Fußnote 2 belegt die Amnestie an sich, nicht die Entlassungszahlen. Fußnote 3 belegt nicht den Reformdruck, sondern den präsentierten Anlass. Die Zahlen der Amnestie in der DDR 1972 sollte man schon belegen. Laut Raschka waren es maximal 25.000 ( Raschka, Johannes: Justizpolitik im SED-Staat. Anpassung und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers. 2000, S. 338). Derartige Zahlen sind heute noch nicht gesichert. Gerade deshalb sind Quellenangaben wichtig. Ähnlich die DDR-Amnestie von 1987, die im übrigen in engem Zusammenhang mit dem Besuch Honeckers in der Bundesrepublik steht. Hier könnte man sich, wenn man diese Zahlen bevorzugt, auf Neubert/Bastian berufen (Neubert, Hildigund; Bastian, Uwe: Schamlos ausgebeutet. Das System der Haftzwangsarbeit politischer Gefangener des SED-Staates. Berlin 2003.). Völlig verfehlt ist es, den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen die gleiche "Wirkung" (was ist denn das?) wie einer Amnestie zuzuschreiben. Das Gegenteil ist der Fall. Wer hat das denn bloß geschrieben? Unsinnig, weil in sich widersprüchlich ist der Begriff der "Rehabilitationsamnestie". Das muss man, glaube ich, nicht erklären. Ich würde mir für diesen Artikel eine kompetentere und etwas sorgfältigere Prüfung wünschen. Christian Sachse (nicht signierter Beitrag von Chr.Sachse (Diskussion | Beiträge) 23:44, 28. Mär. 2014 (CET))
Konkurrierende Gesetzgebung als Sperre gegen landesverfassungsrechtliche Amnestie-Vorbehalte?
[Quelltext bearbeiten]Der Beitrag hält unter Verweis auf den Maunz-Dürig-Herzog-Scholz fest, dass landesverfassungsrechtliche Vorgaben, Amnestien dürften nur durch Landesgesetz bewirkt werden, wenig relevant seien. Hierzu gleich mehrere Fragen an die Jura-Bewanderten: a) Ist das überhaupt per se richtig, da doch die Strafgewalt in der Regel, sieht man von wenigen Delikten ab, auf der Staatsgewalt der Länder beruht? Das Gnadenrecht steht daher doch ebenfalls nur für wenige abgeurteilte Delikte dem Bundespräsidenten, in der Regel aber den Staatsoberhäuptern der Länder zu. Die großzügige Gnadenpraxis für NS-Mörder, die als Teil der "kalten Amnestie" (Friedrich) betrachtet werden kann, war z.B. Sache der Ministerpräsidenten. b) Wenn es mit Blick auf einen formalen Amnestiebegriff richtig gewesen ist, stimmt es noch, seitdem der Strafvollzug wieder zur Länderkompetenz geworden ist? --2A02:908:F8C:4A80:4424:CEA2:6C17:485B 07:28, 19. Mär. 2019 (CET)
Andere Länder
[Quelltext bearbeiten]Leider passt der Introtext historisch gesehen nicht ganz auf eine Reihe von Staaten wie die Ex-Sowjetunion. Zur Lektüre als Bespiel dieses Kapitel im Artikel zum Gulag. Weil da als Linkziel dieser Artikel angeben ist, erscheint es mir geboten, hier auch darüber etwas auszusagen. Zum Beispiel über die sogenannte „Beria-Amnestie“ (damals Innenminister), genauer „Woroschilow-Amnestie“ (Staatsoberhaupt) von 1953. Auch davor hatte es im Sowjetreich einige Amnestien gegeben. Allerdings fast nur für Kriminelle wie nach Kriegsende 1946. Politische Häftlinge waren davon ausgenommen. Die Liste von Politischen, die das nicht betraf, ist schier endlos. Weil ich gerade den Artikel Aino Kuusinen bearbeitet habe, ist mir das Problem bewusst geworden. Es fehlen hier Aussagen dazu. Es dreht sich bisher fast nur um Strafrecht und Rechtspolitik in deutschen Landen (plus Schweiz und Österreich). Ich verstehe dies nur als einen Hinweis, den Artikel zu erweitern, ohne viel dazu beitragen zu können. Bin sowohl kein Rechtsexperte und im Rechtssystem des Sowjetreichs nur stückweise bewandert. Immerhin habe ich etwas zum Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR beigetragen. Darin auch ein paar Quellen zum Strafrecht zur Sowjetzeit. --Mfgsu (Diskussion) 03:50, 22. Sep. 2020 (CEST)
Taucht bislang im Text nicht auf. Eine Erwähnung im Text nebst Link wäre mMg sinnvoll. --Mfgsu (Diskussion) 04:04, 22. Sep. 2020 (CEST)
Beispiel Kuba
[Quelltext bearbeiten]Der Satz
„Während der kubanischen Revolution musste aufgrund von Massendemonstrationen eine Generalamnestie für Fidel Castro, Che Guevara und weitere politische Gefangene erlassen werden.“
im Abschnitt „Beispiele“ ist ein Widerspruch in sich.
Wenn von der genannten Maßnahme nur Fidel Castro, Che Guevara und weitere, namentlich benannte politische Gefangene betroffen waren, war es überhaupt keine Amnestie, sondern eine Begnadigung. Waren von der Maßnahme hingegen sämtliche Personen betroffen, die seinerzeit wegen politischer Straftaten inhaftiert waren und zu denen u. a. auch Fidel Castro und Che Guevara gehörten, handelt es sich zwar um eine Amnestie, es liegt aber ein Fall der Spezialamnestie vor. Eine Generalamnestie „für Fidel Castro, Che Guevara und weitere politische Gefangene“ ist begriffslogisch ausgeschlossen. Es käme allenfalls eine Generalamnestie in Betracht, von der neben anderen Straftätern (Diebe, Räuber etc.) auch Fidel Castro, Che Guevara und weitere politische Gefangene profitierten.
Was jetzt richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich könnte allenfalls versuchen, mir aus dem Wikipedia-Artikel zur kubanischen Revolution zusammenzureimen, wie es wohl gewesen sein mag. Das ist aber sicher nicht im Sinne des Erfinders. Von daher müsste das jemand überarbeiten, der da Fachkenntnis hat. So wie bislang kann es aber m. E. nicht stehen bleiben. (nicht signierter Beitrag von 91.65.159.63 (Diskussion) 14:31, 2. Mär. 2021 (CET))
Gnadenamnestie
[Quelltext bearbeiten]Die korrekte Übersetzung von Grâce amnistiante wäre eigentlich "amnestierende Gnade" bzw. "amnestierende Begnadigung". --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 08:31, 11. Nov. 2022 (CET)