Diskussion:Anlagendeckung
anlagedeckungsgrad
[Quelltext bearbeiten]Es gibt keinen Anlagedeckungsgrad 3 sondern nur die erweiterte Anlagedeckung. Und es gibt auch kein Langfristiges Umlaufvermögen. Die Anlagedckung 2 ist auch nicht die Goldene Bilanzregel sondern die Silberne Bilanzregel, da die Anlagedeckung 1 schon die Goldene Anlagedeckung ist. (nicht signierter Beitrag von 91.20.145.137 (Diskussion) 11:57, 7. Mär. 2011 (CET))
es gibt langfristiges umlauvermögen z.B eiserner bestand der werkstoffe (nicht signierter Beitrag von 82.83.216.224 (Diskussion) 01:14, 2. Jul 2013 (CEST))
Der Anlagendeckungsgrad 3 ist ein in der Literatur gängiger Begriff. Zusätzlich zum Anlagendeckungsgrad 2 werden beim Anlagendeckungsgrad 3 die "eisernen" Bestände oder die "eisernen" Vorräte in die Berechnung miteinbezogen. Der Anlagendeckungsgrad 3 kann somit nur berechnet werden, wenn die "eisernen" Bestände aus der Bilanz ersichtlich sine (zum Beispiel Anhangsangabe etc)
Die bereits erwähnten "eisernen Bestände" oder "eisernen Vorräte" werden in diesem Zusammenhang als "langfristiges Umlaufvermögen" bezeichnet.
Die Anlagendeckung 1 stellt die Goldene Bilanzregel "im engeren Sinn" dar. Die Anlagendeckung 2 stellt die Goldene Bilanzregel "im weiteren Sinn" dar. (nicht signierter Beitrag von Walterkelz (Diskussion | Beiträge) 23:48, 18. Jan. 2014 (CET))
Baustein "Belege fehlen" vom 26.03.2011
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist nicht durch Einzelnachweise belegt. --DKHL 18:58, 26. Mär. 2011 (CET)