Diskussion:Amt Molfsee
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von ClausG in Abschnitt Verwaltung
Verwaltung
[Quelltext bearbeiten]Hallo Trinsath, du schreibts, dass Molfsee eine eigene Verwaltung brauchte, weil es 1984 mehr als 5000 Einwohner hatte. Molfsee hat heute keine 5000 Einwohner und ich wundere mich, dass die Einwohnerzahl zurückgegangen sein soll. Wo hast du diese Information her und wo steht oder stand, dass eine Gemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern eine eigene Verwaltung benötigt(e)? Grüße --ClausG 18:59, 4. Okt. 2007 (CEST)
- Ich habe die Quelle jetzt angegeben und den Satz etwas verändert. Bei mehr als 5000 Einwohner muss ein Ort eine eigene Verwaltung haben und einen hauptamtlichen Bürgermeister, wenn die Zahl darunter liegt, kann die Gemeindevertretung, wenn sie meint, sie hätte genug Geld, etwas derartiges beschließen. (In Friedrichstadt war das z.B. lange so, wenn ich mich recht erinnere) In Molfsee wollte man nicht alle paar Jahre die Struktur ändern, deswegen hat man es ersteinmal so belassen und nun muss mit der aktuellen Verwaltungsreform die Struktur sowieso neu festgelegt werden. Das Sinken der Einwohnerzahl ist ein allgemeines Phänomen. Es liegt daran, dass in die Neubaugebiete in den 70er und 80er Jahren viele Familien mit Kindern eingezogen sind, die irgendwann erwachsen werden und ausziehen. Grüße, --Trinsath 16:19, 7. Okt. 2007 (CEST)
- Moin Trinsath, schönen Dank für die Ergänzung und vor allem für die Quellenangabe. Nun steht aber in der Quelle, dass Molfsee einen hauptamtlichen Bürgermeister (und damit eine eine Verwaltung) einstellen konnte, du schreibt hingegen, dass Molfsee dies musste. Wenn du nur diese eine Quelle hast, dann müsste der Text umformuliert werden, oder habe ich etwas übersehen? Grüße --ClausG 17:44, 7. Okt. 2007 (CEST)
- War nicht ganz einfach, den entsprechenden Text zu finden: Der § 49 der Gemeindeordnung besagt, dass alle Gemeinden über 2000 Ew. eine hauptamtliche Verwaltung haben müssen, zwischen 2000 und 5000 Ew. kann die GV in der Hauptsatzung davon aber noch absehen. Laut einer anderen Quelle [1]ist dieser Paragraph inzwischen allerdings wieder aufgehoben.--Trinsath 21:56, 7. Okt. 2007 (CEST)
- Moin Trinsath, schönen Dank für die Ergänzung und vor allem für die Quellenangabe. Nun steht aber in der Quelle, dass Molfsee einen hauptamtlichen Bürgermeister (und damit eine eine Verwaltung) einstellen konnte, du schreibt hingegen, dass Molfsee dies musste. Wenn du nur diese eine Quelle hast, dann müsste der Text umformuliert werden, oder habe ich etwas übersehen? Grüße --ClausG 17:44, 7. Okt. 2007 (CEST)
- Moin Trinsath, mal davon abgesehen, dass die von dir zu Rate gezogene Gemeindeordnung erst 2003 erlassen wurde und damit 1984 noch gar nicht gegolten haben kann, sagt sie überhaupt nicht aus, dass Gemeinden über 2000 Einwohner eine hauptamtliche Verwaltung haben müssen. Dies betrifft amtsfreie Gemeinden oder Gemeinden die die Verwaltungsgeschäfte eines Amtes führen. §48 sagt eindeutig, dass eine Gemeinde ehrenamtlich verwaltet wird, wenn sie einem Amt angehört. Eine Größenbeschränkung gibt es dort nicht. Aber wie gesagt, das ist die Gemeindeordnung von 2003 und nicht die, die 1984 gegolten hat. Ich kenne die damals gültige Gemeinde- und Ämterordnung nicht. Mir geht es nur darum: Wenn es keine andere Quelle als die Website des Amtes gibt, dann muss die Formulierung geändert werden. Grüße --ClausG 19:02, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Die GO wurde 2003 zum letzten Mal grundlegend überarbeitet, es gibt sie aber schon länger. Ich habe vor drei, vier Jahren auf einer anderen Webseite die Version gelesen, dass Molfsee eine eigene Verwaltung haben musste, es war eine Übersicht der Ämter im Kreis Rendsburg-Eckernförde und solch einen Fall gab es kreisweit nur in Molfsee und Flintbek. Leider finde ich diese Seite nicht mehr. Der erste Satz hier lautet aber unmissverständlich Die Verwaltung der Gemeinden ab 2 000 Einwohnern wird von einem hauptamtlichen Bürgermeister geleitet, wenn die Gemeinde keinem Amt angehört oder die Geschäfte eines Amtes führt. Letzteres trifft auf Molfsee zu. Es stimmt allerdings, dass in der ganzen Verordnung nirgendwo etwas dazu steht, in welchem Fall eine Gemeinde die Geschäfte führt und in welchem Fall das Amt es selber macht. Hier steht, dass der Innenminister soetwas anorden kann. Das wäre wieder eine ganz neue Variante, vielleicht hast du Recht, das die heutige Verordnung von der damaligen zu weit abweicht.--Trinsath 20:18, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Die Frage ist, ob Molfsee eine eigene Verwaltung haben musste oder eine eigene Verwaltung haben wollte. Auch der zweite Fall ist ja denkbar (und der Text auf der Webseite des Amtes klingt für mich so). Dann hätte Molfsee entweder amtsfrei werden oder aber die Verwaltungsgeschäfte für das Amt mit übernehmen müssen, und sich für letzteres entschieden. Gut, wenn du es an anderer Stelle gelesen hast, und dir absolut sicher bist, dass es so war, dann soll es mir Recht sein. Übrigens, auch das Amt Fockbek wird von der gleichnamigen Gemeinde verwaltet. Die heutige Verordnung, also die von 2003 mit den Änderungen von 2006 (Stichwort Verwaltungsstrukturgesetz) sieht bei amtsangehörigen Gemeinden keinen Zwang für eine hauptamtliche Verwaltung vor, egal welche Größe sie hat. Die Gemeindeordnung hat sich mit Sicherheit geändert. Ich vermute mal, der erste große Rundumschlag kam mit der Kreisrefrorm 1970/74. Dort sind dann auch viele Ämter neu gebildet worden. Zwischen 1970 und heute hat es meines Erachtens noch eine Änderung gegeben, die zumindest die hauptamtlich verwalteten Städte und Gemeinden betraf (Bürgermeisterwahl) usw. Ich meine das war deutlich nach 1984. Aber in wie weit die Änderungen auch amtsangehörige Gemeinden betrifft, weiß ich nicht. Grüße --ClausG 19:25, 10. Okt. 2007 (CEST)