Diskussion:Amt Hartum
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Aeggy
Im Artikel Hille steht, dass die Gemeinde Hille Rechtsnachfolgerin des Amtes wurde. Was stimmt denn nun?-- TUBS was? 18:27, 4. Dez. 2008 (CET)
- Ich werde mich am Wochenende nochmal an die Literatur begeben. Aber von der logischen Seite würde ich vermuten, dass die Rechte eines Antes nicht auf eine untergeordnete Behörde (= Gemeinde Hille) übergehen können, sondern nach oben, also auf den Kreis. Gruß --Aeggy 18:48, 4. Dez. 2008 (CET)
- Ah hier: Das Amt Hartum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hille. (aus Bielefeld Gesetz, §14 (3))-- TUBS was? 19:17, 4. Dez. 2008 (CET)
- O.k.,dann passt das auch bei der Gebäudenachfolge, siehe Bild im Artikel. Gruß --Aeggy 19:25, 4. Dez. 2008 (CET)
- Ah hier: Das Amt Hartum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hille. (aus Bielefeld Gesetz, §14 (3))-- TUBS was? 19:17, 4. Dez. 2008 (CET)