Diskussion:Appellationsgericht Freising

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Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von Hvs50 in Abschnitt Nachfolge?
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Nachfolge?

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Führt eine Sitzverlegung (München -> Landshut -> München -> Freising -> München) eigentlich zum Ende der ansonsten identischen Behörde? Die z. B. von Bonn nach Berlin umgezogene Bundesregierung bzw. deren Fachministerien wechselten doch nur die Anschrift. Bei einer Änderung der Rechtsgrundlage kann man da sicher noch anderer Meinung sein, aber selbst die Änderung der Bezeichnung von Kreisgericht in Appellationsgericht rechtfertigt nicht die Annahme einer "Nachfolgeordnung". --Hvs50 (Diskussion) 21:25, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten