Diskussion:Arbeitnehmererfindung
Frage
[Quelltext bearbeiten]Wie ist es bei Nicht-Verwertung einer in Anspruch genommenen Erfindung ? Beispiel: Ein Angestellter eines Ölmultis erfindet deine neuartige Batterie, die Elektroautos fördern könnte. Der Ölmulti möchte die Erfindung natürlich "In Anspruch nehmen", sie aber unter Verschluß halten. Wie errechnet sich die Erfindervergütung ?
- Aus dem angenommenen (wenn auch nicht realisierten) Gewinn aus dem Batteriegeschäft (schwer zu schätzen) ? oder
- aus dem "geretteten" (und ansonsten verlorenen) Gewinn aus dem Ölgeschäft (leichter zu schätzen) ?
Vielleicht kann das mal jemand ausführen.
Ich hab - unter Verwendung des Bestehenden - den Abschnitt etwas aufgebohrt. Wenn ich wieder Zeit habe, kommen noch die Richtlinien zur Vergütung und weitere Verbesserungen hinzu... -- PAss. Martin Steinmetz 10:09, 8. Jan 2006 (CET)
Zitat: "Ein Interessensausgleich wird dadurch geschaffen, daß der Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen hat, der Arbeitgeber zum Ausgleich aber einen Vergütungsanspruch erwirbt." Das ist doch falsch, oder nicht? Es muss heissen "...der Arbeitnehmer zum Ausgleich aber einen Vergütungsanspruch erwirbt." -- Freedt.hh
Wupps, stimmt, ich habs geändert... -- PAss. Martin Steinmetz 17:50, 22. Jan 2006 (CET)
Änderung im Arbeitnehmererfinderrecht. Oktober 2009
[Quelltext bearbeiten]Seit 01. Oktober 2009 wurde das Arbeitnehmererfinderrecht in einigen Teilen geändert. Die aktuelle Seite in Wikipedia ist somit nicht mehr aktuell
Arbeitgeber
[Quelltext bearbeiten]Wer ist in diesem Fall der Arbeitgeber? Der direkte Vorgesetzte, die Personalabteilung oder der Chef? -84.147.79.101 16:48, 28. Nov. 2011 (CET)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.patentanwalt-baden.de/web/de/Erfindungsmeldung.doc
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.lls.edu/ip/past-events/emp-inv-rights-content/meier.ppt