Diskussion:Antiterrorgesetz
RAF
[Quelltext bearbeiten]Wer weiß etwas über die Anti-Terror-Gesetzte, die in der Bundesrepubik Deutschland als Reaktion auf Aktionen der RAF in Kraft traten (siehe Artikel "Rote Armee Fraktion")? Domstadtjunge, 18.01.2007
- Dazu fallen mir Stichworte wie Rasterfahndung und Kontaktsperre ein. Details kenne ich aber nicht. Nichtsdestotrotz gehören die Anti-RAF-Gesetze aber in diesen Artikel. --Forevermore 23:28, 18. Jan. 2007 (CET)
ist der absatz über das Terrorismusbekämpfungsgesetz ergänzungsgesetz immernoch aktuell? im artikel zum Terrorismusbekämpfungsgesetz scheint es schon beschlossen worden zu sein. -.exe 21:48, 23. Jan. 2007 (CET)
- Dein Hinweis trifft zu. Die Gesetze sind in Kraft, insofern müsste dieser Artikel hier aktualisiert werden. --Forevermore 22:00, 23. Jan. 2007 (CET)
Das Luftfahrtsicherheitsgesetz ist lt. BVerfG verfassungswidrig. Habe es aus dem ersten Absatz als Beispiel für ein Antiterrorgesetz entfernt. - Timosch 13:29, 11. Mär. 2007 (CET)
- Das Luftsicherheitsgesetz als solches existiert noch. Verfassungswidrig ist lediglich § 14 Abs. 3 des Gesetzes. --Forevermore 15:43, 11. Mär. 2007 (CET)
Reaktionen auf den 11. September
[Quelltext bearbeiten]Kennt jemand eventuell die Reaktionen weiterer Staaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, nicht-europäische Staaten)? --MartinThoma 10:33, 29. Mai 2011 (CEST)
Unpräzise
[Quelltext bearbeiten]Der Textteil "Das zum Januar 2012 auslaufende Anti-Terrorgesetz in Deutschland wurde im Juni 2011 verlängert.[2]Strittig war dabei die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.[3]So hatten am Mittwoch den 29. Juni Datenschutzinitiativen der Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger fast 58.000 Unterschriften überreicht und vor dem Justizministerium „ gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung protestiert. Sie kritisieren, die Überwachungsmaßnahmen seien ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre.“[4]" ist in mehrerer Hinsicht unpräzise:
- Das Gesetz heißt nicht "Anti-Terrorgesetz". Es handelte sich bei den betreffenden Regelungen um solche im Bundesverfassungsschutzgesetz, im MAD-Gesetz, im BND-Gesetz, im Sicherheitsüberprüfungsgesetz und anderen Gesetzen, die am 10. Januar 2012 automatisch aufgehoben würden, und zwar auf Grund von Artikel 10 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes.
- Das Gesetz, genauer gesagt die betreffenden Regelungen, wurde nicht "im Juni 2011 verlängert". Im Juli 2011 kam es zu einer politischen Einigung zwischen dem Bundesinnenminister und der Bundesjustizministerin. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 17. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet (vgl. Bundesratsdrucksache 476/11). Verlängert werden können die Regelungen nur vom Bundestag als gesetzgebendes Organ im Zusammenwirken mit dem Bundesrat. Der Gesetzentwurf wurde noch gar nicht parlamentarisch beraten.
- Die "Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten" ist zwar strittig, jedoch gar nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs - und sie sollte es auch von vornherein nicht sein. Diese Vorratsdatenspeicherung ist nämlich gar nicht Gegenstand der zum Januar 2012 (ohne Verlängerung) auslaufenden Regelungen. Die Aktion der Datenschutzinitiativen hat also mit dem konkreten Gesetzgebungsverfahren nichts zu tun.
Es ist auch rätselhaft, welchen lexikalischen Wert der Umstand hat, dass "fast 58.000 Unterschriften" überreicht wurden.