Diskussion:Anamnese (Pflege)
Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von CommanderKefir in Abschnitt Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
[Quelltext bearbeiten]"Ebenfalls ergibt sich eine Verpflichtung zur Pflegeanamnese aus den Qualitätsprüfrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)."
Seit der Neufirmierung des MD durch das MDK-Reformgesetz ist die Pflegeanamnese zumindest nicht mehr wörtlich Inhalt der Qualitätsprüfungsrichtlinien, sodass dieser Absatz überarbeitet werden sollte. --CommanderKefir (Diskussion) 12:05, 18. Feb. 2024 (CET)