Diskussion:Antikenhehlerei
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Der Titel dieses Artikels erscheint mir völlig verfehlt bis hin zur Begriffsfindung. "Illegaler Antikenhandel" ginge der gebräuchliche Ausdruck und ginge ja vielleicht, aber "Antikenhehlerei" (das geht wohl auf die Mainzer Ausstellung zurück)??? Rein juristisch ist das meiste, was hier beschrieben wird, keine "Hehlerei". --Korrekturen 20:34, 22. Jan. 2012 (CET)
Kann sehr gut sein, dass der Artikel rund um die Mainzer Ausstellung erstellt wurde und auch der Begriff daher kam. Dass es kein exakter juristischer Begriff ist, ist nicht unbedingt ein riesiges Problem - die WP ist kein juristisches Lexikon (man könnte den Text entsprechend ergänzen). Der Kollege Cyron beobachtet ja offenbar den Artikel bzw. editiert darin, vielleicht äußert der sich noch - mit einem möglichen verschieben noch 14 Tage warten, dann wäre es legitim. Die englische WP hat dazu gar keinen eigenen Artikel. Aber dass das ganze einen eigenen Artikel verdient, scheint unstrittig. --Cholo Aleman 22:31, 22. Jan. 2012 (CET)
Alterumsgesetze
[Quelltext bearbeiten]Kann mir bitte jemand erklären was "Alterumsgesetze" sind ? Im Text Zeile 6 --JanManu (Diskussion) 17:51, 26. Jan. 2014 (CET)
Neutralität
[Quelltext bearbeiten]Auch nach der QS, die die gröbsten rechtlichen Schnitzer beseitigt hat, distanziert sich der Artikel unzureichend von der Haltung seiner Autoren gegenüber dem beschriebenen Gegenstand. So entsteht ein Raubgräuberunwesen ebenso wie das illegale Sondengängertum. Wahrscheinlich wird man weite Teile neu schreiben müssen. --91.67.250.86 12:33, 25. Okt. 2020 (CET)
- 2022 wurde der Artikel umfassend erweitert und es sind weite Teile neu geschrieben worden. Der Artikel wurde komplementiert durch das neu erstellte Lemma Antikenhandel. --MeCorbeau (Diskussion) 08:49, 25. Sep. 2022 (CEST)