Diskussion:Arbeitsgericht Rastenburg

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Karsten11 in Abschnitt "Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig"
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"Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig"

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Das ist missverständlich formuliert. Vielleicht: "Diese waren nur in der ersten Instanz eigene Gerichte." --Malabon (Diskussion) 19:17, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

In § 14 I Arbeitsgerichtsgesetz werden die Arbeitsgerichte (erster Instanz) als „selbständige Gerichte“ bezeichnet. Das wäre der bessere Begriff. --Malabon (Diskussion) 21:38, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gemeint ist "organisatorisch (von den Amtsgerichten) unabhängig". Ich könnte mir vorstellen "Diese waren nur in der ersten Instanz eigeständige Gerichte." oder "Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte." wobei mir die zweite Formulierung besser gefällt.-Karsten11 (Diskussion) 11:18, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten