Diskussion:Arbeitszeugnis/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 217.92.98.253 in Abschnitt Geltungsbereich
Zur Navigation springen Zur Suche springen

- 2006 -

An alle Diskussionsteilnehmer

Als Verfasser des Beitrags über das Arbeitszeugnis (22.2.06 - letter) und die Kritik dazu (siehe unten)möchte ich folgedes sagen:

1. Den Einwand, ein bestimmter Satz (der mit der Sklaverei) verstoße gegen den "neutral point of view" akzeptiere ich nicht. Kein Standpunkt kann wirklich "neutral" sein, da bereits der Ausgangspunkt auch bei Sachthemen subjektiv gewählt ist, und eine objektive Wahrheit gibt es nicht. Im Übrigen stört mich auch, dass jeder beliebige Teilnehmer einen ihm nicht genehmen Satz entfernen kann.

2. Der Vorwurf, der Beitrag über Arbeitszeugnisse sei deutschlastig, ist schon deshalb abwegig, weil es eben die deutsche und schweizerische Gesetzgebung gibt, die das Zeugnis vorschreiben. In Europa und anderen Ländern gibt es das nicht.

3. Die restlichen Einwände, halte ich für Kritteleien von Leuten, die nichts von Arbeitszeugnissen verstehen. Ein Beispiel sind die einleitenden Sätze zu diesem Beitrag:


"Ein Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung für einen Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, über den Zeitraum und die Art der geleisteten Tätigkeit sowie im Falle eines „qualifizierten“ Zeugnisses auch Fähigkeiten und Qualitäten des Arbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein „wohlwollend formuliertes“ Zeugnis anläßlich einer Veränderung im Arbeitsverhältnis. Die häufigsten Gelegenheiten für die Forderung nach einem Zeugnis sind Ausscheiden aus einem Unternehmen oder einer Organisation und eine personelle oder inhaltliche Veränderung des Arbeitsverhältnisses („Zwischenzeugnis“). Im ersten Fall ist das Arbeitszeugnis bestimmt für die Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle und richtet sich an den neuen Arbeitgeber, im zweiten Fall soll es Konflikte und Meinungsverschiedenheiten über die Einstufung des Arbeitnehmers im Betrieb vorbeugen."


Wer eine Art abstract oder einleitende Zusammenfassung bzw. Definition verfasst, sollte schon etwas davon verstehen. Wer beim Zwischenzeugnis davon spricht, dass es zur Vorbeugung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten diene, redet wie ein Blinder von der Farbe.

Fazit: Ich äußere mich auch nicht zu Themen, von denen ich nichts verstehe. Beim Thema "Arbeitszeugnis" fühlen sich offenbar viele berufen. "Betroffenheit" genügt eben nicht. Wenn jemand meint, er verstünde mehr von diesem Thema als ich, der möge einen neuen Beitrag schreiben. Das ist mehr Arbeit als als nur ein paar Sätze zu ändern, so viel ist gewiss. (Letter, 4.3.06)

Hallo Letter, eine letzte Anmerkung zu Punkt 1. Eine absolute Neutralität mag es nicht geben. Es gibt aber verschiedene Abstufungen von Subjektivität. Dein von mir gelöschter Satz ist nicht nur in meinen Augen hochgradig subjektiv, daher habe ich ihn entfernt. Ziel der Wikipedia ist es meiner Ansicht nach, eine Synthese aus verschiedenen POVs zu erzielen. Dies beinhaltet, dass hier nicht der Text eines Autors, sondern ein Flickwerk (nicht negativ gemeint) von verschiedenen Autoren entsteht. Solltest du deinen Text als absolute Wahrheit ansehen und kleine Änderungen daran nicht hinnehmen können, so ist die Wikipedia vielleicht nicht das richtige Forum für dich. --62.225.37.69 11:50, 6. Mär 2006 (CET)



"Die Menschheit hat es geschafft, die Sklaverei abzuschaffen. Es wird ihr auch eines Tages gelingen, den alten Zopf „Zeugniscode“ abzuschneiden und Zeugnisse in einer klaren, unzweideutigen Art und Weise zu schreiben."

