Diskussion:Anbauabnahme
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 79.217.240.82 in Abschnitt §20
§20
[Quelltext bearbeiten]§20 StVZO wie hier im Artikel genannt bezieht sich auf reihenweise zu fertigende Teile! Bei fehlendem Gutachten wird aber eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO benötigt. Und bitte die Verordnung, hier StVZO, mit angeben im deutschem Gesetz gibt es den § 20 in den verschiedensten Gesetzen und Verordnungen. (nicht signierter Beitrag von 79.217.240.82 (Diskussion) 06:38, 28. Jun. 2010 (CEST))