Diskussion:Amtschreiberei

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von R2Dine in Abschnitt ÜA - nur in Solothurn
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Aus dem QS-Antrag2|13. November 2006: "Textwueste; bitte auch einmal Inhalt ueberpruefen. --Kantor Hæ? +/- 12:58, 13. Nov. 2006 (CET)"; von mir hierhin kopiert; Artikel wikifiziert, aber (mangels Detailkenntnissen) nicht geprüft --Omi´s Törtchen ۩ - ± 12:49, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten


ÜA - nur in Solothurn

[Quelltext bearbeiten]

aus der Diskussion im Portal Schweiz:

Amtschreiberei auf Überarbeiten

Hier steht in Lemma mit deutlichem Schweizbezug auf Überarbeiten - es weisen auch eine Links darauf. Kann einer es verbessern? nach meinem Sprachgefühl wäre übrigens "Amtsschreiberei" der bessere Ausdruck. Plehn 22:36, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Also nach Google ist das Lemma richtig geschrieben. (Amtsschreiberei: 158, Amtschreiberei 806 (darunter auch ein Bundesgerichtsurteil)).
Google findet auch nur Amtschreibereien in Solothurn, also gibts das wohl nur dort. Ich habe den Begriff noch nie gehört. In Zürich wäre das wohl ein "Notariat, Grundbuch- und Konkursamt"
--David 23:16, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Danke! - die Beschränkung auf Solothurn steht so klar nicht drin. Google für die "Schreibprüfung" heranzuziehen ist übrigens ein wenig kritisch - da findet man alles und auch alle möglichen Fehlschreibweisen. Da der Artikel sonst aber sehr fundiert ist, wird auch die Schreibweise korrekt sein. Plehn 15:45, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Noch ein paar Infos:

Gestütz auf das kantonale Einführungsgesetz zum ZGB existiert im Kanton Solothurn eine Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung). Dort steht:

§ 1. I. Geschäftskreis
1 Die Amtschreiberei umfasst:
    a) das Grundbuchamt;
    b) das Güterrechtsregisteramt;
    c) das Erbschaftsamt.2)
2 Sie ist Beurkundungsstelle:
    a) in allen Fällen, in denen das Gesetz den Amtschreiber als allein zuständig
    erklärt;
    b) in allen übrigen Fällen, in denen das Gesetz eine öffentliche Beurkundung
    vorsieht.
3 Mit Zustimmung des Amtschreibers können der Amtschreiberei von den
Parteien auch andere Beurkundungsgeschäfte übertragen werden.

Gruss --David 16:24, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten

erledigtErledigt – R2Dine (Diskussion) 12:48, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten