Diskussion:Angela Rohr
Bild
[Quelltext bearbeiten]Es wurde mehrfach dieses Bild eingefügt. Vermutlich ist die Lizenz/Freigabe des Bildes falsch. Die Beschreibung ist wahrscheinlich auch falsch, zumindest quellenlos: Angela Rohr in Siberia (ca. 1938). (später geändert in 1930) She was arrested in Moscow in the time of dictator Stalin... Source=KGB of former USSR (Archiv). Laut "Spiegel" 25/2010, in dem das Bild abgebildet war, ist es von 1927. Also (vermutlich) nicht in Sibirien, zumindest nicht im "Lager" (seit wann trugen Lager-Häftlinge Pelzmäntel und ließen sich in diesen fotografieren?), also hat es nichts mit ihrer Verhaftung zu tun, zu der kam es außerdem erst 1941, also stimmt die Quelle KGB wohl auch nicht. Alles sehr suspekt. Gut möglich dagegen, dass ihr Mann das Bild gemacht hat, und der ist noch nicht 70 Jahre tot, damit ist es nicht PD. Bei unbekanntem Autor ist 1927 nicht "alt genug". -- SibFreak 10:03, 28. Jun. 2010 (CEST)
- Genau, das Bild wird deshalb ohnehin bald gelöscht. --Otberg 13:10, 28. Jun. 2010 (CEST)
Ein Grund zum Löschen dieses Bildes ist bis dato nicht ersichtlich (Feb. 2012). Die Zweifel an der Beschreibung sind rein mutmaßlich. Die Angaben in 'spiegel' (s.o.), in der FR und im Literaturkalender des Aufbau Verlages geben 1927 als Entstehungsjahr an. Das dürfte - dem Gesicht nach - sie wäre da ja schon 37 - auch authetisch sein, wenn das Bild - offenbar eine Studioaufnahme, also eher nicht von ihrem damaligen Ehemann (Intellektueller, KGB-Mitglied) - nicht gar noch älter ist. Ein älterer Entstehungszeitpunkt spricht keinesfalls gegen Vorhandensein im KGB-Archiv (welches ja auch keinen Urheber darstellt). Eine Quelle gibt Offizin Druck Zürich an, dort aber auch wohl Archivbestand und kein "Rechteinhaber". Gegen eine Verwendung im Artikel spricht m.E. gegenwärtig nichts.--Moovie 12:36, 18. Feb. 2012 (CET)
- Wir können Bilder verwenden deren Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben sind. Falls der Urheber unbekannt ist, muss das Bild mindestens 100 Jahre alt sein um mit großer Wahrscheinlichkeit eine Urheberverletzung auszuschließen. Siehe Wikipedia:Bildrechte. 1927 geht daher leider nicht. --Otberg 20:52, 18. Feb. 2012 (CET)
Was für eine Scheindiskussion! In diesem Fall werden mit Sicherheit keine Rechte noch lebender Personen verletzt. Stattdessen veröffentlicht Wikipedia massenhaft Fotos aus dem Bundesarchiv (mit dessen Genehmigung), die fast ausschließlich aus der DDR stammen, wobei niemand fragt, ob der betreffende Fotograf noch lebt. "Rechtsgrundlage" ist dabei wahrscheinlich, daß die Fotografen ihre Rechte damals (notgedrungen) an die zentrale DDR- Presseagentur ADN abgegeben haben. (nicht signierter Beitrag von 84.139.186.235 (Diskussion) 21:55, 19. Mär. 2012 (CET))
- Im dem Fall steht das Bundesarchiv dafür grade, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Da ist die Wikipedia aus dem Schneider. Wer garantiert aber, dass das vom Spiegel kopierte Foto von Angela Rohr (mit der falschen Urheberangabe „KGB of former USSR (Archiv)“) frei ist. --Otberg (Diskussion) 22:17, 19. Mär. 2012 (CET)
Zur Bildunterschrift (im Pelz): Das bisher in allen Publikationen verwendete Foto stammt aus dem persönlichen Besitz der Autorin. Es wurde zuerst im Katalog Rainer Maria Rilke und die Schweiz, Zürich 1992, S. 108 ( Ingeborg Schnack: Wer war Angela Guttmann? Zu Rilkes Winter in der Schweiz 1919/20) veröffentlicht, übergeben von Hans Marte. dem österreichischen Kulturbotschafter. 2010 übernahm die Herausgeberin es in Der Vogel, danach erschien es als Kopie des Schnack-Artikels im Spiegel. Die Behauptung, es stamme aus dem KGB-Archiv, ist aufgesetzt ohne Nachweis und wirkt verstörend angesichts der bisherigen Quellenangaben. Besser wäre: Privat 23:50 09. Aug. 2024 (CET) (nicht signierter Beitrag von Martin1926Wolfram (Diskussion | Beiträge) )
Gulag-Manuskripte
[Quelltext bearbeiten]Zu dem Satz: Das Manuskript ihres autobiographischen Romans Lager bewahrte eine Mitarbeiterin der luxemburgischen Botschaft in Moskau. - Wieso wird diese Behauptung einer Rezensentin, die offenbar auf einem Lesefehler beruht, bestätigt, statt den Angaben der Herausgeberin zu folgen, wonach jene Mitarbeiterin nur persönliche Dokumente, nicht aber die Manuskripte (auch nicht das von Lager) aufbewahrte? 18:28 15. Jan. 2019 (nicht signierter Beitrag von Martin1926Wolfram (Diskussion | Beiträge) )
- Wenn es einen besseren Beleg als den angegebenen gibt, bitte ändern. --Otberg (Diskussion) 18:49, 15. Jan. 2019 (CET)
Im Anhang von Lager. Autobiographischer Roman. ISBN 978-3-351-03602-7 berichtet die Herausgeberin: "1982 bis 1984: Ein Exemplar der Gulag-Manuskripte wird von Moskau nach Wien geschmuggelt. 1985 7. April: Angela Rohr stirbt in Moskau. Jeanne Guillaume nimmt die persönlichen Dokumente an sich und bewahrt sie auf. 1989 Herbst: In der Wiener Edition Tau werden die Gulag-Manuskripte ... herausgegeben." (S. 420) Wenn dieser Beleg akzeptiert wird, gibt es einen zweiten Änderungsversuch. 16:06 16. Jan. 2019 (CET) (nicht signierter Beitrag von Martin1926Wolfram (Diskussion | Beiträge) )
- Geht es Dir hier um Im Angesicht der Todesengel Stalins oder Lager? Ersterer ist 1989 bei der Edition Tau erschienen, letzterer erst 2015. --Otberg (Diskussion) 16:33, 16. Jan. 2019 (CET)
- Habe es mal so formuliert, wie ich es verstanden habe. Falls nötig bitte korrigieren. --Otberg (Diskussion) 17:31, 16. Jan. 2019 (CET)