Diskussion:Anlagevermögen

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 84.189.234.39 in Abschnitt Situation in anderen Ländern
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Achtung. Die Informationen sind teilweise veraltet. Es haben sich starke Veränderungen auf grund des BilMoG (Bilanzmodernisierungsrecht) ergeben. 19.01.2010 (nicht signierter Beitrag von 87.174.123.73 (Diskussion | Beiträge) 21:17, 19. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Die Seite enthält veraltete Informationen. z.B. zu §280 HGB und 253 Abs 5 (nicht signierter Beitrag von 193.159.174.201 (Diskussion | Beiträge) 10:25, 11. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

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--Zwobot 23:10, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Aktivierung einer Anlage

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Erklärung der Aktivierung

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Es fehlt in dem Text eine genaue Erklärung für Laien, was man unter dem Begriff "Aktivierung" eigentlich zu verstehen hat. Dieses Wort an sich wird leider auch anderswo in Wikipedia nicht näher erläutert. Hier beim Anlagevermögen wäre die Erklärung sicherlich gut aufgehoben.

Situation in anderen Ländern

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Um die Situation in den verschiedenen Ländern zu schildern, ist es besser, die Verzweigung gleich beim Einstieg zu machen. Das Problem ist symptomatisch im ganzen Wiki und leider kommt es immer wieder vor, dass die Erklärungen wenn nicht explizit erwähnt für Deutschland gelten, und dann in kleinen Abschnitten auf Abweichungen anderer Länder hingewiesen wird. Dies ist gar nicht dem Sinn von wiki entsprechend und zutiefst unföderalistisch. -- 92.104.28.226 13:27, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Liebe Wikiautoren. Dieser Artikel ist dermaßen abstrakt und ohne Beispiele, dass Leute, die außerhalb der Materie stehen, keinen Zugang dazu gewinnen werden. Das ist schade und eigentlich einem guten Wikipediaartikel unangemssen. (nicht signierter Beitrag von 84.189.234.39 (Diskussion) 12:40, 14. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten