Diskussion:Anbindestall
Verbreitung und rechtliche Normen
[Quelltext bearbeiten]Dieser Teil ist komplett falsch. Er bezieht sich höchstens auf anerkannte Biobetriebe und auch da sind die Angaben nicht überall korrekt!--217.237.103.193 21:03, 26. Dez. 2009 (CET)
- wer sagt das? --W!B: 00:57, 27. Dez. 2009 (CET)
Schau mal hier: http://www.lfl.bayern.de/publikationen/daten/informationen/p_37433.pdf
Kleine Bio-Milchviehbetriebe; Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung)
Oder hier:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1313655/rpk33_oekolandbau_merkblatt_anbindehaltung_kleinbetrieb.pdf
Merkblätter für die Umweltgerechte Landbewirtschaftung, Ökologischer Landbau, Nr. 28, Juni 2010, Anbindehaltung von Rindern im ökologischen Landbau
Dort findest du die Mindestmaße und Vorgaben für die Gestaltung von Anbindeplätzen für Rinder und auch die Vorgaben für die Gestaltung und Bewirtschaftung des Freigeländes.
Zitat: "Kleinbetriebsregelung - Ausnahmen gemäß Art. 39 der Durchführungsverordnung (aufgrund klimabedingter, geografischer oder struktureller Beschränkungen):
- Die EU hat für die Anbindehaltung von Rindern in Kleinbetrieben eine Ausnahmemöglichkeit offen gelassen, die ohne zeitliche Befristung, d.h. über den 31.12.2013 hinaus gilt. Durch Antragstellung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden."
Und weiter: "Folgende Ausnahmen können in der Tierhaltung auf Antrag erteilt bzw. verlängert werden:
- Ausnahme von dem Verbot, Rinder in Anbindung zu halten, sofern die Rinder in einem Stallgebäude untergebracht sind, das vor dem 24.08.2000 errichtet wurde:
- Voraussetzung ist, dass für regelmäßigen Auslauf, z.B. Weidegang während der Vegetationszeit (Sommerweidegang), gesorgt wird und die Tiere in Einklang mit den Anforderungen hinsichtlich der tiergerechten Behandlung auf reichlich mit Einstreu versehenen Flächen gehalten und individuell betreut werden (Durchführungsverordnung, Art. 95, Abs. 1)"
--Flackie (Diskussion) 16:00, 8. Aug. 2012 (CEST)
- Wegen der oben genannten erbsenzählerei (das lt. EU-Recht die anbindehaltung vielleicht noch länger tolleriert würde wie das die jeweiligen landesgesetze vorsehen) halte ich den ÜA-Bausten für unnötig. Der gabze Artikel sollte allerdings in die richtung umgebaut werden, das die Anbindehaltung eine seit jahrhunderten übliche form der Tierhaltung war (vielleicht sogar ein verwes auf Hunde) und heute praktisch von der Laufstallhaltung abgeslöst wurde. mfg --V ¿ 22:20, 26. Okt. 2013 (CEST)
Kuhtrainer
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach sollte der Absatz über den Einsatz von Kuhtrainern in diesem Artikel gelöscht werden.
In Deutschland sind Kuhtrainer laut Tierschutzgesetzes § 3 Nummer 11 grundsätzlich verboten.
Siehe auch: Kuhtrainer
- soweit erledigt. --V ¿ 22:20, 26. Okt. 2013 (CEST)
Oder zumindest sollte der Absatz so umgeschrieben werden, dass auf den ersten Blick daraus hervorgeht, dass diese Geräte verboten sind! (nicht signierter Beitrag von Flackie (Diskussion | Beiträge) 16:10, 8. Aug. 2012 (CEST))
Artikel stellt die Lage verzerrt dar
[Quelltext bearbeiten]Hier ist eine gute Quelle, die anscheinend auf dem Aktuellen gehalten wird:
https://www.bayerischerbauernverband.de/anbindehaltung
In der Einleitung steht in Bezug auf Österreich Folgendes: "Bei Rindern ist die Anbindehaltung derzeit in Österreich in einer Umstellungsphase, so dass diese Haltungsform seit 2020 nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt ist."
Das bezieht sich nur auf Öko, was nicht klar wird. Und außerdem was soll es, Öko einen so breiten Raum zu geben? Das ist Nische und wenn jemand das besser findet, dann ist das deren persönliche und oder politische Meinung. Vgl. dazu aktuelles CDU Grundsatzprogramm, Entwurf 2024, :
"Wir sind die Partei der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Räume." (Bei der Europawahl haben n. Umfragen 52% der Landwirte Union gewählt und nur 3% Grüne, was weniger ist als der Anteil der Bio-Landwirte, 14% der Höfe sind Biohöfe.)
"Nachhaltigkeit der Land- und Forstwirtschaft muss objektiv bewertet werden.
Nur eine nachhaltige Landwirtschaft ist zukunftsfähig. Wir werden Indikatoren der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung, die alle drei Dimensionen – ökonomisch, ökologisch und sozial – gleichwertig abbilden, zur Grundlage unserer Politik für unsere Betriebe machen."
Das Wort "ökologische Landwirtschaft" oder "Bio-Landwirtschaft" findet man im ganzen Grundsatzprogramm nicht. Was hier geschrieben wurde bedeutet nichts anderes als dass in Frage gestellt wird, ob "ökologische" Landwirtschaft überhaupt nachhaltig, überhaupt ökologisch ist. Denn was ökologisch ist, kann man dem entnehmen, dafür gibt es bislang keine Indikatoren, d.h. nichts Objektives, nichts Messbares. Von der Lobbyarbeit her ein absoluter Spitzencoup, dass eine Kleingruppe von Idealisten sich auf EU-Ebene hat ein Label "Bio" reservieren lassen können. Das Marketing kannn man sich danach fast schenken, denn wenn die "Bio" sind, dann muss man nur häufig genug "Chemie" sagen, wenn man eigentlich normale Landwirtschaft meint, die zudem das Problem haben, dass sie was sind? "Konventionelle" Landwirtschaft, denn "normal" sollen sie sich nicht nennen, das würde ja implizieren "Bio" wären Spinner. (einmal im Duden "konventionell" nachschlagen, ob man mit dem Wort bezeichnet werden möchte, dass von mangelnder Innovationsfähigkeit nur so strotzt.)
Es ist völlig abwegig zu glauben, dass Anbindehaltung vollständig verschwinden wird.
Die gibt es längt nur noch dort, wo es nicht anders geht und das ist bei Kleinbetrieben, Nebenerwerbsbetrieben und im Bergland der Fall.
Man ist längst an einem Punkt an dem man sich überlegen muss, ob man kleinbäuerliche Betriebe abschaffen will, Landschaftspflege durch Bergbauern aufgeben, Almkäsereien aus der Kulturgeschichte entfernen und wie man ohne Kühe auf dem Berg zukünftig Bodenerosion bekämpfen möchte, wenn man meint man könne Anbindehaltung politisch abschaffen.
Anbindeställe sind mit viel körperlicher Arbeit verbunden und lauter zusätzlicher Arbeit wegen des Strohs. Außerdem gibt es dort ständig Arbeitsunfälle. Das ist keine wettbewerbsfähige Art zu wirtschaften und eine reichlichst unattraktive Arbeitsumgebung. Man braucht niemanden zu überzeugen zu wechseln.
Alle, die das konnten, haben natürlich längst Laufställe, und Melkroboter sind mittlerweile auch normal.
Als ob man ein Argument machen müsste gegen Anbindehaltung und für Laufstallhaltung.
Nach dem Motto: Die Landwirte, die das noch nicht verstanden haben, die müssen wir jetzt aber mal zwingen.
Weitere POV Darstellungen:
"Verbreitung und rechtliche Normen
"[1.]In der Rinderhaltung ist die Anbindehaltung eine auslaufende Haltungsform im deutschsprachigen Raum. [2.] Als neue Anlagen werden meist Boxenlaufställe gebaut. [3.] Aus Sicht des Tierschutzes ist sie bedenklich, vgl. § 2 TSG. [4.] Dennoch ist die dauernde Haltung im Anbindestall bei Rindern in Österreich erst seit 2020 verboten."
