Diskussion:Aneignung (Recht)
Auf das Juristische verkürzter Eintrag zu Aneignung
[Quelltext bearbeiten]Recht verkürzt auf das Juristische war der Eintrag zu Aneignung. Dazu fehlten noch mindestens zwei Felder, auf die sich Aneignung beziehen kann:
~ von Wissen: Aktives Verstehen und Anwendenkönnen bisher fremder Gedanken oder Kultur.
~ der Umwelt: Einen bisher fremden Bereich durch teilnehmendes Handeln in den eigenen Lebens- und Wirkungsbereich einbeziehen.--(nicht signierter Beitrag von 141.58.149.104 (Diskussion) 18:29, 9. Jan. 2004 (CET))
- Ähm? Siehe auch Aneignung (Philosophie)? Darauf wird verwiesen. Der Punkt mit dem Aneignen von Wissen fällt also schon mal weg. Aber was anderes: wie wäre es mit einer Unterschrift, so dass man erkennen kann, wie alt das Posting schon ist? (Das ärgert mich hier immer wieder!) --80.143.75.99 14:17, 11. Sep. 2007 (CEST)
Irrtümer
[Quelltext bearbeiten]M. E. gehören Wilderer und Schatzfinder nicht hierunter. Außerdem hat beim Schatz nicht der "wirkliche Eigentümer" (wie im Artikel steht) Ansprüche, sondern der Eigentümer der den Schatz umgebenden Sache. Laut § 984 ist eine Sache dann ein Schatz, wenn der "wirkliche Eigentümer" nicht mehr ermitelbar ist.
Meinungen dazu?
--Volker Alexander (Diskussion) 16:01, 21. Jul. 2015 (CEST)
Immaterielle Gegenstände
[Quelltext bearbeiten]Wie sieht es denn mit der Anwendung des Begriffs "Aneignung" in Bezug auf "immaterielle Gegenstände" aus? Beispielsweise sei hier quelloffene-Software genannt, die sich jemand aneignet, modifiziert und verwertet. Oder das Wort "Flip-Flop", ein onomatopoetischer Begriff und Neologismus für eine bestimmte Form von Badeschlappen/-latschen aus Gummi. Nach über drei Jahrzehnten im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet, eignete sich eine Dame namens Stefanie Schulze die Rechte an "Flip-Flop" für Deutschland an, in dem sie sich das Wort als Marke registrieren ließ.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 00:15, 13. Mai 2019 (CEST)
BKL
[Quelltext bearbeiten]Hallo, zusammen, insbesondere @Wowo2008: @Pacogo7:@Hoss: ich habe gerade nach einer bestimmten Bedeutung des Begriffs 'Aneignung' gesucht. Bei der Gelegenheit bin ich zu dem Eindruck gekommen, dass eine BKL inzwischen angesagt sein könnte. Es gibt:
- Aneignung - derzeit belegt mit dem Inhalt "Eigentumserwerb an einer herrenlosen Sache"
- Aneignung (Philosophie) - dort eine Sammlung verschieden akzentuierter Bedeutungen in Philosophie, aber auch Soziologie, Psychologie und Religion;
- Aneignung (Islam), Weiterleitung auf Kasb
- und noch Kulturelle Aneignung.
Meine Suchmaschine lieferte Treffer gleichermaßen zu dem rechtlichen Aspekt wie den soziologische/psychologische Konzepten.
Mir wäre danach, eine BKL 'Aneignung' anzulegen. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 19:00, 11. Okt. 2020 (CEST)
- Klingt nachvollziehbar.--Pacogo7 (Diskussion) 19:04, 11. Okt. 2020 (CEST)
- Das sehe ich auch so. -- Hoss (Diskussion) 23:42, 11. Okt. 2020 (CEST)
- Eine BKL ist sinnvoll, weil formal dasselbe Wort vorliegt, das materiell verschiedene Begriffsinhalte aufweist. Habe BKL angelegt. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:24, 12. Okt. 2020 (CEST)
- super, vielen Dank! --Coyote III (Diskussion) 09:48, 12. Okt. 2020 (CEST)
- da müssen vermutlich noch Links gefixt werden; ich gucke in den nächsten Tagen mal, oder vielleicht hat jemand anderes Lust. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 09:52, 12. Okt. 2020 (CEST)
- die Artikel, die eindeutig auf Aneignung (Recht) verlinken können, habe ich gefixt. Das passt nur bei herrenlosen Gütern. Oftmals wird Aneignung aber umgangssprachlich als "in Besitz nehmen" verwendet, so auch hier in WP. Da müsste man noch mal gucken, wie wir da verfahren wollen. Es sind also jetzt noch 12 Artikel in der Liste. --Coyote III (Diskussion) 10:49, 12. Okt. 2020 (CEST)