Diskussion:Apothekenbetriebsordnung
Die Verodnung leitet sich nicht aus dem Arzneimittelgesetz sondern aus dem "Gesetz über das Apothekenwesen - kurz: Apothekengesetz" her.
Zitat:
ApoG §21 (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Apothekenbetriebsordnung zu erlassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheken, Zweigapotheken und Krankenhausapotheken zu gewährleisten und um die Qualität der dort herzustellenden und abzugebenden Arzneimittel sicherzustellen. Hierbei sind die von der Weltgesundheitsorganisation aufgestellten Grundregeln für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität, die Vorschriften des Arzneibuches und die allgemein anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft zu berücksichtigen. .... (nicht signierter Beitrag von 87.162.47.99 (Diskussion) 14:13, 01. Feb. 2007 (CET))
- -- ErledigtRapober 18:08, 1. Aug. 2008 (CEST)
Streitpunkte der Neufassung
[Quelltext bearbeiten]Das Wort "Streitpunkte" impliziert, dass es widerstreitende Interessen gegeben hat. Leider werden die gegensätzlichen Ansichten nicht deutlich, da nur eine Auflistung der Punkte angegeben ist. Durch eine (durch Belege unterfütterte) Gegenüberstellung der Argumente der Streitparteien und ggf. den Werdegang der Neufassung ließe sich der Artikel aufwerten. Grüße, --CyRoXX (? ±) 13:16, 19. Apr. 2013 (CEST)
Und wie üblich - nu die Piefke... Das andere APOs viel älter sind (und auch so heißen) soll den Deutschen in seiner Weltsicht der Einzigartigkeit doch nicht stören...