Diskussion:Anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich

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mehrheitlich kath. Österreich zögerlich beim Anerkennen?

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"Andererseits herrscht im mehrheitlich christlichen und mehrheitlich katholischen Österreich auch eine – bis auf einige europaweite Vorreiterfälle – durchwegs zögerliche Haltung gegenüber der Vielfalt der Religionen und Bekenntnissen dieser Welt, ein moderner Umgang entwickelt sich erst im Laufe des beginnenden 21. Jahrhunderts, und ist noch immer von Vorsicht und Ringen um breiten gesellschaftlichen Konsens geprägt."

Zu dieser Behauptung hätte ich gerne eine Quelle. Das sieht eher nach der persönlichen Meinung des Autors aus. Deswegen: raus damit oder Quelle her! Wer das drinnen haben will, kanns gerne belegen und wieder reinsetzen, aber ich nehm das mal raus - Wikipedia ist nicht zur Theoriefindung oder verbreitung politischer Meinungen da.

Eromae (Diskussion) 10:16, 22. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Kultusamt

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Im Text steht Nach einer etwa 10jährigen Wartefrist kann einer anerkannten Bekenntnisgemeinschaft vom Kultusministerium der Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft zuerkannt werden. Wer weiß welches das wirklich zuständige Ministerium ist? Ein Kultusministerium gibt es meines Wissens nach nicht in Ö. -- K@rl 13:27, 25. Jan 2005 (CET)

Ich glaube das Innenministerium, bin aber nicht sicher...

Offenbar ist es das "Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur" (www.bmbwk.gv.at); siehe [1] --Tsui 21:17, 18. Feb 2005 (CET)

Neuer Link: [2] -- 195.34.146.153 09:23, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Griechisch-orientalische Kirche

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Welche Kirche ist denn unter 7.1. "Griechisch-orientalische Kirche" gemeint, oder ist das ein Formatierungsfehler? --Pjacobi 22:13, 18. Feb 2005 (CET)

Zuständig ist das Kultusamt im Bundesministerium für Bildung, Wissenchaft und Kultur. Ich finde, die Auflistung in diesem Artikel sollte auch auf der offiziellen Auflistung auf der Seite vom Kultusamt basieren, und nicht auf der von www.kirche.at (diese Site ist von der r.k. Diözese St.Pölten). Griechisch-Orientalische Kirche ist der offizielle Name für die orthodoxe Kirche in Österreich, das unter 7.1 war ein Formatierungsfehler -- PeterRR 21:06, 18. Apr 2005 (CEST)

Bin auch der Ansicht, dass wir die Auflistung des Kultusamtes verwenden sollten, dann sind wir quasi auf der "sicheren Seite". Diese Auflistung zeigt, dass nach dem Kultusministerium die griechisch-oritentalische Kirche in folgende Kirchengemeinden aufgesplittet ist:
   * Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit,
   * Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg,
   * Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava,
   * Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung,
   * Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus,
   * Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski.
ich glaube wir sollten dass genauso übernehmen, oder? Ich ändere das jetzt einmal. lg Gugganij 21:34, 18. Apr 2005 (CEST)

Anteil der Protestanten

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Weiß jemand ob die Zahlen bezüglich des Anteils der Protestanten in Österreich in offiziellen Statistiken auch diejenigen inkludiert, die aus den anerkannten Religionsgemeinschaften ausgetreten sind und sich als Teil einer freievangelikalen Kirche sehen? Werden bei den Volkszählungen diese berücksichtigt oder gelten diese offiziell (da nicht zu einer offizell anerkannten Kirche gehörend) als Personen "ohne Bekenntnis"? lg Gugganij 23:18, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Wenn bei einer Volkszählung Glieder einer Freikirche sich selbst als „evangelisch“ deklarierten, weil sie keine passende Alternative sahen (und ihnen auch o.r.B. nicht als zutreffend erschien), dann wurden sie der evangelischen Kirche zugerechnet (und wurden bald darauf von der evangelischen Kirchenbeitragsstelle kontaktiert ...). Aber seitdem die größeren Freikirchen 1998 als Bekenntnisgemeinschaft eingetragen waren, wird das kaum mehr vorgekommen sein. Dann werden manche Freikirchler sich als Baptisten oder Evangelikale angegeben haben, selbst wenn ihre Gemeinde nicht dem betreffenden Bund angehörte (aber ihnen im Namen oder in der Anschauung ähnlich war). D.h. dadurch wurden die Zahlen für die Freikirchen bei der Volkszählung 2001 größer, als es die Mitgliederstärke der Gemeinden des betreffenden Bundes entspricht. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 16:17, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Fehlerhafte Liste?

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Hm, ich bin ein wenig verwirrt. Sind nun "anerkannte Religionen in Österreich" was anderes als "Staatlich anerkannte Kirchen"? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Anglikanische Gemeinschaft nirgendwo anerkannt ist, die Volkszählung ist für solche Listen auch keine sinnvolle Grundlage. --Braveheart Welcome to Fight Club 10:52, 15. Mär 2006 (CET)

Vielleicht wäre es besser das Lemma in "Staatlich eingetragene Religionsgemeinschaften in Österreich" zu ändern. Dieser Ausdruck wäre m.E. ein korrekter Oberbegriff zu "Gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften" und zu "Eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften" (nicht jedoch zu "religiösen Vereinen").
Warum sollte die Volkszählung keine sinnvolle Grundlage zur Darstellung der Mitgliedszahl dieser Gruppierungen sein? lg Gugganij 11:09, 15. Mär 2006 (CET)
Weil das nichts darüber aussagt, ob eine Kirche anerkannt oder nicht. Siehe auch hier. Ich finde auch nirgendwo die Erwähnung der Anglikanischen Kirche ;-) LG, --Braveheart Welcome to Fight Club 11:12, 15. Mär 2006 (CET)
Ok, wie ich sehe haste das eh gerade rausgelöscht :-) --Braveheart Welcome to Fight Club 11:13, 15. Mär 2006 (CET)
Ach so, du meinst, die Anzahl der Mitglieder macht den Eindruck, dass dies ein hinreichendes Kriterium der Anerkennung sei. Es ist natürlich nur ein Kriterium von vielen. Die derzeitige Regelung ist die folgende: Als "eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft" braucht man zumindest 300 Mitglieder mit Wohnsitz in Ö, um (nach 10 Jahren) in den anerkennungsmäßigen Olymp aufsteigen zu können einen Bevölkerungsanteil von mindestends 0,2% (d.h. derzeit ca. 18.000). lg Gugganij

Vorsicht, selbst das Kultusamt scheint nicht immer den Überblick zu behalten, welche Gemeinschaften welchen Status erlangt haben... Die Elaia Christengemeinden erhielten im April 2006 einen positiven Bescheid über die Eintragung als Bekenntnisgemeinschaft (siehe http://www.czw.at/elaia_christengemeinschaft.php; mit Hinweis auf Verlautbarung in Wiener Zeitung vom 8.4.2006). Das ist also schon rechtskräftig, obwohl auf der Homepage des Kultusamtes nach wie vor nichts davon zu erfahren ist (http://www.bmbwk.gv.at/ministerium/Kultusamt/Eingetragene_religioese_5445.xml; aber gut, Stand dieser Homepage des Kultusamtes ist April 2003...) Die einzige "amtliche" Bestätigung, die im Internet zu finden ist, sind die diversen Hinweise der Landeschulräte (!) auf diese Eintragung, weil durch eine solche Eintragung als Bekenntnisgemeinschaft entsprechend der Zeugnisformularverordnung die Religionszugehörigkeit der Schüler auf den Zeugnissen vermerkt werden muss. (z.B. http://www.lsr-ooe.gv.at/cgi-bin/erlass01.asp?id=2120). Nicht sicher bin ich, ob der exakte Name "Elaia Christengemeinschaft" oder "Elaia Christengemeinden" lautet. --Niki.L 08:32, 10. Aug 2006 (CEST)

Durchsetzbarkeit

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Ich bin zwar kein Fachmann, der Beitrag ist auch sicher nicht uninteressant aber nicht neutral. --K@rl 23:36, 14. Jul 2006 (CEST)

Die Ausführungen enthalten erst ganz zum Schluß einige Wertungen, so daß Zweifel an der Neutralität berechtigt sein könnten. Ganz überwiegend wird jedoch der Sachverhalt neutral geschildert. -- WR 10:45, 15. Jul 2006 (CEST)
Sehr journalistisch geschrieben, vielleicht mal auf URV überprüfen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:12, 15. Jul 2006 (CEST)
Durch die Anerkennung der o.a. Religionsgemeinschaft führen sich die Absätze bis 2008 und später eigentlcih selbst ad absurdum. --gruß K@rl 10:39, 10. Aug 2006 (CEST)
Okay; vielleicht war die ursprüngliche Fassung nicht klar genug. Ich hoffe, es ist nach der jetzigen kleinen Änderung besser verständlich, dass derzeit für alle (und nach 2008 für die meisten) Religionen eine Anerkennung unmöglich ist; auch wenn der Gesetzgeber für e i n e Kirche 2003 andere Spielregeln aufgestellt hat als für andere anerkennungswerbende Kirchen. --Niki.L 20:56, 10. Aug 2006 (CEST)

Konfessionslos

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Ich habe die Anzahl der Konfessionslosen aus der "Liste der anerkannten Konfessionsgemeinschaften" wieder entfernt, da diese Liste lemmagemäß die staatlicherseits anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften aufzählen soll. Konfessionslose sind naheliegenderweise von der Republik nicht als Konfessionsgemeinschaft anerkannt. -- Gugganij 20:57, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht mal den Einsteller Benutzer:Flammingo direkt ansprechen, zumindest die Versionsgeschichte kann er offensichtlich nicht lesen ;-) --Braveheart Welcome to Project Mayhem 21:06, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten
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Liebe IP, der Weblink zur "Verfassung der Hinduistischen Religionsgesellschaft in Österreich" mag allgemein von Interesse sein – hier ist er eindeutig fehl am Platz. Wie Du dem Artikelnamen entnehmen kannst, geht es um "Anerkannte Religionen in Österreich" und nicht um die Inhalte dieser Religionen. Wenn Du genügend Informationen über die Hinduistische Religionsgemeinschaft Österreichs hast, kannst Du einen eigenen Artikel anlegen – bitte unter Beachtung dieser Vorgaben. Grüße, Yomtov 13:37, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Rastafarismus

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Wer weis, inwiefern das in Österreich anerkannt ist?

"Anerkannt" ist es nicht. Gibt es nicht als anerkannte Rel und auch nicht als eingetragene BekGem. Möglicherweise existieren Vereine, aber mit "Anerkennung" hat das dann nichts zu tun. Bei der Auswertung der letzten Volkszählung (2001) wurden auch keine Rastafari ausgewiesen [3], also kann die Zahl der Bekennenden nur sehr niedrig sein. --Niki.L 08:07, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Neuer Entscheid des VfGH

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Vielleicht kann jemand, der sich dazu in der Lage fühlt, den Bericht von http://religion.orf.at/projekt03/news/1010/ne101014_VfGH_fr.htm einarbeiten. Er würde gut zum Abschnitt "Ab 2008" passen. -- 195.34.146.153 09:23, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Zu Probleme jüdische Gemeinde/Biderman/ Chabad. Der Streit ist beigelegt, jedenfalls vorläufig ist auch Chabad Teil der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Rabbiner Biderman hat sein Antrag seit längerem zurückgezogen. (nicht signierter Beitrag von 85.124.57.75 (Diskussion) 19:35, 19. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Reihenfolge?

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Nach welchen Kriterien soll innerhalb der beiden Listen (anerkannte / eingetragene Gemeinschaften) sortiert werden? Derzeit ist das ein buntes Durcheinander aus einer Reihung nach Mitgliederzahlen (nicht praktikabel, da bei der jüngsten Vz. gar nicht mehr erhoben), nach Zeitpunkt der Anerkennung und nach dem Alphabet.

Vorschlag: wir orientieren uns strikt an den offiziellen Listen auf der Website des Kultusamtes. Dort werden die anerkannten Gemeinschaften nach Rechtsgrundlage bzw. chronologisch gereiht; die eingetragenen Gemeinschaften hingegen alphabetisch. Ist zwar nicht ganz logisch; aber jedenfalls besser als der jetzige Wildwuchs in unserem Artikel. Und wenn wir uns an die dortige Reihung halten, ist auch bei jeder künftig dazukommenden Gemeinschaft sofort klar, wo wir sie einreihen sollen.

Irgendwelche Einwände?--Niki.L (Diskussion) 23:35, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Einverstanden. Ich glaub ursprünglich wurde das nach Größe sortiert, aber die offizielle Reihung sollte auch passen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 23:49, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

@W!B:: Durch deine jüngste Änderung im Artikel (Aleviten/Islam) weichen wir nun doch wieder von der Darstellung des Kultusamtes ab? lg, --Niki.L (Diskussion) 11:24, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

@Niki.L: stimmt. ich nehme an, die haben noch nicht upgedated. ich mach grad das neue islamgesetz [4], und da steht ausdrücklich:
  • Islamische Religionsgesellschaften (2. Abschnitt, allgemeine Regelungen)
  • Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (3. Abschnitt)
  • Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (4. Abschnitt)
als deren (isl. religionsgesellschaften i.a.) beiden vertreter. und es wird ja nach VGH 2010 klargestellt, dass es auch nicht nur 2 bleiben müssen. keine ahnung, warum die 2 explizit genannt sind, obschon die "regelung durch verordung" am islamgesetz 1912 sowieso kritisiert wurde: wollen die für jede weitere anerkennungen eine novelle mit parlament machen? --W!B: (Diskussion) 08:58, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@W!B:: schau dir § 31(1) im neuen Islamgesetz an; demnach bleiben die beiden bisher schon anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften (die eine seit 1912, mit Nachbesserung 1988; die andere seit 2013) bestehen. Die werden durch das neue Gesetz also nicht zu einer gemeinsamen anerkannten islamischen Religionsgemeinschaft zusammengefasst. Daher wird sich glaub ich auch an der Auflistung auf der Seite des Kultusamtes nichts ändern. --Niki.L (Diskussion) 10:53, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@Niki.L: du hast recht: denkfehler meinerseits, wir führen ja explizit die organisationen. habs revertiert. erledigtErledigt --W!B: (Diskussion) 11:26, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Sortierbare Tabelle?

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hab eine zwischenüberschrift eingezogen (nachdem das vorige abgehakt ist) --W!B: (Diskussion) 11:43, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wärs nicht gscheiter eine sortierbare Tabelle draus zu machen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:03, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@Braveheart: hab ich auch drüber nachgedacht. mir gefiel der artikel so (straff mit viel content) bisher aber besser. und, wie NikiL oben richtig sagt, dieselbe auflistung wie das kultursamt, auch zwecks abgleich. aber eine eigene liste ausgelagert nebenbei wäre nicht schlecht, dann aber gleich übersichtlicherweise mit anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften mit sortierspalte: einige eingetragene werden sowieso bald anerkannt werden. titel wäre dann wohl Liste der anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich – das lemma des kultusamtes (handbuch 2014) passt ja weiterhin. dabei wird aber insbesondere das zentrale interesse, die anzahl der mitglieder, ein technisches problem, weil es keinen vergleichbaren datensatz gibt: wie löst man das? --W!B: (Diskussion) 08:58, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Da wäre das Lemma eh "nur" gleich falsch wie bisher, wenn man unter "anerkannte" auch die "nicht anerkannten aber eingetragenen" darstellt ;-)
zur Anzahl der Mitglieder: wenn man tatsächlich eine Tabelle macht (?), würde ich aufgrund der teils deutlich abweichenden Zahlenangaben drei Spalten für die Mitgliederzahl vorschlagen: Volkszählung 2001; Eigenangaben der Gemeinschaft; Schätzungen durch Dritte. --Niki.L (Diskussion) 10:59, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@Niki.L: naja, man kann begriffe immer "im allgemeinen" oder "im speziellen" verwenden: das "eintragen" ist auch einen form der "gesetzlichen/staatlichen anerkennung". solange aber BKA-Kultusamt aber Religionen in Österreich. Übersicht der in Österreich anerkannten Glaubensgemeinschaften führt, ist jeder "fehler" ihrer, nicht unserer ;) (wobei das ja nur die auflistung S. 68 ist, es fragt sich also, was sie gemeint haben, das könnte auch "nur ein anhang" sein ..)
die idee mit den drei spalten ist super, das würde auch eine eigenständige liste noch mehr aufwerten (schnell links nachschlagen vs. recherche): wir könnten die 2001er-zahlen, die sowieso etwas irreführend sind, dann hier auch wieder wegtun: sie sind ja eigentlich nur für diejenigen relevant, die etwa im jahrzehnt nach 2001 die 2 ‰-grenze erreichen wollten. aber für die nächsten verfahren sind die sicher nicht mehr sonderlich aussagekräftig (nicht für den sachverhalt der anerkennung an sich). --W!B: (Diskussion) 11:43, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Bekenntnisgemeinschaftsgesetz 1998

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mir scheint es sinnvoller, beim Bekenntnisgemeinschaftsgesetz das Jahr des in-Kraft-Tretens, also 1998, anzugeben. Derzeit nennt der Artikel meistens 1997 - aber eigentlich ist es nicht so wichtig, in welchem Jahr ein Gesetz beschlossen wurde, sondern eher, ab wann es gilt.
Daher mein Vorschlag: 1mal angeben, dass es 1997 beschlossen wurde, aber ansonsten immer 1998 nennen - soweit ich das bisher mitbekam, geschieht das auch so in der Fachliteratur. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 15:20, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten

"staatlich anerkannt"?

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Ist es korrekt zu schreiben: "staatlich anerkannt", oder müsste es heißen: "rechtlich anerkannt"? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 21:51, 6. Dez. 2015 (CET)Beantworten

korrekt wäre meines Erachtens "gesetzlich anerkannt", denn so steht es im Gesetzestext.
Dass das Bundeskanzleramt zuletzt die "staatlich eingetragenen" Gemeinschaften - absichtlich oder versehentlich? - als "staatlich anerkannte" Gemeinschaften bezeichnet hat, zeigt, wie verwirrend die Gesetzeslage sogar für jene sein dürfte, die sie zu verantworten haben ;-) --Niki.L (Diskussion) 10:51, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Auf der Webseite des Bundeskanzleramts wird anscheinend unterschieden:

„als Kirchen oder Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt“
„als religiöse Bekenntnisgemeinschaften ... staatlich eingetragen“

D.h. gesetzlich anerkannt, staatlich eingetragen. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 22:49, 5. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Einsortierung in Kategorie:Ethnische Minderheit in Österreich?

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Versteh ich nicht, wieso eine Religionsgemeinschaft was mit einer Ethnie zu tun hat. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 19:13, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Habs entfernt. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:05, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
keine ahnung, warum @Herzi Pinki du das nicht verstehst:

„Ethnische Minderheiten sind Ethnien, die als Minderheit auf dem Territorium eines Staates leben. Als Teil eines Staatsvolkes unterscheidet sich die Minderheit vom Rest der Bevölkerung in mehreren Merkmalen wie Sprache, Kultur oder Religion.“

 Ethnische Minderheit, Wikipedia
auch die #Kriterien treffen vollumfänglich zu. WP ist zwar keine valide quelle, aber wenn das stimmt, @Braveheart, muss es drin bleiben: nicht jede religöse minderheit ist eine ethnische mminderheit, aber der übersichtsartikel über die religösen ist auch einer über die ethnischen, nämlich zuallermindest alle mit nicht-deutscher liturgiesprache, was gut die hälfte ist. bei der anerkennung als religion geht es ja genau drum, "kulturelle Faktoren", die "soziale Identität", die "Beziehung zur Bevölkerungsmehrheit" und das "Verhalten der Bevölkerungsmehrheit gegenüber der Minderheit" zu erfassen. wir sprechen eben nicht über alle religionsausübenden, sondern nur die, deren minderheitenrechte (und natürlich auch die kath. mehrheitsrechte) explizit als autochton wie als eigenständige gruppe gesetzlich verankert (und darum deklariert) sind: alle anderen brauchen sowieso keinen gesetzlichen schutz. --W!B: (Diskussion) 09:13, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Hier werden alle Religionsgemeinschaften aufgeführt. Es ist mMn wenig sinnvoll, Überblicksartikel in allen möglichen Randthemen zu verankern. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:10, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
daccord: aber bei exakt drei kriterien Sprache, Kultur oder Religion kann man bei einem der drei nicht von "Randthema" sprechen, ich spreche da von "zentralen sachverhalten": die drei artikel zu sprachminderheiten, kulturellen minderheiten und religionsminderheiten wären der kernbestandteil der "liste der ethnischen minderheiten", oder? genau diese drei listen sind in der kategorie zu erwarten. --W!B: (Diskussion) 11:47, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Dann bräuchts eben einen speziellen Artikel zu den "religiösen Minderheiten" in Österreich. Wenn wir hier anfangen, alle Übersichtsartikel zur österreichischen Bevölkerung in diese Kategorie zu packen, kennt sich am Ende niemand mehr aus. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:45, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
bevor ich mich inhaltlich überhaupt damit auseinandersetzen mag: Die Elternkat Kategorie:Ethnische Minderheit ist explizit eine Objektkategorie. In Kategorie:Ethnische Minderheit in Österreich kommen all die expliziten anerkannten Religionsgemeinschaften nicht als Objekte vor, sind also, vorsichtig geschlussfolgert, keine Ethnie. Einzig dieser (ehemalige) Eintrag und ein Kirchengebäude (außer einem Satz wird die Religionsgemeinschaft nicht erwähnt) sind Fremdkörper in Kategorie:Ethnische Minderheit in Österreich. Weder der Übersichtsartikel noch die Kirche sind Objekte im Sinne von Kategorie:Ethnische Minderheit. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 13:23, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
die kirche stimmt, von der war auch nicht die rede. die liste in objektkategorien ist immer diskutabel, da gibts einfach zwei schulen. aber wenns nicht sein soll, auch recht. --W!B: (Diskussion) 16:58, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Objektkategorie ist eine is-a Beziehung. Für jedes Unterobjekt O in einer Kategorie K gilt die Aussage: O ist ein K, und von mir aus für Listen, alle gelisteten Os sind ein K. Aber das ist hier auch nicht der Fall. Ich glaube auch nicht, dass die Islamische Religionsgemeinschaft in Österreich eine Ethnie ist. Nach deinem Statement ist Religion ein Kriterium, das als abgrenzendes Kriterium für eine Ethnie dienen kann. Aber nicht muss. Ich glaube kaum, dass die Protestanten und die Katholiken in Irland unterschiedliche Ethnien sind. Nur weil ich Pastafari bin, definiere ich noch keine Ethnie damit. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 18:38, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
" unterscheidet sich die Minderheit vom Rest der Bevölkerung in mehreren Merkmalen wie Sprache, Kultur oder Religion", "kulturelle Faktoren", die "soziale Identität", die "Beziehung zur Bevölkerungsmehrheit" und das "Verhalten der Bevölkerungsmehrheit gegenüber der Minderheit", "Diaspora, Assimilation" .. – wenn unser artikel stimmt, definiert er damit auch religöse minderheiten als ethnie (nicht bei allen, aber etlichen konfessionen aus der liste, insb. den immigrantenreligionen). wenn das nicht stimmt, ist der artikel schrott, und die kategorie wahrscheinlich auch (weil sowieso keiner weiß, was da rein soll, weils nur um diffuse hörsagen-und-bauchgrummel-konzepte geht, was denn eine ethnie zu seinen habe).
du hast aber völlig recht, wir reden hier ja nicht über die religionsminderheiten und ihre angehörigen an sich, sondern nur irgendwelche organisationen, die sie rechtlich vertreten. und sie vertreten die religionsminderheit meist auch nicht wirklich vollständig, das dürfte nur für einige kleine strenge bekenntniskirchen stimmen (wie die zeugen jehowas oder mormonen). im unterschied zu dir ist für mich der gutteil gelisteten Os sind ein K auch noch ok, soferne sie informativ genug ist, den sachverhalt als solchen zu klären (wenn der leser aus der kategorie kommend exakt diesen sachverhalt abklären will, was dieser täte), aber genau betrachtet ist das bei nur einige gelistete Os sind ein K wirklich insgesamt zu dünn für eine "hauptliste". --W!B: (Diskussion) 09:54, 15. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Überschrift „Anerkannte religiöse Gemeinschaften“ wegstreichen

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Diese Überschrift ist verwirrend, denn es folgen dann unter anderem Vereine. Eine Religionsgemeinschaft, die weder gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft noch staatlich eingetragene Bekenntnisgemeinschaft ist, würde niemand als in Österreich „anerkannte religiöse Gemeinschaft“ bezeichnen.
Vorschlag daher: Diese Überschrift weg, und die Überschriften darunter eine Ebene hinaufsetzen. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 15:44, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Stimmt, “eingetragene“ und Vereine gehören nicht unter die Überschrift “anerkannte“. Doch dass das alles in e i n e m Artikel abgehandelt wird, befürworte ich. Da kann man bei der Gelegenheit gleich über das Lemma nachdenken: Wäre “Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften in Österreich“ nicht passender? --Niki.L (Diskussion) 21:47, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Ja, ich finde es sehr gut, dass - wie jetzt - der Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in einem einzigen Wikipedia-Artikel gegeben wird. Das ist für den Leser sehr hilfreich.
Dein Alternativ-Vorschlag Rechtsstellung scheint mir zutreffend.
Dementsprechend das Lemma zu ändern: Das wäre eine radikale Lösung. Genügt es vielleicht, das Lemma zu belassen, und nur die von mir kritiserte Überschrift gemäß deinem Vorschlag zu ändern? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 11:14, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten