Diskussion:Annales Petaviani
Es steht zwar im Repertorium, daß Denis Pétau Vorbesitzer der Handschrift (welcher von den drei noch erhaltenen wird allerdings nicht gesagt), in der Erstedition von Duchesne wird eine Handschrift aus dem Besitz eines Alexander Pétau genannt. Pertz äußert sich nicht zum Vorbesitzer und hat offensichtlich nur von der Genfer Handschrift genauere Kenntnis. Kann mir irgendjemand erklären, warum das mit Denis Pétau in Verbindung gebracht wird? In der Beschreibung des Paris.lat. 4995 kommt jedenfalls kein Pétau als Vorbesitzer vor, bei Genf auch nicht. Für den Reg. lat. 520 versuche ich das gerade zu überprüfen, aus der Bibliographie bei der Vaticana drängt sich da nichts auf. --Enzian44 (Diskussion) 01:08, 26. Mär. 2020 (CET)
- Das Repertorium schreibt hier Unsinn, denn eigentlich hat schon Georg Waitz erkannt, daß der Petavianus mit dem Reg. lat. 520 identisch ist und daß Pertz die Erstedition durch Duchesne fehlerhaft verwertet hat. Vorbesitzer war Alexandre Pétau, der Tilianus ist Paris. lat. 4995. Genauer dargestellt von Karl Ferdinand Werner in Band 1 der Francia 1973, mit dem Hinweis, daß schon der alte Potthast genauer war als das Repertorium. --Enzian44 (Diskussion) 03:29, 26. Mär. 2020 (CET)
- Im Repertorium wurde das im Frbruar 2023 berichtigt. --Enzian44 (Diskussion) 02:23, 15. Jan. 2024 (CET)
Vorlage MGH
[Quelltext bearbeiten]Daß sie Falschaussagen verbreitet, zeigt sich auch hier, denn bei den Annales Petaviani war nur Pertz beteuligt. Und das das edieren einer Quelle etwas anderes ist als die Herausgabe eines Sammelbandes, wollen manche einfach nicht kapieren. --Enzian44 (Diskussion) 03:54, 26. Mär. 2020 (CET)
- Die MGH-Ausgabe unter Weblinks zu setzen, halte ich für einen eklatanten Fehler: das ist ein gedrucktes Buch, auch wenn inzwischen ein Digitalisat zur Verfügung steht. Aber das kann beim weiteren Umbau des Artikels bereinigt werden. --Enzian44 (Diskussion) 04:02, 26. Mär. 2020 (CET)