Diskussion:Apfelsaft-Paragraph
Überarbeitung
Also was Zollwurf da von sich gibt, na ja. Der Parapraph heisst nunmal im Fachjargon so. Genauso wie Ökosteuer Ökosteuer heist. Also nebensächlich ist das nicht. Dick Tracy 06:57, 27. Aug 2005 (CEST) Benutzer:Zollwurf meinte in einer Überarbeitungsbegründung: Der Artikel ist mE zu banal für ein anspruchsvolles Lexikon. Ob das Ding nun "Apfelsaft"- oder "Limonade"-Paragraph heißt, ist im Grunde nebensächlich. Erforderlich ist vielmehr eine juristische Überarbeitung. Gaststättenrechtler an die Front... (nachgetragen von --Regiomontanus 09:17, 27. Aug 2005 (CEST)
Der Artikel ist mE zu banal für ein anspruchsvolles Lexikon. Ob das Ding nun "Apfelsaft"- oder "Limonade"-Paragraph heißt, ist im Grunde nebensächlich. Erforderlich ist vielmehr eine juristische Überarbeitung. Gaststättenrechtler an die Front... --Zollwurf 03:53, 27. Aug 2005 (CEST)
- Der Parapraph heisst nunmal im Fachjargon so. Genauso wie Ökosteuer Ökosteuer heist. Also nebensächlich ist das nicht. Im übrigen kann ich keine Banalität feststellen. Wir sind keine Rechtsberatung. Wobei der Artikel sowohl Gesetzestext wiedergibt und erklärt. Dick Tracy 06:59, 27. Aug 2005 (CEST)
- In Österreich hat sogar der Begriff Hackler-Regelung (Hackler ist ein Dialektausdruck für einen sein ganzes Leben lang hart arbeitenden Menschen) in sämtliche juristische Fachbücher zum Arbeitsrecht und zur Pensionsreform sowie in alle einschlägigen Parlamentstexte Einzug gefunden. Das wäre sicher auch ein Begriff, der in einem enzyklopädischen Lexikon gefunden und erklärt werden muss.--Regiomontanus 09:28, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ich würde folgende Relevanzkriterien für solche anscheinend banale juristische Begriffe vorschlagen:
- Der Ausdruck steht für eine gesetzliche Regelung, die viele Menschen betrifft und wird daher auch im täglichen Leben verbreitet verwendet.
und:
- Der Ausdruck hat in Fach- und Sachbücher Eingang gefunden und findet daher in damit befassten juristischen Kreisen Verwendung.
Der zweite Absatz soll verhindern, dass allgemein verbreitete Begriffe, die aber Wörterbucheinträge sind, hier rein kommen, der erste Absatz verhindert, dass reiner Fachjargon mit dutzenden Lemmas belegt wird.
Grenzfälle wären dann Ausdrücke, die sich in der aktuellen tagespolitischen Diskussion befinden und deren spätere Verwendung im Fachjargon noch nicht gesichert ist. Hier könnte ähnlich wie in der laufenden LA-Diskussion zum Hochwasser 2005 argumentiert werden, dass der Ausdruck sicher später als Lemma für die wikipedia relevant sein würde und man schon anfangen sollte, den Begriff darzustellen. Denn die Begriffsgeschichte (wer hat den Ausdruck zuerst verwendet und wie ist er entstanden) könnte am besten aktuell dargestellt werden. Beim Hochwasser 2005 hat diese Argumentation in der LA-Diskussion Anklang gefunden. Das müsste man dann von Fall zu Fall entscheiden. mfg--Regiomontanus 11:48, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ja, schon in Ordnung, aber (1) in welchen Fachbüchern steht etwas über einen Apfelsaft-§ und (2) wieso wird im Artikel (nicht zu verwechseln mit dem Lemma!) ein Gesetzestext zitiert, der weder was mit Apfelsaft noch mit einem anderen Softdrink zu tun hat? Das verwirrt doch mehr als es hilft. --Zollwurf 18:24, 27. Aug 2005 (CEST)
- Nun es heisst numal so, bei der Gestzgebung habe die Abegordneten den halt so genannt. SIcherlich wäre Mineralwasserparapraph sinnvoller. Es ist aber nicht so. Das kann man vielleicht in der Artikel noch einbringen. Dick Tracy 20:21, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ich habe bereits etwas über Mineralwasser (im Österreich-Absatz) eingebaut. Wahrscheinlich wurde der Paragraph nicht so benannt, um nicht den Hinweis zu geben, man könne einfach das Mineralwasser verteuern, damit das Gesetz einhalten und gleichzeitig erreichen, dass die Leute doch zu einem anderen Getränk greifen.--Regiomontanus 21:22, 27. Aug 2005 (CEST)
- Nun es heisst numal so, bei der Gestzgebung habe die Abegordneten den halt so genannt. SIcherlich wäre Mineralwasserparapraph sinnvoller. Es ist aber nicht so. Das kann man vielleicht in der Artikel noch einbringen. Dick Tracy 20:21, 27. Aug 2005 (CEST)
Rechtsprechung
[Quelltext bearbeiten]Bzgl. Milch ist ein kein alkoholfreies Getränk iSd §6 GaststättenG: Quellen der Rechtsprechung? Mir ist kein dahingehendes Urteil bekannt und ich konnte auch keines finden.
- Hab eben einen Juristen gefragt, Milch gehört definitiv zu den unattraktiven, dem üblichen Nachfrageverhalten in der jeweiligen Gaststätte nicht angepasste Getränke an. Hierzu gibt es defintiv ein Gerichtsurteil, ich weiß aber momentan nur, dass z.B. das Ordnungsamt der Stadt Köln Milch nicht akzeptiert. Kam auch mal bei einer Reportage im Fernsehen. Dick Tracy 17:01, 15. Okt 2005 (CEST)
Hochrechnen auf Liter???
[Quelltext bearbeiten]ist laut Erläuterung zum gesetztes text ausdrücklihc NICHT nötig, ich glaube, der erste Abschnitt des Artikelsist da falsch formuliert:
Erläuterung: Zu der genannten Formulierung ist zu bemerken, dass der Gesetzgeber, d.h. hier der Bund mit seiner Formulierung eine Verfahrensweise des Preisvergleiches auf der Basis einer "Hoch-Rechnung" z.B. auf Literpreise alkoholfreier und alkoholischer Getränke ("relativer Preisvergleich") nicht vorsieht oder gar fordert. Für den Gesetzgeber ist hinsichtlich der Überwachung auf Verstöße der absolute Preis ("absoluter Preisvergleich") und nicht der vergleichende mengenmäßige Preis eines alkoholfreien Getränkes entscheidend. Werden deshalb alkoholfreie und alkoholische Getränke in gleicher kleinster Abgabemenge verabreicht (z.B. 0,25 l), dann und nur in diesem Fall darf das alkoholfreie Getränk tatsächlich vom absoluten Preis nicht teurer sein als das alkoholische Getränk. Werden die Getränke nicht in vergleichbarer Menge verabreicht, dann ist es unabhängig von der Ausschankmenge ausreichend, wenn ein alkoholfreies Getränk vom absoluten Preis her billiger bzw. nicht teurer als alle alkoholischen Getränke ist. Quelle: u.a. http://www.dortmund.ihk24.de/servicemarken/branchen/gaststaettengewerbe/Preisangaben.jsp
- Was dort steht ist seit 6 Jahren veraltet. Entscheidend ist, was das Gesetz nunmehr formuliert: "Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke." Dieser Satz wurde durch Gesetz v. 13. 12. 2001 (BGBl. I S. 3584) eingefügt. Der Artikel ist somit völlig korrekt. --Stepsch 15:16, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Nochmal zur Klarstellung weil das "auch" eher abmildernd klingt: das nicht-alkoholische Getränk darf pro Glas nicht teurer sein und darf auch auf den Liter benzogen nicht teurer sein. Es muss also beides erfüllt sein. --2.246.80.176 16:10, 26. Apr. 2017 (CEST)