Diskussion:Anlagen im Bau

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 194.60.106.5 in Abschnitt AfA
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AfA

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AfA ist die Abkürzung für den steuerrechtlichen Begriff "Absetzung für Abnutzung". Die Alternative dazu ist der handelsrechtliche Begriff "Abschreibung". (nicht signierter Beitrag von 194.60.106.5 (Diskussion) 16:53, 18. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten