Diskussion:Appellationsgerichtshof (Italien)

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Lemma und Bezeichnung der italienischen Berufungs- (resp. Ober-)gerichte

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Folgende Diskussion wurde auf Benutzer Diskussion:ProloSozz#Appellationsgerichtshof (Italien) begonnen und hierher disloziert; dort ist auch die bisherige History einzusehen (15./16. Okt. 2024). --ProloSozz (Diskussion) 10:53, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, hast du einen Beleg für diese Übersetzung? Meines Wissens ist die einzige normierte deutsche Übersetzung für die Corte d’appello in Italien Oberlandesgericht, das sollte dann auch das Lemma sein. Gruß --XanonymusX (Diskussion) 17:43, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Nö – und höchstens dann, wenn das in Südtirol normierte Deutsch nicht nur für ganz Italien, sondern sogar für den ganzen deutschsprachigen Raum gelten würde, was nachweislich nicht der Fall ist. Beleg? Jedes Italienisch-Deutsch-Wörterbuch (was Du (gem. Deinen Babeln) ja eigentlich auch weißt ;) ...). Also: corte = Hof, appello = Appell, appellazione = Appellation; ober- = superiore, -landes- = provinciale (o.ä.), -gericht = tribunale (und das ist ein Justizorgan: organo giurisdizionale), corte = (Gerichts)hof; das Gericht (Appellationsgerichtshof) ist ein Berufungsgericht und DIE Gerichtsbarkeit auf der Stufe der Obergerichte (wie dies auch die Oberlandesgerichte sind). "Oberlandesgericht" ist eine Bezeichnung aus Deutschland und Österreich, die auch im Südtirol Anwendung findet, aber nicht im gesamten deutschsprachigen Raum für die Obergerichte als Bezeichnung genutzt wird. Sollte der Appellationsgerichtshof in Südtirol amtlich "Oberlandesgericht" genannt werden, so gilt dies in Italien ausschließlich für das deutschsprachige Südtirol. Für alle anderen italienischen Provinzen gilt diese Bezeichnung nicht. Eine "Übersetzung" ist das jedoch nicht (s.o.). NB: in Basel heißt das Obergericht (die oberste kantonale Instanz) offiziell "Appellationsgericht". --ProloSozz (Diskussion) 18:22, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
In der Wikipedia:Redaktion Recht war der letzte Stand, dass die normierten, amtlichen deutschsprachigen Bezeichnungen aus Südtirol eigenen Übersetzungen vorzuziehen sind. Ich sehe eigentlich keinen Grund, bei diesem Artikel davon abzuweichen. Wenn das für den Kassationsgerichtshof gilt, dann doch erst recht fürs Oberlandesgericht (wovon es immerhin eines mit Zuständigkeit für Südtirol gibt, nämlich das Oberlandesgericht Trient). --XanonymusX (Diskussion) 18:49, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
NEIN; weil nicht nur "Oberlandesgericht" keine Bezeichnung ist, die im gesamten deutschsprchigen Raum gilt, und zudem auch keine Übersetzung des Begriffs corte d'appello – sondern es ist jener Begriff, der (nur!) in Teilen des deutschsprachigen Raumes (DE, AT, ST) dem entspricht. Übersetzung ist nun mal "Appellationsgericht" – denn es gibt die Worte "appello" und "corte" in einer deutschen Übersetzung (nämlich "Appell" (resp. Appellation) und "(Gerichts-)Hof". --ProloSozz (Diskussion) 19:06, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wozu gibt es dann normierte Bezeichnungen? Amtlich sind ausschließlich corte d’appello oder Oberlandesgericht korrekt. Im Lemma können wir dem amtlichen Sprachgebrauch oder dem allgemeinen Sprachgebrauch folgen, daher fragte ich nach Belegen für Appellationsgericht. Die historischen Belege, die du eingebracht hast, könnten ein Argument sein, aber sie beziehen sich halt auf Gerichte in einem anderen Staatsgebilde als der Republik Italien und sind damit für die Gegenwart nur bedingt hilfreich. Hätte ich das OLG Mailand in meiner Diplomarbeit als Appellationsgericht bezeichnet, wäre mir das jedenfalls als falsch angestrichen worden. Ich bin noch nicht überzeugt. --XanonymusX (Diskussion) 21:08, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