Auch wenn ich emotional dieser Aussage zustimme, hat sie nichts in der Wikipedia zu suchen. Sie ist klar POV und unverhältnismäßig. Die Unverständlichkeit resultiert ja auch teilweise aus dem Verbot, Negatives zu schreiben. Wie ein Arbeitgeber die Noten 1-3 nichtcodiert verteilen kann, ist klar. Was ist aber mit den Noten 4-6? Die Konsequenz wäre doch letztlich eine Einschränkung auf die Menge 1-3, was auch nicht als offen und ehrlich gelten kann. --62.225.37.69 14:55, 22. Feb 2006 (CET)


An 62.225.37.69 wegen POV

Wenn ich alle Beiträge bei Wikipidea auf POV (= point of view) durchsehe und solche Texte lösche, wie es 62.225.37.69 in meinem Fall getan hat, dann schrumpft die Enzyklopädie auf wenige Seiten. Ich schreibe über Arbeitszeugnisse, rechtlich ein Teil des Arbeitsrechts, das bekanntlich politisch beeinflusst ist, wie Recht überhaupt, das heißt, Parlament und Gerichte formulieren Gesetze und deren Auslegung von einem "Standpunkt" aus, wie könnte es auch anders sein. Die Sklaverei im alten Rom war auch auch gesetzlich sanktioniert.

Dass es keine objektive Wahrheit gibt, weiß auch 62.225.37.69. Oder gibt es jetzt bei Wikipedia Political Correctness, was einer Zensur gleichkäme?

Letter

Hallo Letter,
vor dem Löschen habe ich die Passage hier zur Diskussion gestellt, worauf keine Reaktion erfolgte. Also habe ich die Passage später gelöscht.
Ein nicht unbedeutender Teil der Wikipedia ist von der Meinung des Authors beeinflusst, klar. Du ziehst in dem gelöschten Absatz aber einen sehr schiefen Vergleich, in dem du ein elementares und seit Jahrhunderten verbrieftes Menschenrecht mit einer für Außenstehende schwer nachvollziehbaren Formulierungspraxis gleich setzt.
Und wie in der von dir bevorzugten Variante schlechte Arbeitsleistungen dokumentiert werden sollen, ist mir immer noch nicht klar. Ich sehe da zwei Möglichkeiten: entweder durch Auslassen (was auch nur ein Teil des Zeugniscodes ist) oder durch eine schleichende Änderung der Notenskala. Dann ist eine "neue" 3 eine 5-6 in der alten Skala, eine 2 entspräche einer 3-4 und eine 1 einer 1-2. --62.225.37.69 15:44, 26. Feb 2006 (CET)

An 62.225.37.69

Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Es geht nicht um gute und schlechte Noten und ihre Darstellung. Ich plädiere dafür, die Leistung in Arbeitszeugnissen überhaupt nicht nach Zeugnisnoten (1 bis 5)zu beurteilen, sondern nach Stärken und Arbeitsergebissen, was weiter unter im Beitrag erklärt wird. Mein unvermeidlicher point of you ist deshalb: Weg mit den Zeugnisnoten, weg mit dem Zeugniscode. Den Satz in meinem Beitrag "Die Menschheit hat es geschafft ..." unter Zensur zu stellen, finde ich gelinde gesagt humorlos!

Letter

@letter: 62.225.37.69 hatte völlig recht mit der Löschung, so etwas hat in der Wikipedia nichts verloren. Und "humorlos" ist kein Argument, zumal es ja nicht um etwas Ironie oder Satire geht (die bei entsprechenden Themen m. E. schon mal ein bisschen reinspielen darf), sondern um eine persönliche politisch-gesellschaftliche Meinungsäußerung, die sich dazu noch eines völlig überzogenen Vergleichsb edient. Zeugniscode = Sklaverei? Naja, ich denke, auch Du würdest ein "hat sich stets bemüht" einer unfreien Arbeit in Baumwollplantagen vorziehen. Auf jeden Fall hat so etwas hier nichts zu suchen. Und auch Sätze wie "Ansonsten ist positiv zu bewerten, dass ein wichtiger Punkt aus der Rechtsprechung in den Gesetzestext aufgenommen worden ist:" sind nicht wikipedia-kompatibel. Und so begrüßenswert Beispiele grundsätzlich sind, ist der Artikel im Teil "Rechtliche Aspekte" und "Zeugnispraxis" eher ein "How to" als ein beschreibender Enzyklopädieartikel. Und ob List (wer immer das ist) irgendetwas vorschlägt, ist erst mal uninteressant, interessant ist: Wurde das in der personalwirtschaftlichen BWL und/oder in der Praxis aufgenommen? Wenn nicht: raus damit. Fazit: Die Wikipedia hat sich bemüht, den Anforderungen an einen Artikel "Arbeitszeugnis" gerecht zu werden und hat im großen und ganzen meine Erwartungen erfüllt.... ;-) --AndreasPraefcke ¿! 21:32, 2. Mär 2006 (CET)
List = Karl-Heinz List (Autor eines der Werke unter Literatur) = Letter. Unser Freund benutzt den Artikel zur Eigenwerbung. --h-stt 16:51, 6. Mär 2006 (CET)

Mal noch was anderes: Es wäre schön, noch etwas zur rechtlichen Situation in anderen Ländern zu erfahren, vor allem auch im Bezug auf die sprachliche Ausgestaltung. Auch bleibt die Geschichte etwas farblos, wenn das wirklich für heute interessante (wie und wann ist der "Code" entstanden) außen vor bleibt. --AndreasPraefcke ¿! 21:32, 2. Mär 2006 (CET)

An A. Praefke:

Bevor man so einen Unfug schreibt, solllte man sich schlau machen oder schweigen. Es gibt genügend Literatur über das Thema "Arbeitszeugnisse", inzwischen auch Diplomarbeiten und Dissertationen. Wenn ich einen Artikel uninteressant finde, dann lese ich ihn nicht. Den Beitrag zu allem Überfluss auch noch als "deutschlastig" zu bezeichnen, kann ich nur als Gipfel der Ignoranz bezeichnen. Erstens ist in meinem Beitrag auch die Rede von der Schweiz und Österreich und zweitens gibt es kein anderes Land, wo es Arbeitszeugnisse gibt, die rechtlichen Vorgaben erfüllen müssen.

Letter

An Letter: Das hier ist eine Enzyklopädie für alle. Wenn ein Artikel aus meiner Sicht unvollständig ist oder nicht neutral, dann schreib ich das auf die Diskussionsseite, und um das zu bemerken, muss ich keine Dissertationen lesen. Wenn es genügend Literatur gibt: um so besser, dann verarbeite sie aber um Himmels willen in den Artikel hinein und wedle hier nicht nur großartig mit ihr herum. Und ja: der Artikel ist deutschlandlastig, da der Satz "Es gibt kein anderes Land, wo es Arbeitszeugnisse gibt, die rechtlichen Vorgaben erfüllen müssen." nicht im Artikel steht. Wenn Du hier den großen Allwissenden sowie die beleidigte Leberwurst spielen willst und nicht genügend Teamfähigkeit hast, um bei der ersten Kritik nicht ausfällig zu werden, gibt's für mich nur eins: den Rat, sich vielleicht ein anderes Projekt als die Wikipedia zu suchen. Ach ja, und ein freundliches *plonk* --AndreasPraefcke ¿! 10:51, 3. Mär 2006 (CET)

Na super, damit hast Du den Artikel nun wirklich vorangebracht. Meine Güte. --AndreasPraefcke ¿! 11:51, 3. Mär 2006 (CET)

Eine wichtige Frage: Müssen Anreden wie Ihre/Sie/Ihrer usw. in Arbeitszeugnissen groß geschrieben werden, wie es früher in Briefen der Fall war, oder wird so etwas in Hinblick auf die Neue Deutsche Rechtschreibung klein geschrieben???

Antwort:

Es gibt in Arbeitszeugnissen keine Anrede, daher Kleinschreibung. (letter)

Zufriedenheitsfloskeln

Man darf gespannt sein, ob das Bundesarbeitsgericht das Gebot der Klarheit künftig so auslegen wird, dass der Zeugniscode modifiziert werden muss, weil die Formulierungen (Zufriedenheitsfloskeln)positiver klingen als sie gemeint sind.

darunter kann man sich zwar was vorstellen, aber es sollte genauer ausgeführt werden. was bedeutet das?ekuah 16:13, 4. Mär 2006 (CET)

IP-Sperre

Der Artikel wurde für IP-Bearbeitungen gesperrt, bitte in der Zwischenzeit mal WP:WEB lesen, besonders den Absatz "Keine Links auf Foren". Danke. --elya 08:03, 19. Mai 2006 (CEST)

Verbalattacke: Benutzer H-stt eliminiert Texte und Literaturangaben

Der Benutzer H-stt löscht in der Manier eines Zensors Texte + Bücher von mir: Beurteilung von Stärken, Beurteilungskriterien sowie Literaturangaben über zwei Bücher von mir. Seine Begründung lautet: Eigenwerbung.

