Diskussion:Anime und Manga in Deutschland
Muster FSF
[Quelltext bearbeiten]"Von der FSF geprüfte Ausstrahlungen von Tele 5 und ProSieben Maxx zeigten, dass RTL2 nicht nach dem Muster der FSF arbeitete."
ähm ja. Davon würde ich im Rahmen von WP:TF abstand nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass FSF und FSK heute ganz anders Urteilen, als noch vor zehn Jahren. Serien, die früher FSF 16 hatten und somit keine Freigabe für das reguläre Tagesprogramm hatten, laufen heute regulär und unzensiert unter FSF 12 mit Tagesfreigabe. Titel, die die FSK früher mit FSK 16 einsortiert hat, sind heute mit FSK 12 makiert. Auch ein schönes Beispiel, ist Sailor Moon. Die VHS-Kassetten waren damals mit FSK 6, die DVD ist mit FSK 12. Filme, die früher indiziert waren, und somit nicht öffentlicht vermarktet und beworben werden durften, haben in der ungeschnitten Fassung heute ein FSK16. Jetzt RTL2 mit Tele 5 und ProSieben Maxx zuvergleichen und daraus zu schlussfolgern, dass es nicht dem Muster der FSF entsprach hallte ich eher für willkürlich und Theoriefindung. Es ist ein anderer Zeitgeist und die TF lässt vollkommen sozialevolutionäre Aspekte außer acht, die es ja offensichtlich bei der FSF und FSK gegeben hat. Mann muss schon vergleichbare Ausstrahlung anderer Serien zur entsprechenden Zeitgeschichte vergleichen. Und selbst da wird es kompliziert. Gab es eine Serie zuvor auf DVD, so überträgt die FSF häufig die Einstufungen der FSK auf die Ausstrahlung. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 22:18, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Ich weiß nicht, woher der eine Satz stammt, aber im Übrigen stimmt das schon (wo es ja auch belegt ist). Die Änderungen, die du bei den Freigaben meinst, gehen oft mit mehreren Jahrzehnten Abstand einher. Tlw liegts auch an anderem Bonusmaterial auf Kaufmedien. Bei den RTL2-Ausstrahlungen lagen die FSF/FSK-Bewertungen der Kaufmedien aber zeitlich nah dran, teils sogar davor (bei Chihiro zB FSK 0, aber spätere Ausstrahlung bei RTL nachbearbeitet). Die Art, in der da bearbeitet wurde, hatte mit dem üblicherweise von FSF geforderten auch nichts zu tun (bei Naruto zB Blut violett gefärbt und solche Späße). --Don-kun • Diskussion 23:36, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Das stimmt ja soweit. Ich habe ja auch nicht bestreitet, dass die mehr Zenziert haben, als es die FSF verlangt hat. Das da so ist, lässt sich mit anderen Fernsehformaten, die ähnliche gewaltdarstellungen haben belegen. Jedoch ist es nicht gerade seriös, diese These aufzustellen, mit Ausstrahlungen die Jahre auseinaderliegen und unterschiedliche Bild-Versionen und - Umfang haben. Die FSF und FSK haben seit 2010 anders Bewertet als in den Jahren davor. Insbesondere sollte beachtet werden, dass man nicht weis, welche Schnittfassung RTL2 den Prüfern vorgelegt hat. Wenn die unzensierte Fassung den Prüfern der FSF erst 2013 von ProSieben Maxx vorgelegt wurde, so ist das nicht gerade eine Vergleichsbasis. Wenn RTL2 schon von Anfang an der FSF die zensierte Fassung vorgelegt hat, dann musste ProSieben Maxx 2013 die unzensierte Fassung der FSF zur Prüfung vorlegen. Daraus resultieren zwei unterschiedliche Freigaben, die mehr als 6 Jahre aus einander liegen. Sicher kann man sich aber sein, dass der FSF zumindest die amerikanische Schnittfassung vorgelegt wurde, denn die war fürs TV bestimmt, möglicherweise hat RTL2 aber auch schon seine nachbearbeeitete Version der amerikanischen Fassung von Naruto vorgelegt. Vergleichen kann man nur unter vergleichbaren Vorraussetzungen. Normalerweise kann ein Titel nach 10 jahren zur Neuprüfung bei der FSF eingereicht werden. Es gibt aber Ausnahmen, so zum Beispiel wenn sich die Entscheidungsstrategien der FSF geändert hat, kann ein Sender auch unterhalb der 10 jahren neu vorlegen. Oder wenn sich was an dem auzustrahlenden Umfang des Bildes und des Tons geändert hat. Es geht mir nicht darum abzustreiten, dass mehr zensiert wurde als von der FSF verlangt wurde. Es geht mir darum, dass der eine von mir zitierte Satz eher TF ist. Der Satz kann garnicht anders gewertet sein, da wir nicht wissen, welche Version RTL2 den Prüfern der FSF vorgelegt wurde. Sicher können wir nur sein, dass die FSF für die ProSieben Maxx Ausstrahlung grünes Licht gegeben haben. Was im Zweifelsfall bedeutet, dass ProSieben Maxx damals eine Neuprüfung beantragt hat. Daher ist dieser Satz strittig. Bei Naruto Shippuden wurde z.b. das letzte mal 2016 die Staffeln 03, 04, 07, 13 und 14 neugeprüft. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 00:49, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Ich wüsste nicht, dass die FSF/FSK ihre Freigabepraxis in den letzten 20 Jahren großartig verändert hätte. Jedenfalls kann der eine Satz auch raus, der Inhalt ist fast gleich schon in den Sätzen vorher enthalten. --Don-kun • Diskussion 11:15, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Das stimmt ja soweit. Ich habe ja auch nicht bestreitet, dass die mehr Zenziert haben, als es die FSF verlangt hat. Das da so ist, lässt sich mit anderen Fernsehformaten, die ähnliche gewaltdarstellungen haben belegen. Jedoch ist es nicht gerade seriös, diese These aufzustellen, mit Ausstrahlungen die Jahre auseinaderliegen und unterschiedliche Bild-Versionen und - Umfang haben. Die FSF und FSK haben seit 2010 anders Bewertet als in den Jahren davor. Insbesondere sollte beachtet werden, dass man nicht weis, welche Schnittfassung RTL2 den Prüfern vorgelegt hat. Wenn die unzensierte Fassung den Prüfern der FSF erst 2013 von ProSieben Maxx vorgelegt wurde, so ist das nicht gerade eine Vergleichsbasis. Wenn RTL2 schon von Anfang an der FSF die zensierte Fassung vorgelegt hat, dann musste ProSieben Maxx 2013 die unzensierte Fassung der FSF zur Prüfung vorlegen. Daraus resultieren zwei unterschiedliche Freigaben, die mehr als 6 Jahre aus einander liegen. Sicher kann man sich aber sein, dass der FSF zumindest die amerikanische Schnittfassung vorgelegt wurde, denn die war fürs TV bestimmt, möglicherweise hat RTL2 aber auch schon seine nachbearbeeitete Version der amerikanischen Fassung von Naruto vorgelegt. Vergleichen kann man nur unter vergleichbaren Vorraussetzungen. Normalerweise kann ein Titel nach 10 jahren zur Neuprüfung bei der FSF eingereicht werden. Es gibt aber Ausnahmen, so zum Beispiel wenn sich die Entscheidungsstrategien der FSF geändert hat, kann ein Sender auch unterhalb der 10 jahren neu vorlegen. Oder wenn sich was an dem auzustrahlenden Umfang des Bildes und des Tons geändert hat. Es geht mir nicht darum abzustreiten, dass mehr zensiert wurde als von der FSF verlangt wurde. Es geht mir darum, dass der eine von mir zitierte Satz eher TF ist. Der Satz kann garnicht anders gewertet sein, da wir nicht wissen, welche Version RTL2 den Prüfern der FSF vorgelegt wurde. Sicher können wir nur sein, dass die FSF für die ProSieben Maxx Ausstrahlung grünes Licht gegeben haben. Was im Zweifelsfall bedeutet, dass ProSieben Maxx damals eine Neuprüfung beantragt hat. Daher ist dieser Satz strittig. Bei Naruto Shippuden wurde z.b. das letzte mal 2016 die Staffeln 03, 04, 07, 13 und 14 neugeprüft. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 00:49, 25. Apr. 2020 (CEST)