Diskussion:Amtsgericht Bremen-Blumenthal

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Luiscum in Abschnitt Revertbegründung
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Revertbegründung

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Ich ahbe die jüngsten Änderungen aus folgenden Gründen revertiert: Erstens führten die Änderungen zu Unrichtigkeiten. Bremen-Nord ist Teil der Stadt Bremen. In der revertierten Fassung wäre eine doppelte Zuständigkeit gegeben gewesen. Das Amtsgericht Bremen wäre für Bremen-Nord (da Stadtgebiet Bremens) zuständig gewesen, wie auch das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Herausnahme des Grundes für die zurückgehende Nutzung des U-Gefängnises erschloss sich mir auch nicht.--Kriddl Disk... 09:50, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Bremen-Nord ist nur verwaltungsmäßig an die Stadt Bremen angeschlossen, aber nicht Teil der Stadt Bremen. Zur Geschichte der Bremer Gefängnisse wäre vielleicht ein eigenständiger Artikel besser, jedenfalls werden nach dem Revert wieder die physikalischen Gesetze (Linearität der Zeit) ignoriert. Ich mache deshalb den Revert rückgängig und werde versuchen, die Zuständigkeit eindeutiger zu formulieren, damit es auch südlich der Lesum verstanden wird. Luiscum 13:11, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten