Diskussion:Arbeitnehmerdatenschutz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Der Artikel ist noch nicht perfekt. Nachdem er aber wochenlang auf meiner Spielwiese vor sich hingeschmort hatte, wollte ich ihn halt doch irgendwie veröffentlichen. Was noch fehlt, sind konkrete Beispiele, insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Also, Wikipedianer ... --Forevermore 12:29, 17. Feb 2005 (CET)

Personalakte

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Der Datenschutz in Bezug auf die Personlakte sollte mehr in den Mittelpunkt des Artikels rücken. Im Moment wird das Thema Personlakte nur gestreift und ein recht spezieller Fall (Gesundheitsdaten in der Personalakte) behandelt.

Gut ist, dass im Artikel die Themen Überwachung (von Leistung und Verhalten) mittels Technik (Video, PC) angesprochen werden. Aber auch in einem Betrieb in dem all dieses gar nicht, oder nicht ausgeprägt stattfindet, also selbst in der kleinsten Klitsche, ist aber doch immer eine Personalakte vorhanden. Es werden von jedem Arbeitnehmer allerhand personenbezogene Daten erhoben, neben Name, Anschrift, Geburtsdatum auch die Kirchensteuerpflicht. Schon bei diesen Stammdaten können schnell Konflikte auftreten.

Im Alltag kommen Verletzungen des Datenschutzes oft vor. Häufig hängt irgendwo eine Geburtstagsliste, wo alle neugierigen Kollegen gucken können wie alt Frau Sowieso ist - die Geburtsdaten kommen aus der Personalakte. Oder irgendjemand fragt in der Personalabteilung (wenn es die gibt) ob man nicht die Adresse von Herrn Mustermann kriegen kann, weil man ihm aus dem Urlaub eine Karte schicken will. Weder die "Veröffentlichung" von Geburtsdaten noch die Mitteilung von Wohnadressen an Kollegen ist mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar. Trotzdem wird das in den Betrieben oft lax gehandhabt.

Auch der Kreis der Personen die überhaupt in der Personalakte lesen dürfen ist begrenzt. Ich habe aber schon Betriebe gesehen, bei denen die Personlakten offen auf Tischen herumlagen - für Neugierige interessant. Oder jeder beliebige Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Vorarbeiter hat Einblick in die Personalakte. Auch das ist eigentlich verboten. Datenschutz bedeutet in diesem Zusammenhang einerseits eine Beschränkung des Personenkreises, der mit Personalangelegenheiten zu tun hat und auch abgeschlossene Schränke(!) Und auch das einfache Weitererzählen von personenbezogenen Daten ist nicht erlaubt. Der Chef liest in der Personalakte, erzählt beim Abendbrot seiner Frau davon und die berichtet morgen der Metzgersfrau beim Einkaufen...

In den Beispielen oben geht es nicht um ausgefeilte Technik wie versteckte Videokameras o. ä., sondern um die Verhaltensweisen jener, die Zugang zur Personalakte haben.

Leider verfüge ich nicht über ein abgschlossenes Jurastudium, sonst würde ich einige Ergänzungen am Artikel vornehmen. Vielleicht findet sich ja ein Jurist, mit Kenntnissen des Arbeitsrechts und Datenschutzes, der diese Ergänzungen professionell formulieren kann. Auch die Möglichkeiten des Arbeitnehmers, der in seinen Rechten beeinträchtigt wurde, dagegen vorzugehen könnten im Artikel vorkommen.Ilsebill 03:02, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Was du schreibst ist alles zutreffend. Allerdings sollten die von dir vorgeschlagenen Inhalte eher im Artikel Personalakte behandelt werden. --Haschen nach Wind 09:49, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Abhschnitt Vorschläge des DGB

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hier fehlt mir ein wenig die Neutralität. Wie sehen das andere? (nicht signierter Beitrag von 212.144.21.148 (Diskussion) 11:49, 21. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Nicht nur die Neutralität fehlt, auch ist durch die - grds. begrüßenswerten - jüngsten Änderungen (Mai 2012) die Artikelstruktur nicht zwangsläufig verbessert worden. Ich habe daher diverse höchst subjektive und nicht im notwendigen Wiki-Stil verfasste Passagen ausgeblendet sowie erste Entschärfungen vorgenommen. Weiterhin sind große Textteile redundant und müssen neu strukturiert und ausgedünnt werden. --krassdaniel (Diskussion) 00:49, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 19:31, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten