Diskussion:Angebot (Betriebswirtschaftslehre)
Defekter Link
[Quelltext bearbeiten]Der Link Wettbewerbsverstoß Freibleibend – Irrtümer vorbehalten – Abmahnungen drohen, abgerufen am 20. Oktober 2012 verweist ins Nichts. Da es gleichzeitig ein Einzelnachweis ist, hab ich ihn nicht gelöscht - wie verfahren? --Trienentier (Diskussion) 12:16, 20. Mai 2015 (CEST)
Änderung von Inductor
[Quelltext bearbeiten]- Ein Angebot, besser Vertragsangebot, auch Offerte, ist die Willenserklärung eines Partners zum Abschluss eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen zu den im Angebot genannten Bedingungen, insbesondere zu
- * Leistungsbeschreibung
- * Leistungszeit
- * Mitwirkungspflichten
- * Entgelt und Zahlungsmodalitäten
- * AGB.
- Mit der Annahme des Angebotes durch den anderen Partner kommt ein schuldrechtlicher Vertrag zustande.
Diese Änderung ist doch weitgehend eine Definition des juristischen Angebotsbegriffs. Das hat doch nur am Rande etwas mit dem Angebot im kaufm. Sinne zu tun. Ein Angebot im kaufm. Sinne ist der häufig sog. Kostenvoranschlag und daher im gewissen Maße unverbindlich. Das Angebot im jur. Sinne ist immer verbindlich.
Außerdem führt nicht jedes juristische Angebot zu einem schuldrechtl. Vertrag, es gibt auch dingl. Verträge, die ebenfalls durch ein Angebot zustande kommen können.
Da sie so nicht gelassen werden kann, habe ich sie erst einmal wieder gelöscht.
Bitte erst hier ausdiskutieren und dann eine Formulierung, die Konsens findet, in den Artikel. --Kohlenstoffstahlmesser 15:15, 6. Jul. 2007 (CEST)
Vorschlag
[Quelltext bearbeiten]Da hier stand, man soll Änderungen erst zur Diskussion stellen, hier ein Vorschlag, wie der Artikel anfangen könnte. Ist jetzt noch ein bißchen listenförmig, kann man ja aber noch ändern, wenn der Vorschlag sachlich auf Zustimmung stößt. Meinungen? Gruß--Centipede 16:07, 22. Jul. 2007 (CEST)
Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebotes ist formlos und kann auch mündlich oder telefonisch erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Der Einkäufer führt anhand mehrerer eingegangener Angebote einen Angebotsvergleich durch und gibt anschließend eine Bestellung ab, die der Lieferant mit einer Auftragsbestätigung annimmt. Hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung und Weiterverarbeitung der bezogenen Güter im betrieblichen Leistungsprozeß anschließt.
Rechtliche Bindung: Für den Anbieter ist das Angebot rechtlich bindend. Die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf und bei abgeänderter oder zu später Bestellung. Will der Anbieter die Bindung aufheben, muss er eine Freizeichnungsklausel in das Angebot aufnehmen. Typische Freizeichnungsklauseln sind:
- unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
- Lieferung vorbehalten
- Preis vorbehalten, Preis freibleibend
- solange der Vorrat reicht
Bestandteile des einfachen Angebotes: Das Angebot enthält insbesondere bei hohen Warenwerten zahlreiche Einzelheiten. In der Praxis sind folgende Punkte obligatorische Bestandteile eines Angebotes, sofern sie nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen:
- Die genaue Bezeichnung der Ware und ihrer Qualität
- Menge und Preis der Ware inklusive Rabatte
- Kosten der Fracht und Verpackung
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und Eigentumsübergang
- Lieferzeit
- Zahlungsbedingungen
- Regelungen für Liefer-, Annahme- und Zahlungsstörungen und mangelhafte Lieferung
Literatur:
- Nolden / Bizer: Spezielle Wirtschaftslehre Industrie. Stam Verlag Köln 1997, ISBN 3-8237-1559-3
Sehr viel besser als der momentane Artikel, in dem nicht mal das Lemma erklärt wird. Unbedingt einstellen. --Livani 19:22, 22. Jul. 2007 (CEST)
Offerte, nicht Angebot
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff "Angebot" ist sehr verwirrend, bedeutet er hier doch ein Verkaufsangebot (Offerte). Normalerweise ist in der Wirtschaftslehre damit jedoch das Warenangebot (engl. supply) gemeint. Es würde also Sinn machen, diesen Artikel hier in "Angebot (Offerte)" oder "Verkaufsangebot" (engl. sales quote) umzubenennen und den Artikel "Angebot (Volkswirtschaft)" entsprechend seiner Bedeutung umfangreicher zu gestalten. So wie im Englischen der Artikel "supply (economics)". --178.197.234.101 22:30, 10. Mai 2013 (CEST)