Diskussion:Arbeitslosigkeit/Archiv/2008

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Faktische Arbeitslosigkeit sowie Bedingungsloses Grundeinkommen

Ziel der BA ist es die faktische Arbeitslosigkeit zu verkürzen! Da die BA kein kleiner Krauterladen ist und für die Umsetzung sogar gesetzlich zuständig ist, fänd ich es toll, wenn es zur faktischen ALO eine Definition auf dieser Seite gibt.

Das bGE (Bedingungslose Grundeinkommen) ist ein äußerst heißes Eisen und wird wie in der Diskussion (glaube ich zumindest) erwähnt stark von Seiten der Wirtschaft verlangt! Dabei ist bereits bei der Finanzierung folgendes zu beachten: Eine Finanzierung über ca. 50% MWST (z.B. Werner, Hardorp, Liebermann) wäre ein Supergau für den verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaat: 1a. Bei der nachgelagerten Besteuerung des Wertschöpfungsprozesses fallen bei Export sämtliche Steuereinnahmen die zur Finanzierung der sozialen Sicherung nötig wären komplett aus. Das ist m.E. mit ein Grund, warum der Export seit Januar d.J. boomt: die Erhöhung der MWST von 16% auf 19%. 1b. Bei dem einkommensbesteuerten Modell nach Straubhaar würden die Arbeitnehmer über eine Erhöhung der Einkommenssteuer das bGE finanzieren. Wie lange dabei ein sozialer Frieden gewährleistet bleiben würde ist fraglich. Erwerbslose und Erwerbstätige werden dabei gegeneinander ausgespielt. Weiteres: 2a. Das BGE kann niemals effektiver als die heutige soziale Sicherung werden! Es ist schier unmöglich und unfinanzierbar jedem Bürger eine lebenslange Grundrente zu finanzieren, die ein soziokulturelles Existenzminimum sichert! 2b. Das kann auch gar nicht im Interesse des Marktes liegen, da diese Grundrente, also das bGE, wie ein "Staatliches Streikgeld" wirken würde (Roth, Rainer, zur Kritik des bGE, 2006,), wonach der Arbeitnehmer solange am Markt seine Arbeitskraft zurückhalten würde, bis er seine entsprechenden Arbeitsbedingungen durchgesetzt hat. 3. Das bGE geht nicht auf die Wechselfälle des Lebens ein und berücksichtigt nicht, dass ungleiche Lebenssituationen ungleich behandelt werden müssen (Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 I GG). Das bGE als Lösung gegen Arbeitslosigkeit hat hier überhaupt nichts zu suchen, weil es gegen den Ausfluss der Sozialstaatlichkeit in Form der sozialen Sicherung und somit gegen die Verfassung spricht! Quellenangaben kann ich gerne anhängen (3 Seiten), Thema meiner Dipl.Arb war der Vergleich der heutigen Grundsicherungsmodelle mit den Forderungen des bGE. (nicht signierter Beitrag von 217.185.235.166 (Diskussion) 20:05, 11. Mai 2007)

Gute Argumente, leider etwas zu erhitzt geschrieben. Umformuliert bestimmt nützlich als Kritik zum Thema, daher auch da interessant. Warum fügst du es nicht beim bGE ein? --87.78.70.195 20:21, 4. Jan. 2008 (CET)

Die "Folgen" des BGE sollen im wesentlichen die sein, daß der Mensch das tun kann, was ihm auf dem Herzen liegt !! ohne arbeiten müßen, sondern - es selbst zu wollen. Das ist der große qualitative Unterschied. Vieles wird sich dann ganz anders einspielen. Arbeitsbereiche, die dringender Hilfe also menschlicher Arbeit bedürfen, sind plötzlich offen und Menschen können einsteigen, mitarbeiten ohne daß für den Arbeitgeber Kosten entstehen. Die Freiheit des Menschen wird hier absolut konkret angesprochen. MTL

Karte

Ich habe mal eine Karte eingefügt blaaaaaaaaa. Ist zwar nicht die aktuellste, sollte aber zumindest eine Tendenz geben. --Tobias1983 Mail Me 20:34, 23. Jun. 2008 (CEST)

Psychische Gesundheit und Arbeitslosigkeit

Quellenhinweis: Bericht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland, 22. April 2008, Kapitel 2.3 Psychische Gesundheit und Arbeitslosigkeit, S.21-26 --217.10.60.85 18:07, 10. Dez. 2008 (CET)