Es handelt sich ganz offensichtlich um einen Racheakt. Am 4. März 2006 hat H-stt den Einleitungstext von Ekuah koorrigiert und geschrieben, Zwischenzeugnisse sollen "Konflikte und Meinungsverschiedenheiten über die Einstufung des Arbeitsnehmers im Betrieb vorbeugen." Ich habe diesen Text kritisiert und korrigiert, weil ich es für leichtfertig halte, solchen Unfug zu verbreiten.

Zur Streichung meines Textes am 19. Mai 2006 und dem Vorwurf der Eigenwerbung: Ich habe in den letzten zehn Jahren einen neuen Ansatz bei der Leistungsbeurteilung in Arbeitszeugnissen entwickelt, der sich an Peter Drucker anlehnt (Ergebnisorientierung). Diesen Ansatz stelle ich in dem Beitrag vor, weil er bereits in der Praxis (Industrie, Handel, Sparkassen) beim Schreiben von Arbeitszeugnissen angewendet wird.

Seine Gedanken und Ideen auch zu verbreiten, vor allem in Büchern, ist in der ganzen Welt üblich und ist selbstverständlich eine Art Eigenwerbung, aber wie sonst sollen denn Ideen unter die Leute kommen?

Was H-stt gemacht hat, ist ziemlich unverschämt. Ich stelle deshalb den gelöschten Text wieder ein.

Letter, 20. Mai 2006

Von mir dazu nur einige Anmerkungen:
  • Bitte nicht die Wikiquette vergessen, und die „Zensurkeule“ zuhause lassen, hier geht es bloß um unterschiedliche Meinungen, und sonst nichts.
  • "wie sonst sollen denn Ideen unter die Leute kommen?" – in Wikipedia sollen nur solche Begriffe und Modelle Aufnahme finden, die schon „unter den Leuten sind“ - vgl. auch „no original research“. Lesenswert iin diesem Zusammenhang natürlich auch immer Wikipedia:Selbstdarsteller
  • Meine Meinung dazu habe ich bereits früher kundgetan. Auf den Hinweis, daß man die Behauptung, Ihre Methode sei etabliert und keine Einzeltheorie, durch entsprechende weitere Literatur untermauern könnte (die Ihre Methode aufgreifen und rezipieren), habe ich leider damals keine Reaktion erhalten.
Gruß, --elya 15:07, 20. Mai 2006 (CEST)
Gibt es Belege dafür, dass dieser "neue" Ansatz eine nennenswerte Verbreitung gefunden hat? Elya hat bereits auf die Grundsätze der Wikipedia (und jeder Enzyklopädie) hingewiesen, nach denen wir hier nicht der Platz sind, um neue Methoden vorzustellen, sondern nur bereits etablierte Inhalte darstellen. Karl-Heinz, bitte benenne uns hier auf der Disk-Seite eine oder mehrere Quellen, in denen dein System erwähnt wird. In Frage kommen aus meiner Sicht insbesondere rechtswissenschaftliche oder betriebswirtschaftliche Zeitschriften, Gerichtsurteile uä. Solltest du eine derartige Verbreitung deiner Methode nicht aufzeigen, werde ich den Text in sieben Tagen wieder aus dem Artikel entfernen. Selbst wenn du Quellen beibringst, wird die Darstellung deiner Thesen stark gekürzt werden müssen, weil sie im Artikel momentan völlig überrepräsentiert sind. Vielleicht kannst du selbst deine Ausführungen auf das allerwichtigste im Umfang von vielleicht einem Drittel der jetzigen Länge reduzieren. --h-stt !? 19:44, 20. Mai 2006 (CEST)

An elya

Ihre Einschätzung, dass es hier bloß um unterschiedliche Meinungen zwischen mir und H-stt gehe, ist naiv. Der letzte Beitrag war nicht nur unvollständig, sondern auch einseitig. Und was H-stt eingestellt hat, war einfach falsch. Das hat doch mit Meinungsverschiedenheit nichts zu tun. Übrigens: Wenn das, was ich über Arbeitszeugnisse in meinen Bücher schreibe, nicht von allgemeinen Interesse wäre, würde das kein Verlag drucken. Wer Literaturangaben in Beiträgen löscht, nimmt sich Freiheiten heraus, die sich sonst nur Zensoren herausnehmen. Und Sie reden von Meinungsverschiedenheit und geben mir gute Ratschläge. Armes Wikipedia!

Letter, 20. Mai 2006 (nicht mit einer genauen Zeitangabe versehener Beitrag von Letter (Diskussion | Beiträge) 15:43, 20. Mai 2006 (CEST))

Das Ultimatum von H-stt

Der Mann traut sich was. Das System Wikipedia macht es möglich. Hier kann der Mann nach Belieben löschen und Unsinn einstellen. Endlich können Pförtner Personalchef sein: Was qualifiziert dich? Innerhalb einer Woche will ich Nachweise! Ich würde an seiner Stelle keine Woche warten. Machtgelüste soll man sofort ausleben. Und was mich betrifft: Selten so gelacht1

Letter, 21. Mai 2006

Ja, so funktioniert die Wikipedia. Es ist nicht wichtig, wer ich bin oder wer du bist. Wichtig sind die nachprüfbaren Fakten und die Relevanz von Aussagen. Deshalb bitte ich dich nochmal um eine nachprüfbare Quelle, nach der die von dir beschriebene Methode nennenswerte Verbreitung gefunden hat. --h-stt !? 19:04, 21. Mai 2006 (CEST) PS: Es wäre nett, wenn du darauf verzichten würdest, meine Zweifel auf der Sachebene zu einem persönlichen Konflikt umzuwerten. Uns beiden liegt daran, einen fachlich korrekten und für die Allgemeinheit nützlichen Artikel zu haben. Deshalb unterscheiden uns wenn überhaupt nur Detailpunkte, möglicherweise auch nur ein unterschiedliches Verständnis der Arbeitsweise in der Wikipedia.

Ein Forum für Besserwisser

Eine Jahrhundertidee nennen die deutschen Ableger der Online-Enzyklopädie, die der Amerikaner Jimmy Wales 2001 ins Leben gerufen hat. Jeder kann mitmachen, und einen eigenen Beitrag schreiben oder fremde Artikel ergänzen, korrigieren und auch löschen, auch anonym.

Hier fühlen sie sich wohl, die vielen Besserwisser, denn hier haben sie endlich die uneingeschränkte Freiheit, es allen zu zeigen, was sie drauf haben. Es kommt nicht darauf an, ob die Autoren Fachleute sind und wissen, worüber sie schreiben oder auch ihre Sätze in einem flüssigen Stil formulieren können. Es kommt bei Wikipedia auf Kreativität an: Jeder kann sich bei diesem Forum entfalten, frei nach Josef Beuys: Jeder Mensch ist ein Künstler! Bei Wiki erleben sie das, was sie in der Schule, auf der Universität, bei der Arbeit vermissen: Flow, das „Geheimnis des Glücks, das Einssein mit dem Leben“ wie es der amerikanische Psychologe Mihaly Csikszentmihalyi formuliert.

Was ist das Besondere, das Einzigartige an diesem Projekt? Es werden demokratische und humane Grundsätze hochgehalten, gegen die niemand verstoßen darf:

1. Bestand hat, was von der Gemeinschaft akzeptiert wird.

2. Es gilt der Grundsatz des „neutralen Standpunktes“ (Newtral Pont of View). „Danach soll ein Artikel so geschrieben sein, dass möglichst viele Autoren zustimmen können.