+1. Es gibt einen Hinweis, wie die italienische Justiz "Corte d'Appello di Trento - Sezione distaccata di Bolzano" - siehe hier ins Deutsche übersetzt, nämlich mit "Oberlandesgericht Trient - Außenstelle Bozen", siehe hier. An amtliche italienische Bezeichnungen sollte man sich halten. --Opihuck 21:26, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Diese "Amtlichkeit" gilt in diesem Fall auf italienischem Boden ausschließlich für das deutschsprachige Südtirol – aus dem einfachen Grund, daß Deutsch außer in Südtirol keine Amtssprache ist. Das Appellationsgericht MI ist von seiner Funktion her ein Appellationsgericht – somit ist diese Bezeichnung schon vom Begriff her anwendbar. Des weiteren ist ein Appellationsgericht von seiner Funktion her ein Obergericht. Ein Appellations- oder Obergericht ist NUR dann ein Oberlandesgericht, wenn der Gerichtsbezirk explizit und in der dort gültigen Amtssprache die Bezeichnung "Land" hat. Dies mag in Südtirol der Fall sein – ebenso in Österreich und Deutschand – aber NICHT in der Schweiz – und eben auch nicht dort, wo a) Deutsch nicht einmal Amtssprache ist, und b) die Bezeichnung des Gerichtsbezirks in der dortigen Amtssprache nicht amtlich als "Land" bezeichnet wird. Da in Italien außer in Südtirol weder Provinzen, noch Regionen in der dort jeweils gültigen Amtssprache als "Land" bezeichnet werden, ist auch der Begriff "Oberlandesgericht" ausschließlich in Südtirol gültig. Sehr wohl könnte der Appellationsgerichtshof Mailand auch Obergerichtshof Mailand (resp. das Appellatiosgericht Mailand entsprechend Obergericht Mailand) bezeichnet werden – aber eben nicht "Oberlandesgericht Mailand" – weil es amtlich kein "Land Mailand" gibt! Jedoch gibt es ein "Land Südtirol" – insofern ist er dort gültig (und auf italienischem Boden eben NUR dort). Daß in Südtirol ein anderes Appellationsgericht als Oberlandesgericht bezeichnet wird (in Deiner in Südtirol geschriebenen Arbeit), ist nicht zu beanstanden – das gilt aber eben nur für Südtirol und nicht in Gebieten, in denen Deutsch nicht Amtssprache ist. In Südtirol "normierte" Bezeichnungen gelten nur für Südtirol als normiert – nicht im gesamten deutschsprachigen Raum. NB: auch die Außenstelle des Appellationsgerichts Trento bezieht sich auf das Gebiet Südtirol – und dort ist "Oberlandesgericht" eben korrekt. Aber bringt mir bitte Beispiele aus anderen Provinzen Italiens (in denen Deutsch keine Amtsspache ist)! --ProloSozz (Diskussion) 21:42, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Corte d'Appello wird in einer amtlichen italienischen Quelle mit Oberlandesgericht übersetzt. --Opihuck 21:58, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und was soll das für eine Quelle sein (die explizit nicht (nur) für Südtirol gelten soll)? NB: genauso, wie "corte di cassazione" mit "Kassations(gerichts)hof" übersetzt wird, ist "corte d'appello" mit "Appellations(gerichts)hof" zu übersetzen. Es gibt keinen Grund für eine andere Terminologie, die dann nicht nur nicht im gesamten deutschen Sprachraum gelten würde, sondern nicht einmal einer dortigen Amtssprache entspricht. --ProloSozz (Diskussion) 22:07, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es interessiert nicht, wie Gerichte in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu bezeichnen sind. Hier geht es um die Frage, wie die Bezeichnung Corte d'Appello korrekt ins Deutsche übertragen wird. Wenn in einem Landesteil Italiens Deutsch Amtssprache ist und die offizielle Website des Gerichts Corte d'Appello mit Oberlandesgericht übersetzt, hat das Gewicht, das alle deine bisherigen Erklärungsversuche in den Schatten stellt. Statt gleichwohl zu schwallen, wäre es sinnvoller einzuräumen, dass du mit der Verschiebung des Artikels eines Fehler gemacht hast. Fehler machen wir alle, shit happens. Einsicht zu zeigen, statt zu lamentieren, würde dich größer machen. --Opihuck 22:20, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Falsch! Maßgeblich ist nicht ein kleines Gebiet mit Ausnahmestatus (ein Gebiet mit einer zusätzlichen Amtssprache), sondern a) die praktische Anwendung (3 Beispiele: [1][2][3] – und da wird jeweils der gesamte Instanzenweg erläutert) sowie das, was darübersteht – nämlich EU-Organisationen: [4] – und in allen lautet die Begrifflichkeit auf Deutsch "Appellationsgericht(shof)" – von "Oberlandesgericht" ist in keinem Fall die Rede. --ProloSozz (Diskussion) 22:39, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Oberlandesgericht ist die von der paritätischen Terminologiekommission des Landes Südtirol festgelegte amtliche Übersetzung für corte d'appello. Das gilt italienweit, wenn also in behördlichen Schriftstücken oder Gerichtsurteilen in deutscher Sprache von der corte d’appello di Napoli die Rede ist, wird diese natürlich als Oberlandesgericht Neapel übersetzt (oder sie bleibt halt unübersetzt). Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 5741. Natürlich ist der Anwendungsbereich auf die öffentliche Verwaltung der Provinz Südtirol beschränkt, weil es sich eben um eine regionale Amtssprache handelt, aber deshalb ist es dennoch eine nationale gesetzliche Festlegung, denen auch die Staatspolizei und andere nationale Behörden folgen müssen. Warum wir als deutschsprachige Wikipedia dann bei der Lemmawahl nicht der gesetzlich festgelegten deutschen Bezeichnung folgen, sondern eine eigene Übersetzung bevorzugen sollen, verstehe ich immer noch nicht. Du kannst ja mal in der Terminologiedatenbank nach „Appellationsgerichtshof“ suchen. --XanonymusX (Diskussion) 00:02, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Gem. der zitierten Regelung ist Voraussetzung, daß diese Regelung anzuwenden ist, daß die Behörde oder Institution ihren Sitz in der Provinz Bozen (resp. Trient) hat. Etwas anderes ist nicht festgelegt. Und wenn andere staatliche Behörden (von außerhalb der Provinz Bozen resp. Trient) in den beiden Provinzen etwas zu tun haben, dann kann für sie diese Regelung geltend gemacht werden. Sie gilt aber nicht für Institutionen und Behörden, die mit der Provinz Bozen resp. Trient nichts zu tun haben – ob sie in Italien sind oder nicht. Insbesondere könnte von der WP ausschließlich dann die Terminologie für Südtirol verlangt werden, wenn sich etwas ausdrücklich auf die beiden Provinzen bezieht. Ein Appellationsgerichtshof in Mailand oder Neapel hat ausschließlich dann etwas mit den beiden genannten Provinzen zu tun, wenn sie explizit einen Fall abarbeiten müssen, in der die beiden Provinzen im Verfahren betroffen sind. Das ist NICHT der Normalfall. Im Normalfall sind für andere Appellationsgerichte Regelungen in den beiden Provinzen irrelevant. Und genau das gilt auch für die WP. Nochmal: bei explizitem Bezug von BZ und TN ist die Regelung bzgl. Deutsch in Südtirol zu berücksichtigen – ohne Bezug zu BZ/TN ist diese schlicht irrelevant. Und wie oben schon geschrieben: die Übersetzung von corte d'appello ist Appellationsgerichtshof (resp. ggv. Berufungsgerichtshof) – wobei es auf der Hand liegt, jenen Begriff zu nutzen, der dem Original am allernächsten kommt – und da zudem in der Juristerei ein Flair für die Latinità besteht, ist das nun mal "Appellationsgerichtshof" (und nicht Berufungsgerichtshof – und keinesfalls ein Begriff, der nichtmal im gesamten deutschsprachigen Raum gilt). NB: bester Beweis sind EU-Behördendokumente (weiter oben verlinkt). --ProloSozz (Diskussion) 00:52, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Deutsche Übersetzungen von EuGH-Entscheidungen besagen zur Frage, wie die Italienische Republik ihre staatlichen Einrichtungen in deutsch bezeichnet sehen will, wenig, denn es handelt sich um nicht-authentische Übersetzungen. Das zeigt das Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑1/17 vom 21.06.2018, Rdnr. 18, in dem der "Corte d’appello di Torino" als "Oberlandesgericht Turin" bezeichnet wird. Und ja, neben den drei Anwaltsseiten gibt es dutzende von italienischen Anwaltsseiten, die sich an die staatliche italienische Sprachregelung halten, und ebenso von Oberlandesgericht ausgehen. Ich erspare es mir, sie hier alle zu zitieren. Wir haben nun mal im Falle Italiens, in dem deutsch in einem kleinen Teil des Staatsgebietes Amtssprache ist, die Besonderheit, eine amtliche deutsche Bezeichnung für einen Begriff der italienischen Rechtssprache zu bekommen. Die amtliche italienische Verwendung des Wortes "Oberlandesgericht" für "Corte d'appello" hat größeres Gewicht als alle Übersetzungen von Privatpersonen oder nicht-italienischen Autoritäten. Ich würde einer Rückverschiebung zustimmen und sehe momentan niemanden, der deine Meinung teilt. --Opihuck 10:02, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Dem ist klar zu widersprechen: zum einen wurde mir schon für die Verschiebung und Bezeichnung "Appellationsgerichtshof (Italien)" gedankt; zum anderen gilt obengesagtes: Deutsch-Sprachregelungen in Südtirol gelten primär für Südtirol. Zudem ist die funktonale Bezeichnung dieses Gericht auch auf deutsch Appellationsgericht (was NICHT auf Oberlandesgericht weitergeleitet wird). Appellationsgericht ist somit die Übersetzung von corte d'appello – und es gibt keinen Grund, dies anders zu bezeichnen, wenn es im gesamten deutschsprachigen Raum gelten soll. --ProloSozz (Diskussion) 10:48, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Mich verwundert die ungerechtfertigte Absolutheit deiner Aussagen. Ich hole noch einmal aus.
  1. Der umseitige Artikel behauptet seit deiner Überarbeitung „Appellationsgerichtshof, italienisch Corte d’appello[,] ist in Italien die Bezeichnung für Appellationsgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Das ist klar falsch, da (auch laut deiner eigenen Darstellung) „Appellationsgerichtshof“ ausschließlich außerhalb Italiens gebraucht wird. Du hast sogar jeglichen Hinweis auf die gesetzlich normierte deutsche Bezeichnung entfernt. Das kann so nicht bleiben.
  2. Es gibt nur eine in ganz Italien gebräuchliche, offizielle Bezeichnung für diese Gerichte, nämlich corte d’appello. Entsprechend lautete auch das Lemma dieses Artikels bis 2020. Nach einer kurzen Diskussion in der Redaktion Recht über die inkonsistente Benennung von ausländischen (Höchst-)Gerichten, in der Konsens bestand, deutschsprachige Bezeichnungen zu bevorzugen, habe ich diesen Artikel (sowie einige weitere zu den Höchstgerichten) gemäß der amtlichen Übersetzung verschoben.
  3. Dass „Oberlandesgericht“ die in Italien amtliche, gesetzlich vorgeschriebene deutschsprachige Bezeichnung ist, steht außer Frage. Dass deutschsprachige Autoren und Institutionen außerhalb Italiens diese nicht konsistent übernehmen, ist bedauerlich, aber natürlich legitim. Allerdings zeigt die variierende Übersetzung beim EuGH ja deutlich, dass es auch keine konsistente Verwendung von „Appellationsgerichtshof“ gibt.
  4. Wir haben drei Optionen für das Lemma: Corte d’appello, Oberlandesgericht (Italien) oder Appellationsgerichtshof (Italien). Es gibt zu Gerichten keine speziellen NK, das Lemma sollte also allgemein nach der gebräuchlicheren Bezeichnung erfolgen. Da offenbar beide Übersetzungsvarianten (in unterschiedlichen Kontexten) gebräuchlich sind, wäre eine Lösung die Verwendung der Originalbezeichnung. Allerdings war der Konsens in der Redaktion Recht ja ein anderer.
Es bleibt dabei, dass in meinen Augen die amtliche Übersetzung eine nur außerhalb Italiens verwendete wörtliche Übersetzung deutlich schlägt. Natürlich sollte die alternative Übersetzung auch im Artikel genannt werden, aber das Lemma sollte weiterhin dem amtlichen Sprachgebrauch folgen. --XanonymusX (Diskussion) 14:05, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Argumentation hakt daran, daß (1) in Italien ausschließlich in Südtirol die deutsche Bezeichnung "Oberlandesgericht" (für das Land Südtirol) amtlich ist. Im Rest Italiens gilt das nicht (auch ist im Rest des Landes (nicht des Landes Südtirol, sondern Italiens) Deutsch keine Amtssprache); (2) "Oberlandesgericht" ist nicht im gesamten deutschen Sprachraum die gängige Allgemeinbezeichnung für ein Obergericht (auf der Stufe der obersten subnationalen Verwaltungseinheit); NB: die allgemeine Bezeichnung wäre "Obergericht" oder "Berufungsgericht" – was auf ein Lemma "Obergericht (Italien)" resp. "Berufungsgerichtshof (Italien)" hinauslaufen würde; dies will ich aber ausdrücklich nicht durchgesetzt haben, obwohl das theoretisch mögliche Varianten wären; (3) wie in vielen anderen Bereichen ist die direkte Übersetzung das Naheliegendste – und zwar erst noch, wenn sich das 1:1 übersetzen läßt (was hier der Fall ist: Corte = (Gerichts)hof; Appello = Appell(ation)). Fazit: aufgrund (1) & (2) fällt die nicht im gesamten deutschen Sprachraum genutzte und ausschließlich für Südtirol amtliche Bezeichnung weg – infolge (3) drängt sich hier "Appellationsgerichtshof" auf. Damit läßt sich auch elegant zwischen der Instanzenwegsstufe (Appellationsgericht) und einer Gerichtsinstitution (Appellationsgerichtshof) unterscheiden. NB: mir gefällt der Wortlaut insbesondere der Einleitung noch nicht. Jedoch ist die frühere Aussage, daß in (ganz) Italien die Appellationsgerichte als "Oberlandesgerichte" bezeichnet würden, unzutreffend – dies gilt in Italien ausschließlich für das Südtirol. Zudem ist eine Bemerkung beim Südtirol auf den dort offiziellen Begriff eigentlich selbstverständlich. Und nochwas: würden im gesamten deutschen Sprachraum die Obergerichte mit "Oberlandesgericht" bezeichnet, sähe der Fall anders aus – dem ist aber nicht so. --ProloSozz (Diskussion) 17:00, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ach, nochwas: Dein Zitat von 2020 im Portal Recht ist eine unkommentierte singuläre Einzelaussage, die nicht einmal diskutiert worden war – abgesehen davon, daß erkennbar (unrealistisch umzusetzende) Polemik drin steckt. Daraus irgend etwas ableiten zu wollen hat weder hand noch fuß. Zudem (wie schon erwähnt: die Bezeichnung "Oberlandesgericht" gilt in DE, AT und ST, aber nicht im restlichen deutschen Sprachraum. Somit ist es keine gültige Allgemeinbezeichnung dafür. --ProloSozz (Diskussion) 17:13, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Und was die Parallelen zum obersten nationalen Gericht anbelangt: wie in Frankreich, Italien (!) und der Türkei wird diese oberste Stufe in direkter Übersetzung der dortigen Termini als "Kassations(gerichts)hof" bezeichnet. Beim Appellations(gerichts)hof ist das prinzpiell nicht anders. --ProloSozz (Diskussion) 17:21, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
„Jedoch ist die frühere Aussage, daß in (ganz) Italien die Appellationsgerichte als "Oberlandesgerichte" bezeichnet würden, unzutreffend“ – eine solche Aussage gab es auch nie, vielmehr wurde die italienische Originalbezeichnung verwendet. Falsch ist nur die aktuelle Version der Einleitung, sicherlich nicht die vorherige.
„Dein Zitat von 2020 im Portal Recht ist eine unkommentierte singuläre Einzelaussage, die nicht einmal diskutiert worden war“ – mein Link war eigentlich eindeutig, der nicht diskutierte Abschnitt zum Lemma Oberlandesgericht, auf den du dich vermutlich beziehst, hat hiermit überhaupt nichts zu tun.
Wie auch immer, Oberlandesgericht > Corte d’appello > Appellationsgerichtshof. Ich frage mal um 3M, denn ich habe schon alles gesagt. --XanonymusX (Diskussion) 18:35, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Sodele – nun ist mal die Einleitung bereinigt. NB: es ist Deine Argumentation, daß die Regelungen bzgl. Deutsch in ganz Italien verbindlich seien. Dem ist nicht so; die vermeinlichen Belege, die Du vorgebracht hattest, hatten sogar das Gegenteil bewiesen: daß die Deutschregelung ausschließlich südtirolbezogen gilt. Und nochwas: dem Artikel "Oberlandesgericht" die Klammer "(Deutschland)" anzuhängen wäre zwar denkbar – der Begriff (OLG) würde dadurch aber nicht verallgemeinert und bliebe primär Deutschlandbezogen (auch wenn in AT und ST auch so bezeichnet). --ProloSozz (Diskussion) 19:42, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Einleitung unterschlägt leider noch immer die amtliche Bezeichnung und ist weder orthographisch noch grammatikalisch korrekt …
Wer behauptet denn, dass Oberlandesgericht „verbindlich“ sei? Die Bezeichnung ist amtlich – und Appellationsgerichtshof ist das nicht (nicht in Südtirol, nicht in Italien, nicht auf EU-Ebene, nirgendwo). Das reicht als Entscheidungsgrundlage eigentlich aus (insbesondere, wenn für alternative Bezeichnungen kein konsistenter Gebrauch nachweisbar ist). Du wirbelst hier unnötig viel Staub auf. Aber das können dir gern auch noch andere erklären, ich habe andere Baustellen. --XanonymusX (Diskussion) 20:12, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ach ja, und weil du behauptest, dass dir für diese Verschiebung/Bearbeitung gedankt wurde: Laut Logbuch wurde dir zuletzt am 10.09. gedankt, also weiß ich nicht, worauf du dich da beziehst.–XanonymusX (Diskussion) 20:29, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Der Dank kam in einem angeschlossenen Wiki (WikiData, Commons, o.ä.) --ProloSozz (Diskussion) 20:35, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hier war es: [5]; könnte auch für Appellationsgerichtshof Mailand gewesen sein--ProloSozz (Diskussion) 22:22, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, ich glaube kaum, dass @M2k~dewiki damit inhaltliche Zustimmung ausdrücken wollte :) --XanonymusX (Diskussion) 23:06, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es eine amtliche deutschsprachige Bezeichnung für ein Gericht (von einer amtlichen Stelle des jeweiligen Staates dieses Gerichts), dann ist die als Lemma zu wählen. XanonymusX und Opihuck ist hier zuzustimmen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:07, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Da Deutsch in Italien ausschließlich in Südtirol Amtssprache ist und die dortige Regelung ausschließlich für Südtirol gilt (und nicht im Rest Italiens) gibt es ausschließlich für Südtirol eine amtliche Bezeichnung auf Deutsch, nicht aber im Rest Italiens. Im italienischsprachigen Teil Italiens gibt es folgich KEINE amtliche deutsche Bezeichnung. --ProloSozz (Diskussion) 22:16, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Einschätzung hast du zur Genüge geäußert, für die Lemmabestimmung ist das aber wie gesagt unerheblich. Eine amtliche deutsche Bezeichnung, die durch ein nationales Gesetzesdekret abgesichert wird und von nationalen Stellen verwendet wird, lässt sich nicht einfach so als regionaler Slang abstempeln, wie du das aktuell auch in der Einleitung machst. Warum du so am Begriff Appellationsgerichtshof hängst, kann ich mir nicht erklären. Das gibt noch eine schöne Aufräumarbeit … --XanonymusX (Diskussion) 23:05, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die deutsche Bezeichnung dieser Berufungsgerichte lautet Appellationsgericht – für den gesamten deutschen Sprachraum. --ProloSozz (Diskussion) 23:09, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das mag sein. Und in der Republik Italien (darum geht es in diesem Artikel) heißen sie auf Deutsch Oberlandesgerichte. Da ist kein Widerspruch.
Nebenbei bemerkt gibt es nur eine deutschsprachige Universität, die ein vollwertiges Studium des italienischen Rechts anbietet (Universität Innsbruck), und dort wird selbstverständlich nur die normierte Terminologie gelehrt (in dieser Lehrveranstaltung zB). --XanonymusX (Diskussion) 23:17, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nein – nicht "in der Republik Italien", sondern "im deutschsprachigen Teil der Republik Italien" – das ist nicht dasselbe. NB: sollte in der Schweiz italienisches Recht Thema sein, so lauten die Bezeichnungen entweder (einfache Variante) "Obergericht" – aufgrund des italienischen Originalwortlauts aber wohl immer "Appellationsgericht" (resp. "Appellationsgerichtshof"). Zudem wird auch in der Schweiz italienisch gesprochen (im Tessin), und das dortige Appellationsgericht niemals mit "Oberlandesgericht" übersetzt – denn sowas gibt es in der Schweiz nicht. Es heißt aber im originalen Italienisch genau gleich wie in Italien – nämlich "corte d'appello". --ProloSozz (Diskussion) 23:47, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten