Diskussion:Andrzej Buncol

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 194.76.232.147 in Abschnitt Deutscher von Geburt an?
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Deutscher von Geburt an?

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Gibt es hinreichende Belege dafür, dass Buncol die deutsche Staatsbürgeschaft "annahm", also eingebürgert wurde? Es könnte nämlich auch sein, dass er von Geburt an Deutscher i.S.v. Art. 116 GG war (so wie z.B. Podolski und Klose) und dies dann nur durch die deutschen Behörden festgestellt wurde. Sein Geburtsort Gleiwitz in Ostoberschlesien deutet darauf hin. Dann wäre auch kein Raum für die - ebenfalls nicht belegte - Behauptung, dies sei in Polen als "nicht patriotisch" oder "Skandal" aufgefasst worden. --194.76.232.147 13:23, 13. Nov. 2009 (CET) MazurekBeantworten