Diskussion:Anja Sturm
Verteidigerin in „Kapitalstrafverfahren“
[Quelltext bearbeiten]In Kapitalstrafverfahren war sie Verteidigerin vor der Staatsschutzkammer München im Prozess gegen die Russenmafia, dem Islamisten-Prozess beim Oberlandesgericht München sowie in Regensburg im Verfahren um den so genannten „Mord ohne Leiche“
Das bezieht sich wahrscheinlich auf diesen Artikel in der Sueddeutschen, Zitat: Sturm hatte in München im Prozess um die so genannte "Russen-Mafia" oder auch im so genannten "Islamisten-Prozess" verteidigt. In Regensburg verteidigte sie in dem Verfahren um den "Mord ohne Leiche".
Reißerische Formulierungen aus Zeitungsartikeln gehören aber in dieser Form nicht in die Wikipedia. Was den Prozess gegen die „Russenmafia“ betrifft, so ist wohl dieser Prozess: Russenmafia in Bayern, Tigran und die Spur des Verbrechens gemeint. Inwieweit der Prozess gegen die Islamisten im Internet unter „Kapitalstrafverfahren fällt, vermag ich nicht zu sagen, wohl eher nicht. In jedem Fall müssten andere Formulierungen gefunden werden. --Oberbootsmann (Diskussion) 12:49, 13. Mai 2013 (CEST)
- Die Angaben beziehen sich nicht auf den Zeitschriftenartikel, sondern auf den Lebenslauf auf der Website ihrer Kanzlei [1], worauf sich wohl auch der angeführte Artikel bezieht. Was hier reißerisch sein soll, kann ich nicht ganz erkennen. Die Fälle hatten mindestens auf regionaler Ebene größere Bedeutung und erregten entsprechende Aufmerksamkeit. Sie sollten in der Biographie aufgeführt bleiben. Wer sich an einer reißerischen Formulierung stört, kann sie ja ändern. --Dievo (Diskussion) 13:39, 13. Mai 2013 (CEST)
- Auch (und gerade) gegenüber Formulierungen von privaten bzw. gewerblichen Homepages ist hier Zurückhaltung angesagt, es ist richtig, daß die angeführten drei Fälle (von denen allerdings zwei auf der Homepage nicht exakt benannt werden) eine gewisse Bedeutung hatten und auch entsprechende Aufmerksamkeit in den Medien erregten. Mindestens den Halbsatz "Prozess gegen die Russenmafia" halte ich allerdings für kritisch, ging es im Prozess doch allenfalls um einen bayerischen Zweig dieser Organisation.--Oberbootsmann (Diskussion) 14:04, 13. Mai 2013 (CEST)
Staatsbürgerschaft
[Quelltext bearbeiten]Ich habe eingetragen, dass Frau Sturm gebürtige Amerikanerin ist. Ob sie heute Doppelbürgerin oder was auch immer ist, weiss ich nicht. --KurtR (Diskussion) 03:21, 31. Aug. 2015 (CEST)
- In der angegebenen Quelle steht: Sturm ist gebürtige Amerikanerin, sie wurde 1970 in New York geboren. Der Geburtsort New York ist so nicht richtig, da Frau Sturm in ihrem Lebenslauf auf der Website ihrer Kanzlei Ithaca im Staat New York als Geburtsort angibt, wie es ja auch im Artikel steht. Die Quelle ist also schlecht recherchiert und nicht verlässlich. Ich werde deswegen den eingefügten Satz löschen. Bitte eine verlässliche Quelle finden. --Dievo (Diskussion) 08:36, 31. Aug. 2015 (CEST)
- @Dievo: Naja, etwas weithergenommen Deine Quellenkritik. In so einem kurzen Lebenslauf steht New York wohl für den Bundesstaat oder Grossraum NY. Wer kennt den schon Ithaca? Niemand. Man bekommt automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft wenn man auf dem Boden der USA geboren wird: [2]. --KurtR (Diskussion) 16:32, 31. Aug. 2015 (CEST)