Diskussion:Anamnese
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[Quelltext bearbeiten]- Ich finde den Artikel inhaltlich gut. Jedoch ist er sprachlich recht schwerfällig formuliert. Der zweite Absatz ist ein einziger Satz ! Ich persönlich würde mir lieber einfache und prägnante Sätze wünschen ... Was meint Ihr dazu ? DocMarvin
- Lässt sich die Definitionsliste mit untergeordneten Listen irgendwie besser formatieren als mit HTML im Wiki-Code? —Hansmi 12:59, 6. Aug 2005 (CEST)
- Es fehlt der Bezug der Anamnese zur Psychologie (Diagnostik - Arten Diagnostische Gesprächsmethoden - Gesprächsformen - Anamnese, Exploration und Interview). Kann man das vielleicht noch einfügen?
Differnenzierung des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt ein Eintrag der Anamnese im Bereich der Einzelfallhilfe der Sozialen Arbeit und ein Eintrag zur Anamnese im psychologischen Kontext, dass wird von diesen teilweise allgemeinen (Aspekte sozial, psychologisch, medizinisch(biologisch) werden z.B. genannt) teilweise rein medizinischen Artikel nur unzureichend differenziert. Entweder entstehen noch zwei alternative Artikel (gerade für die klinische Sozialarbeit ist das zu empfehlen) oder der Artikel wird entsprechend ergänzt (das kann ich mir im Bezug auf die psychologischen Kontexte gut vorstellen) (nicht signierter Beitrag von 78.51.65.121 (Diskussion) )
- Das Lemma dieses Artikels lautet Anamnese (Medizin). Deine Anmerkungen scheinen sich auf den Artikel Anamnese zu beziehen. Hast du dort schon mal geguckt? Herzliche Grüße, --Drahreg·01RM 05:23, 29. Feb. 2008 (CET)
- PS: Diskussionsbeiträge kannst du mit --~~~~ unterschreiben.
Teilweise unzutreffend?
[Quelltext bearbeiten]Der erste Satz hat 2 Kritikpunkte: Die Anamnese (von griechisch ἀνάμνησις, anámnēsis, „Erinnerung“) ist das Ergebnis einer Erhebung im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit. Die Anamnese fasst die Leidensgeschichte eines Patienten aus seiner persönlichen Erfahrung zusammen, die Aufzeichnung besorgt der behandelnde Therapeut.
1. Eine Anamnese können nicht nur Ärzte, sondern auch andere Heilberufe erheben, z.B. Heilpraktiker. Auch für Therapeuten wie Physiotherapeuten ist eine Amanmese wichtig. Hier dient sie nicht der Diagnosestellung (dürfen nur Ärzte!), sondern der Therapieoptimierung und der Erfragung von Kontraindikationen.
2. Der Satzteil "die Aufzeichnung besorgt der behandelnde Therapeut" impliziert, dass der Arzt keine Anamnese dokumentiert. Der Therapeut wird aber auf Anweisung des Arztes erst nach der Diagnosestellung tätig. Die Aufzeichnung besorgt nicht der Therapeut, sondern der Arzt (Behandler) selbst oder sein Personal.
Das deutsche Wort für die Anamnese ist Vorgeschichte. (nicht signierter Beitrag von N8 (Diskussion | Beiträge) 11:49, 27. Aug. 2014 (CEST))
Es ist auch in anderer Hinsicht falsch: "fasst die Leidensgeschickte eines Patienten .. zusammen" ist weder notwendige noch hinreichende Bedingung für eine Anamnese. Z.B. ist u.U. überhaupt keine Leidensgeschichte vorhanden (z.B. bei Primärprophylaxemaßnahmen wie Impfungen; genetische Beratung; u.a.) oder es wird nicht die ganze Leidensgeschichte zusammengefasst (z.B. bei Notfallmaßnahmen) oder die Leidensgeschichte bleibt unbekannt (z.B. Fremdanamnese bei bewusstlosem Patienten, wenn ein Fremder nur angeben kann, wann er die Person wo gefunden hat). Die Anamnese fragt auch nicht nur subjektive Beschwerden ab, sondern z.B. auch Diagnosen anderer Ärzte sowie alle möglichen Faktoren wie Beruf, Sexualverhalten, Reisen, uvm. -> Anamnese ist einfach die professionelle Erfragung von medizinisch potenziell relevanten Informationen durch einen heilberuflich tätigen (z.B. Arzt), bei der entweder der Patient selbst antwortet (Eigenanamnese) oder eine dritte Person (Fremdanamnese). Und noch was: Anamnese ist auch nicht "das Ergebnis...", sondern die Befragung selbst. Das kann ein großer Unterschied sein, z.B. wenn Angaben verweigert werden. Alles in allem ist die Einleitung sehr fehlerhaft geschrieben, ich korrigier mal das Gröbste. (nicht signierter Beitrag von 46.223.1.24 (Diskussion) 17:12, 13. Feb. 2016 (CET))
Anamnese im Rettungsdienst streichen
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt Anamnese im Rettungsdienst ist meines Erachtens zu streichen. Der Begriff der Anamnese wird falsch dargestellt und verwässert. Denn die dargestellten Schemata sind Hilfen, die auch Empfehlungen für Untersuchungen (Befunderhebung) enthalten. So findet das ABCDE-Schema auch bei bewusstlosen Patienten Anwendung, selbst wenn keine Dritten zur Fremdanamnese anwesend sind.