Diskussion:Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
Anmerkungen
[Quelltext bearbeiten]Die wieder in Finanzanwärter geänderte Bezeichnung ist schlichteweg falsch. Außerdem heißt es Besoldungsgruppen und nicht -stufen (die gibt es nämlich auch aber nur in Form von Dienstalterstufen) und zwischen den Besoldungsgruppen die sich in den Laufbahnen überschneiden (A 5, A 6, A 9 und A 13) besteht finanziell kein unterschied, es macht daher keinen Sinn diese mit dem Kennbuchstaben e, m, g und h zu bezeichnen.
- Andersherum wird ein Schuh daraus: die Bezeichnung der Auszubildenden im mittleren Dienst lautet Zollanwärter und die des gehobenen Dienstes Finanzanwärter (übrigens genauso wie bei den Landesfinanzverwaltungen: Steueranwärter und Finanzanwärter). Ich fand schon komisch: erst stand es richtig hier drin, dann änderte es jemand falsch auf "Steuersekretärsanwärter" und "Zollinspektoranwärter", zwischenzeitlich wurde es wieder richtiggestellt, dann wieder falsch.
- Nachtrag: Im Gegensatz zum Landzoll gibt es den "Zollschiffssekretär (ZSS)" im Wasserzoll nicht (daher die Auslassung). Das Eingangsamt im Wasserzoll ist der Zollschiffsobersekretär (ZSOS). Meine Herren: Zollinspektorsanwärter (ebenso Zollsekretärsanwärter) ist Unfug. Hypnosekröte 21:08, 26. Dez 2004 (CET)
- in den Ländern gibt es verschiedene Amtsbzeichnungen. Sterueranwärter und Finanzanwärter sind nicht allgemein gültig. In Baden-Württemberg z.B. heißt es Finanzsekretäranwärter und Regierungsinspektoranwärter.
- Nun, gut, dann kann man es dazu schreiben. Beim Bund (Bundesfinanzverwaltung) ist es einheitlich (ZAnw und FAnw). Hypnosekröte 17:38, 12. Jan 2005 (CET)
- --> Finanzanwärter <-- ^^ --Rollo rueckwaerts 21:45, 20. Apr 2006 (CEST)
Amtsbezeichnungen bei den Zolltechnischen Lehr- und Versuchsanstalten
[Quelltext bearbeiten]Welche Amtsbezeichnungen werden für die wissenschaftlichen Beamten bei den obigen Behörden verwendet? besonders interessant wahrscheinlich der höhere Dienst (also Chemiker), die Chemisch-technischen Assistenten werden wohl Angestellte sein. Früher gab es dazu mal was auf der Zollseite aber da steht über den höheren Dienst jetzt gar nichts mehr.--HolgerB 18:49, 12. Jan 2006 (CET)
- Meines Wissens nach unterscheiden sich die Bezeichnungen nicht: also im höheren Dienst die normalen Amtsbezeichnungen wie Regierungsrat (RR), Oberregierungsrat (ORR) usw. Die Chemisch-technischen Assistenten sind Angestellte (vergleichbar mittlerer oder gehobener Dienst). In der Zollverwaltung gibt es für den höheren Dienst hauptsächlich Verwendung für Juristen, Chemiker (ZPLA/ZLA) und Wirtschaftswissenschaftler (für Sonderaufgaben wie Kosten- und Leistungsrechnungen usw.). Vielleicht gibt noch mehr, aber hierüber ist mir nichts bekannt. Es gibt noch Besonderheiten wie z.B. den gehobenen technischen Zolldienst (bei den OFD'en für die Boote im Wasserzoll zuständig; i.d.R. mit Ingenieurspatent), doch das ist dann in der gehobenen Laufbahn ein ganz normaler ZOI oder ZAM oder sowas. Hier steht ein wenig darüber (runterscrollen). --Hypnosekröte 19:58, 12. Jan 2006 (CET)
weibliche Formen
[Quelltext bearbeiten]Wie lauten die weiblichen Bezeichnungen und Abkürzungen?--87.166.125.108 09:32, 12. Jul. 2007 (CEST)
- Das ist doch in den meisten Fällen selbsterklärend.--HolgerB 19:51, 12. Jul. 2007 (CEST)
- Hallo, Holger! Du hattest in einigen Fällen den weiblichen Zusatz gelöscht und geschrieben "generisches Maskulinum". Dies ist hier aber nicht richtig, denn die Amtsbezeichnungen der Beamtinnen lauten wirklich "Zolloberwachtmeisterin", "Zolloberamtsrätin", usw. und das generische Maskulinum ist hier nicht anzuwenden. Ergänzend zum §81 Bundesbeamtengesetz (siehe auch Amtsbezeichnung), steht in der Bundesbesoldungsordnung A/B ausdrücklich unter 1. Amtsbezeichnung Nr. (1): "Weibliche Beamte führen die Amtsbezeichnung soweit möglich in der weiblichen Form.", wovon auch Gebrauch gemacht wird. Schönen Gruß! --Lkl 15:00, 20. Dez. 2007 (CET)
- Es ist mir durchaus bekannt, daß bei Frauen die weibliche Form verwendet wird. Allerdings genügt es in einem Lexikonartikel die männliche Form zu verwenden, da sich die weibliche Form daraus ergibt. In der Bundesbesoldungsordung sind ja auch nur die männlichen Formen abgedruckt und die weiblichen werden dann daraus gebildet.--HolgerB 18:51, 20. Dez. 2007 (CET)
- ...dessen Ursache wahrscheinlich eher redaktionellen Gründen zu verdanken ist. Wir müssen kein Papier sparen und Druckerschwärze gehört auch nicht zu den Ausgaben der Wikipedia. Verstehe ich Dich richtig: Du willst eine richtige Zusatzinformation löschen, weil "es in einem Lexikonartikel genügt" weniger an Informationen stehen zu haben, als die Daten, die dort bereits vorhanden sind? Es geht hier einfach um die korrekten Benennungen der Amtsbezeichnungen, aber indem Du nur die Grundamtsbezeichnungen stehen lässt, wird er nicht richtiger. Nichts für ungut, aber ich werde deine Änderungen rückgängig machen. --Lkl 21:40, 20. Dez. 2007 (CET)
- ne, Moment, das mache ich doch nicht: ich habe eine bessere Idee (muss aber vorher nur etwas frickeln)... --Lkl 21:43, 20. Dez. 2007 (CET)
- So bin ich einverstanden. Allerdings finde ich immer noch, daß hier die weibliche Form in der Regel durch halbwegs begabte Menschen selbst gebildet werden kann. Und ferner war ich nie der Meinung, daß nur die Grundamtsbezeichnung dastehen soll sondern eben nur die männliche Form, wie das auch in den Richtlinien der Wikipedia steht.--HolgerB 12:47, 22. Dez. 2007 (CET)
- Der Eindruck drängte sich mir eben auf, unterstellen wollte ich es Dir aber eigentlich nicht. Weiter oben im Artikel habe ich dazugeschrieben, wie die weibliche Form gebildet werden kann (eigentlich weil die kleinen Tabellen mit komplett weiblicher Form ziemliche schlimm aussehen und zuviel des Guten sind) und in den etwas größeren Tabellen habe ich die weibliche Form der Vollständigkeit halber eingebaut und zwar so, dass es nicht zu schlimm oder zu schlimm nach PC aussieht. Im Rest des Artikel (z.B. bei den Funktionsbezeichnungen) reicht die männliche Form bzw. Grundamtsbezeichnung. :) Schönen Gruß und schöne Weihnachten! --Lkl 17:30, 22. Dez. 2007 (CET)
- So bin ich einverstanden. Allerdings finde ich immer noch, daß hier die weibliche Form in der Regel durch halbwegs begabte Menschen selbst gebildet werden kann. Und ferner war ich nie der Meinung, daß nur die Grundamtsbezeichnung dastehen soll sondern eben nur die männliche Form, wie das auch in den Richtlinien der Wikipedia steht.--HolgerB 12:47, 22. Dez. 2007 (CET)
- ne, Moment, das mache ich doch nicht: ich habe eine bessere Idee (muss aber vorher nur etwas frickeln)... --Lkl 21:43, 20. Dez. 2007 (CET)
- ...dessen Ursache wahrscheinlich eher redaktionellen Gründen zu verdanken ist. Wir müssen kein Papier sparen und Druckerschwärze gehört auch nicht zu den Ausgaben der Wikipedia. Verstehe ich Dich richtig: Du willst eine richtige Zusatzinformation löschen, weil "es in einem Lexikonartikel genügt" weniger an Informationen stehen zu haben, als die Daten, die dort bereits vorhanden sind? Es geht hier einfach um die korrekten Benennungen der Amtsbezeichnungen, aber indem Du nur die Grundamtsbezeichnungen stehen lässt, wird er nicht richtiger. Nichts für ungut, aber ich werde deine Änderungen rückgängig machen. --Lkl 21:40, 20. Dez. 2007 (CET)
- Es ist mir durchaus bekannt, daß bei Frauen die weibliche Form verwendet wird. Allerdings genügt es in einem Lexikonartikel die männliche Form zu verwenden, da sich die weibliche Form daraus ergibt. In der Bundesbesoldungsordung sind ja auch nur die männlichen Formen abgedruckt und die weiblichen werden dann daraus gebildet.--HolgerB 18:51, 20. Dez. 2007 (CET)
- Hallo, Holger! Du hattest in einigen Fällen den weiblichen Zusatz gelöscht und geschrieben "generisches Maskulinum". Dies ist hier aber nicht richtig, denn die Amtsbezeichnungen der Beamtinnen lauten wirklich "Zolloberwachtmeisterin", "Zolloberamtsrätin", usw. und das generische Maskulinum ist hier nicht anzuwenden. Ergänzend zum §81 Bundesbeamtengesetz (siehe auch Amtsbezeichnung), steht in der Bundesbesoldungsordnung A/B ausdrücklich unter 1. Amtsbezeichnung Nr. (1): "Weibliche Beamte führen die Amtsbezeichnung soweit möglich in der weiblichen Form.", wovon auch Gebrauch gemacht wird. Schönen Gruß! --Lkl 15:00, 20. Dez. 2007 (CET)
Unterscheidung der Besoldungsgruppe nach Laufbahn und Amtsbezeichnung mit Zulage
[Quelltext bearbeiten]Die Unterscheidung der Besoldungsgruppe nach Laufbahn durch Anhängen eines Buchstabens ist unsinnig und wird meines Wissens nach auch nur relativ selten praktiziert, zumal die Bundesbesoldungsordnung auch nur eine Besoldungsgruppe in den Verzahnungsämtern kennt und es somit auch keinen Unterschied bei der Besoldung gibt. Auch das Anhängen der Wörter „mit Zulage“ ist meiner Meinung nach nicht korrekt, da man bei einer Zulage keine andere Amtsbezeichnung sondern nur eine Zulage erhält.--HolgerB 19:56, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Nun, hier geht es nicht darum, ob es korrekt sein "sollte" (nach BBG, BLV, BBesG, BBesO), sondern, ob es so üblich ist und den Gepflogenheiten der Zollverwaltung entspricht und sich 35.000 Zöllner (die Tarifbeschäftigten einfach mal mitgezählt) untereinander verständigen. Ein ZBI mZ ist etwas anderes als ein ZBI (auch wenn es sich um keine richtige Beförderung handelt, sondern sich nur im Portemonnaie bemerkbar macht und es macht durchaus einen Unterschied, ob Stellen ausgeschrieben werden für A6 bis A8, A9 oder A9 mit Zulage. --Lkl 00:39, 28. Jun. 2008 (CEST)
- Es mag üblich sein, aber dann muss es als solches gekennzeichnet werden, da in einem Lexikon das richtige (de jure-Zustand) zuerst und dann, nur wenn es weit genug verbreitet ist, was aber offenbar der Fall ist, das übliche stehen soll (de facto-Zustand).--HolgerB 20:42, 29. Jun. 2008 (CEST)
Tabelle Zollbeamte im mittleren Dienst
[Quelltext bearbeiten]Warum sind in der Tabelle der Zollbeamten im mittleren Dienst noch Spalten mit dem Zusatz „Regierungs-“ eingefügt? Und warum nur dort? --Redonebird (Diskussion) 21:06, 1. Sep. 2019 (CEST)
Änderung der Anzahl der Strahlen der Sterne der Dienstgradabzeichen
[Quelltext bearbeiten]Warum wurde die Anzahl der Strahlen der Sterne von 5 auf 6 geändert? Wurden die Dienstgradabzeichen an jene der Polizeien der Länder und des Bundes angeglichen? --TimEichholz 1404 (Diskussion) 20:05, 15. Okt. 2023 (CEST)
- berichtigt ;) LG --Fussballaustria (Diskussion) 15:27, 5. Nov. 2023 (CET)