"[5.]In der Schweiz werden rund die Hälfte der Milchkühe in Anbindeställen gehalten."
- Inhalt politischer Debatten, kann also nicht stimmen.
- Framing. Stimmt logischerweise, aber belegt ja keine "auslaufende Haltungsform".
- Im TSG steht nicht, dass Anbindehaltung bedenklich ist. Die Tatsache, dass es TSG gibt und es Anbindehaltung gibt, spricht eindeutig dafür, dass es nicht im Widerspruch zum TSG ist. Wenn man die Aussage belegen will, dann muss man einen Tierschützer zitieren, aber besser einen Tierwissenschaftler und wie man dem von mir o.g. Link entnehmen kann oder konnte man mit Anbindehaltung ein Tierwohllabel bekommen.
- Das stimmt nicht. "erst seit" impliziert, dass es eine natürliche Enwicklung gäbe und siehe nächster Punkt.
- Ist vollkommen unrealistisch, wenn in der Schweiz die Hälfte der Milchkühe in Anbindeställen gehalten wird.
Da wurden Dinge durcheinander geworfen zwischen Öko-Richtlinie in Österreich und normalen Betrieben und irgendein Gesetz wurde auch sofort wieder abgeräumt, IIRC.
"In Österreich gilt eine Kleinbetriebsregelung, in der für Betriebe bis 35 Großvieheinheiten mindestens zweimal pro Woche Auslauf/Weide vorgeschrieben ist."
Das ist wieder Öko, ohne dass es dazu gesagt wurde.
"Außerhalb dieser landwirtschaftlichen Räume wird Anbindehaltung bei Neubauten nicht mehr berücksichtigt."
Davor geht es um Bio auf dem Berg. Was sind also die Räume? Berg? Bio auf dem Berg?
Es ist ohnehin offensichtlich falsch. Wenn aufgrund von Alter/ Zerstörung neu gebaut werden muss, dann ist dort nachher nicht mehr Platz als vorher.
Der ganze Artikel wirkt POV.
Die Realität: Alle die konnten haben längst gewechselt, weil Anbindestall nicht effizient ist und man sich außerdem ständig verletzt. Häufigste Todessursache in der östereichischen Landwirtschaft war vor 25 Jahren noch totgetrampelt oder zerquetscht von Jungbullen (im engen Anbindestall). Ein falscher Tritt von der Kuh hinter die Stahlkappe und der Fuß ist gebrochen. Kuh erschrickt, rutscht aus, macht sich lang und begräbt einen halb unter sich, kann man mit Pech auch zum vorzeitigen Ableben führen. 550 bis 650 kg. Als Mensch macht man gegen eine Kuh oder einen Bullen, der einen wirklich platt drücken will auf beengtem Raum eben gar nichts. Das Anbinden schützt davor nicht.
Und was heißt angebunden eigentlich?
Dazu steht im Artikel nichts. Es wirkt, als ob die Tiere sich überhaupt nicht bewegen könnten. Können sie aber. Was üblich ist, weiß ich nicht, aber in ihrem Bereich können die sich auf jeden Fall frei bewegen, mehrere Meter.
Warum sind sie angebunden?
Fehlt.
Wer kann von den Landwirten nicht umstellen? Leute, die keinen Platz haben in erster Linie.
Darum geht es im Wesentlichen bei Anbindestall vs. Laufstall.
Bei einem Laufstall wird wesentlich mehr Fläche pro Tier benötigt.
Falls jemand eine der Fragen, die ich in kursiv geschrieben habe, beantworten kann, wäre es schön, das einzupflegen.
Mein Vorschlag wäre darüber hinaus, dass man z.B. aus o.g. Quelle mal ab und an nachpflegt wie der Stand der Debatte ist und dabei das rausnimmt, was dann nicht mehr passt. --2A02:8109:2C40:87C:7149:4074:A265:92D0 17:24, 2. Sep. 2024 (CEST)