Diskussion:Anlagengitter
Falsche Benutzung des Begriffes AfA!
[Quelltext bearbeiten]AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein rein steuerlicher Begriff und taucht im Bilanzrecht nach HGB nicht auf! Somit darf im Anlagespiegel/-gitter nicht AfA stehen sonder Abschreibung, welcher auch die korrekte Bezeichnung ist gem. § 268 Abs. 2 HGB! (nicht signierter Beitrag von 134.147.67.241 (Diskussion) 23:50, 28. Jul 2011 (CEST))
- Absolut richtig. Ein häufiger Bequemlichkeitsfehler, da es für das Handelsrecht keine passable Abkürzung für planmäßige Abschreibungen gibt. Kleinalrik 22:56, 27. Sep. 2011 (CEST)
Wegfall des Paragraphen 268 Abs. 2
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen,
Der Absatz wurde durch einen neuen Absatz 3 im Paragrafen 284 des HGB ersetzt. Inhaltlich bezieht sich die Änderung nur auf den Wegfall des Wahlrechts zum Ausweis der Entwicklungen in der Abschreibung in der Bilanz oder im Anhang. Sie sind nun verpflichtend im Anhang zu machen.
(Diskussion) 15:14, 2. Dez. 2015 (CET)Inan01
Brutto- oder Netto-Anlagespiegel?
[Quelltext bearbeiten]In der eBilanz ab Veranlagungszeitraum 2017 wird die Übermittlung des Anlagespiegels zwingend vorgeschrieben. Dort besteht die Wahl zwischen "Brutto-Anlagespiegel" und "Netto-Anlagespiegel". Je ein Beispiel für beide Varianten würde hier doch gut reinpassen, oder? (Ich kanns nicht, ich habs zwar gegoogelt und auch halbwegs verstanden, aber nicht so gut, dass ichs anderen Leuten erklären könnte...) Mhanft (Diskussion) 11:12, 5. Feb. 2016 (CET)