Diskussion:Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland)
Hallo was mich interessiert ist ob die Verhandlungen eines Falles öffentlich verhandelt wird? (nicht signierter Beitrag von 87.165.111.201 (Diskussion) 20:11, 19. Okt. 2006 (CEST))
- In der Bundesrepublik Deutschland sind Gerichtverhandlungen grundsätzlich öffentlich, d. h. man kann sich ins Publikum setzen und zuschauen. Geregelt ist das in § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, z. B. Strafverhandlungen gegen Jugendliche und Verhandlungen vor dem Familiengericht. Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sind jedoch fast ausnahmslos öffentlich. --Forevermore (Diskussion) 12:19, 21. Aug. 2016 (CEST)
Fehler: Berufungssumme
[Quelltext bearbeiten]Ich denke, die Berufungssumme ist falsch. (nicht signierter Beitrag von 80.145.164.2 (Diskussion) 21:54, 13. Mär. 2012 (CET)) Im Gesetz steht 600 €. (nicht signierter Beitrag von 80.145.157.8 (Diskussion) 19:28, 14. Mär. 2012 (CET))
Zahl der LAGs
[Quelltext bearbeiten]Es heißt, dass es 19 Landesarbeitsgericht gibt - dann heißt es aber: " lediglich Nordrhein-Westfalen (3) und Bayern (2) weichen davon ab, Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Landesarbeitsgericht." Wenn Nordrheinwestfalen 3 und Bayern 2 sowie Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Landesarbeitsgericht haben bedeutet dies, dass dies 4 Bundesländer zusammen 6 Landesarbeitsgerichte haben. Es gibt weitere 12 Bundesländer mit je einem Landesarbeitsgericht, d.h. zusammen 18 Landesarbeitsgerichte. Also ist entweder die Aussage, dass es 19 Landesarbeitsgericht gibt oder die Aussage "lediglich Nordrhein-Westfalen (3) und Bayern (2) weichen davon ab, Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Landesarbeitsgericht." falsch. (nicht signierter Beitrag von 91.40.34.221 (Diskussion) 22:41, 24. Okt. 2013 (CEST))
- Nachdem ich deinem Beitrag eine Überschrift spendiert habe, hier nun die Auflösung: 18 LAGs habe ich jetzt gezählt. Warum ich seinerzeit auf 19 kam (denn ich hab das damals eingefügt), kann ich leider nicht mehr nachvollziehen. Vermutlich hatte ich die Fusion in Berlin nicht berücksichtigt.--Losdedos (Diskussion) 23:18, 24. Okt. 2013 (CEST)
Wikisource
[Quelltext bearbeiten]Ich habe diese beiden Wikisource-Links gelöscht, da sie lediglich auf historische Gesetzestexte verweisen:
Im Artikel werden diese beiden Gesetz nicht erwähnt, sodass auch die Links entbehrlich sind. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:56, 2. Feb. 2019 (CET)
Unvollständiger Satz
[Quelltext bearbeiten]"Die Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht (§ 76 ArbGG)." Im Abschnitt Instanzenzug. In dem Satz fehlt ein Verb, so hat er keinen Sinn.
- Danke für den Hinweis. Der Fehler wurde korrigiert. --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:50, 4. Feb. 2019 (CET)