Diskussion:Anhängigkeit

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 91.33.41.154
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Der letzte Satz zur Rechtshängigkeit ist meiner Meinung nach nicht korrekt und sollte evt. komplett gestrichen werden, da oben bereits auf den Wiki-Eintrag zur Rechtshängigkeit verwiesen wird.


Wie steht es mit der Anhängigkeit in zivilrechtlichen Verfahren, in denen die Offizialmaxime gilt, also etwa Betreuungsverfahren im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FGG/FamFG)? (nicht signierter Beitrag von 134.100.1.59 (Diskussion) 09:54, 26. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Wann die Anhängigkeit beginnt, habe ich ja jetzt verstanden. Aber wie lange dauert die Anhängigkeit? Konkretes Beispiel: Für einen Strafprozess wegen Beleidigung und Bedrohung ist die Anhängigkeit eingetreten. Wegen Mangels an Beweisen wird das Verfahren jedoch wieder eingestellt. Endet mit dieser Verfahrenseinstellung auch die Anhängigkeit? Oder dauert sie fort, wenn/weil Geschädigte auf das Auftauchen neuer Beweise hoffen und deshalb eigene Ermittlungen anstellen? --91.33.41.154 01:10, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten