Diskussion:Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Carolin in Abschnitt Quellenlage des Artikels
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Aufenthaltserlaubnis

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[...]"wurde spanischen Staatsbürgern, zur Erzielung von Erwerbseinkommen, ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt" Das ist nicht korrekt, vielmehr mussten "Gastarbeiter" jedes Jahr die Aufenthaltserlaubnis beantragen zusätzlich eine Arbeitserlaubnis.

Der Satz ist leider nicht gut belegt (Seitenangabe fehlt). Vllt. hat jemand das Buch "Diplomatische Tauschgeschäfte" (Heike Knortz) zur Hand und kann es nachprüfen? Im Artikel Gastarbeiter wird mit derselben Quelle die gegenteilige Angabe belegt, dass eine "zeitliche Beschränkung der Beschäftigung in der Bundesrepublik [...] angestrebt" wurde. Ich würde vorschlagen, dass wir hier 1-2 Wochen warten, ob sich eine Diskussion um diesen Sachverhalt entwickelt und die Aussage vllt. verifiziert werden kann. Falls nicht kann man diese Info auch erstmal zurückhalten, bis sie überprüfbar belegt ist. Grüße --X2liro (Diskussion) 22:59, 8. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Wurde jetzt geändert, siehe folgender Abschnitt. --X2liro (Diskussion) 09:27, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Quellenlage des Artikels

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Vor dem Hintergrund des voranstehenden Diskussionsabschnitts habe ich mir den Quellennachweis angesehen, mit dem der fragliche Satz belegt ist. Die Quelle steht seit Erstellung des Artikels im Text und wurde von einer IP verwendet, vllt. liest diese Person ja immer noch mit? Das Buch selbst habe ich nicht einsehen können. Das Buch "Diplomatische Tauschgeschäfte" von Heike Knortz vertritt eine diskutierte aber nicht zum Mainstream gehörende These, nach der "sämtliche Initiativen zur Anwerbung ausländischer Arbeitskrafte von den Herkunftsländern Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, Turkei, Jugoslawien, Marokko und Tunesien ausgingen" [1], also nicht durch einen Arbeitskräftemangel in der BRD angetrieben wurden. Diese These ist umstritten (s. Rezension auf HSozKult [2] und die Kritik von K.H. Meier-Braun im Artikel über Heike Knortz). Ich frage mich, ob diese Quelle wirklich die wesentliche Quelle für diesen Artikel sein sollte, und wende mich direkt an Carolin, weil du dich zuletzt sehr ausgiebig mit der Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland befasst hast. Was meinst du dazu und hast du vllt. bei deiner Arbeit an dem gerade ausgezeichnetenn Artikel hilfreiche Quellen für diesen Artikel studiert? Grüße --X2liro (Diskussion) 22:50, 8. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Ich kann mir das nur so erklären: War statt "unbefristet" womöglich "befristet" gemeint? Allgemein gesprochen deuten einige Dokumente, auf eine Arbeitserlaubnis von bis zu zwei Jahren hin (herder, deutschlandfunkkultur), deren Aussage bezieht sich aber nicht speziell auf Spanien. Zum spanischen Anwerbeabkommen habe ich wenig Literatur:
Mehr habe ich bisher nicht. Die im Artikel angegebenen Quelle sind wirklich sehr begrenzt. Soweit erst einmal, Gruß --Carolin 23:40, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Habe "unbefristet" jetzt in der Art einer Ersten Hilfe auf "befristet" geändert. Die Quellenlage als solche hat sich dadurch natürlich nicht verbessert. Gruß --Carolin 03:23, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Danke nochmal, Carolin für die Lektüre-Empfehlungen. Ich habe das Buchkapitel von Rass aus dem Sammelband von Oltmer / Kreienbrink / Sanz Díaz ausgewertet und den Artikel entsprechend erweitert und die bisherige Angabe differenziert. Knortz' These ist im Abgleich mit anderen Quellen ja nicht komplett falsch, aber eben wohl zu pauschal. Grüße --X2liro (Diskussion) 12:38, 13. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Das sieht nun schon deutlich besser aus. Erstmals bekommt man beim Lesen auch Informationen, die sich speziell auf Spanien beziehen – denn vorher ging der Artikelinhalt nicht über das hinaus, was auch auf die meisten anderen Anwerbestaaten zutraf. Danke für die Ergänzungen. Grüße auch --Carolin 13:33, 13. Feb. 2022 (CET)Beantworten