Über die Einhaltung dieser Grundsätze wachen alle Benutzer, Tag und Nacht. Wer schon einmal einen Text bei Wiki eingestellt hat, weiß ein Lied davon zu singen. Die deutschen Aufpasser sind sehr pingelig. Da es sich um Laien handelt, korrigieren sie auch unerbittlich Fachleute, denn die Gemeinschaft bestimmt, was „enzyklopädiefähig“ ist, und sie wird von den Benutzern repräsentiert, die zugleich Aufseher sind. Am Leichtesten tun sie sich mit dem sehr amerikanischen „neutralen Standpunkt“. Die Benutzer bestimmen, was „neutral“ ist und löschen alles, was nur den Verdacht aufkommen ließe, dass der Autor dagegen verstoßen haben könnte. Meinungen haben eben in einer demokratischen verfassten Enzyklopädie nichts verloren. Und was politisch nicht korrekt ist, kann auch nicht neutral sein. Sie wissen intuitiv, was sie löschen müssen. Und sie sind dabei sehr konsequent. Hier kann niemand auf die Regierung schimpfen, weder auf Bush noch auf Merkel. Die Werte lassen keine Bewertung zu. Das ist eben eine zutiefst demokratische und humane Angelegenheit. Human schon deshalb, weil hier endlich die Unterprivilegierten ihre Chance bekommen, aktiv zu werden, kreativ zu sein, auch Fachleute in ihre Schranken zu verweisen, wenn die sich nicht daran halten, „mehrheitsfähige Texte“ zu verfassen. Jeder Benutzer ist ein Fachmann auf seinem Gebiet und entscheidet autonom. Bei jedem Eintrag und jeder Korrektur, die sie vornehmen, geben sie penibel die Uhrzeit an. Es fällt auf, wie viele nachts an ihrem Bildschirm sitzen, weil sie nicht schlafen können. Sie wollen die Welt „ein klein wenig verbessern“, wie einer schreibt. Sie haben einen Auftrag zu erfüllen, nämlich „das Wissen der Menschheit allen Menschen auf der Welt zugänglich zu machen“, wie es der „Verein Wikipedia“ formuliert.

Bei Wiki finden wir nicht nur Idealisten. Es ist ein großes Trainingslager für schreibende Berufe: Artikel schreiben, korrigieren, lektorieren und eliminieren. Dabei steigern sie ihr Selbstwertgefühl. Hier wächst etwas, wovon die sprachlose Gesellschaft profitieren wird.

Wikipedia hat sich jetzt schon um die Menschheit verdient gemacht. Man verleiht allen eine Stimme, die bisher stumm blieben. Jetzt treten sie heraus aus dem Dunkel der Bedeutungslosigkeit und haben endlich die Chance, ihre Fähigkeiten im Lichte erstrahlen zu lassen und endlich zu einer Bedeutung zu kommen, die jedem rechtschaffenen Menschen kraft Geburt zusteht. Einzelgänger und Querdenker, die Minderheiten-Ideen vertreten, haben in diesem System keine Chance.

Letter / 28. Mai 2006 (nicht mit einer genauen Zeitangabe versehener Beitrag von Letter (Diskussion | Beiträge) 16:28, 28. Mai 2006 (CEST))

Arbeits- und tarifvertragliche Ausschlussfristen

Neben Verjährung und Verwirkung können diese bereits in viel kürzerer Zeit dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf ein Zeugnis verliert.

--Der letzte Enzyklopädist 22:09, 2. Jun 2006 (CEST)

Das müssen wir uns nicht gefallen lassen!

Hier verhöhnt jemand unsere Arbeit und macht den "Verein Wikipedia" lächerlich. Hier tut jemand so, als wäre die Idee Wikipedia eine Missgeburt, und eine solche Idee könne nur Missgeburten hervorbringen. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Wir alle opfern unsere Freizeit für dieses Jahrhundertwerk und wollen tatsächlich, dass die Welt ein wenig besser wird. Was soll daran so schlimm sein? Inzwischen hat man letter gesperrt. Bravo! Ich hoffe auf Lebenszeit! (nicht signierter Beitrag von 80.228.155.121 (Diskussion | Beiträge) 20:41, 3. Jun. 2006 (CEST))

Zeugnisfloskeln?

Was mir extrem fehlt sind weitere Zeugnisfloskeln die nach wie vor im Umlauf sind (zumal es ja auch noch eine Menge alter Zeugnisse gibt.) Zum Beispiel gibt es Floskeln die positiv klingen für Diebstahlsverdacht, Betrunkenheit am Arbeitsplatz, Flirten, etc. Wäre schön wenn jemand diesen Artikel um solche Floskeln erweitern könnte.

Das passt nach meinem Verständnis nicht in das Wikipedia-Konzept. Eine Enzyklopädie ist kein Lehrbuch und keine Datenbank. Hier sollte das Konzept vorgestellt werden, aber nicht mehr. --h-stt !? 14:47, 14. Jul 2006 (CEST)

HILFE HILFE HILFE

Hallo, ich habe 4 Arbeitszeugnisse. Blicke da mit der Benotung nicht durch. Kann mir jemand dabei Helfen?

[...] konkrete Anfrage gelöscht --h-stt !? 00:10, 27. Sep 2006 (CEST)

Ich danke für jede Hilfe.

Gruß Carlito Brigante

In der Wikipedia schreiben wir eine Enzyklopädie, wir beantworten aber keine Einzelfragen. --h-stt !? 00:10, 27. Sep 2006 (CEST)

Wieder etwas sachlicher

Ich habe eine Kleinigkeit hinzugefügt (siehe Versionen)--Redequest 22:13, 13. Nov. 2006 (CET)

- 2007 -

Duden

Hallo, der Duden kennt das Wort "Arbeitszeugnis" nicht. Ist mir natürlich bewusst, dass das Papier einfach mal so heißt, aber ... kann mir (und anderen) das jemand erklären? 84.158.228.108 21:36, 11. Feb. 2007 (CET)

"DUDEN - Professionelles Bewerben - leicht gemacht" hat ein ganzes Kapitel namens "Arbeitszeugnisse". Kann halt nicht jedes Wort im dicken Wälzer stehen. 88.70.78.230 03:02, 27. Aug. 2008 (CEST)

Tippfehler in der Literaturangabe

Ist das fehlende "n" in der Literaturangabe "Karl-Heinz List: Zeugnisse ergebnis- und stärkenorientiert schreibe, Sparkassenverlag Stuttgart, 2005" ein Versehen oder eine Wertung gemäß obigem Text? (nicht signierter Beitrag von 89.61.169.249 (Diskussion) )

ich habe den Artikel mal wieder freigegeben, das ist sicher keine Absicht, korrigier ruhig. --elya 20:48, 13. Feb. 2007 (CET)

Link>

Der Link zu Zeugnisstruktur widerspricht den Linkvorgaben. Die Seite, auf die verlinkt wird bzw. wurde, ist irrefuehrend. Es gibt keine verbindliche Zeugnisstruktur. Es hat sich in der Praxis lediglich ein Aufbauschema entwickelt, das sich als zweckmäßig erwiesen hat. Der Link ist deshalb unzulässig und sollte gelöscht werden. (nicht signierter Beitrag von 85.2.29.125 (Diskussion | Beiträge) 18:51, 21. Feb. 2007 (CET))

Gesetzliche Grundlage nicht mehr gültig?

§ 73 HGB ist weggefallen ...

Der steht da auch ausdrücklch als historische Norm. Heute ergibt sich der Anspruch für alle Beschäftigten aus §109 Gewerbeordnung. --h-stt !? 21:50, 19. Apr. 2007 (CEST)
Wiesieht's denn mit anderen Beschäftigten aus? Ich denke da an Zivildienstleistende, Ein-Euro-Jobber, Praktikanten usw. Gilt dabei auch § 630 BGB? 84.58.201.62 13:29, 19. Jul. 2007 (CEST) ---- (Dabei handelt es sich eine Anfrage von mir: Thomasnimmesgern 14:10, 19. Jul. 2007 (CEST) - ich hatte vergessen, mich einzuloggen.)
Zivildienstleistende sind nicht aufgrund eines Dienstvertrags tätig. Für sie gibt es im Zivildienstgesetz mit §46 II ZDG eine spezielle Norm. --h-stt !? 13:58, 19. Jul. 2007 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Wenn noch jemand eine Antwort für die anderen genannten Bereiche weiß (Ein-Euro-Jobs, Praktikum), wäre ich schon sehr zufrieden. :-) Das Problem bei manchen dieser Bereiche sehe ich darin, daß sie keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne sind, weswegen entsprechende Regeln der Gewerbeordnung für sie nicht gelten (daher mein obiger Rückgriff auf § 630 BGB für die genannten Bereiche, wobei ich aber nicht weiß, ob § 630 für zum Beispiel Praktikanten oder Ein-Euro-Jobber gilt). Thomasnimmesgern 14:11, 19. Jul. 2007 (CEST)
Hier ist der falsche Platz für sowas. Diese Diskseite befasst sich nur damit, wie der zugehörige Artikel verbessert werden kann. Deine Frage stellst du bitte auf WP:AU oder suchst selbständig unter den entsprechenden Stichworten in der Wikipedia nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und schaust, ob es dort Spezialnormen zum Arbeitszeugnis gibt. --h-stt !? 21:54, 19. Jul. 2007 (CEST)

- 2008 -

bitte ändern

"In der Schweiz braucht es keinen triftigen Grund, um ein Zwischenzeugnis zu verlangen Fürsorgepflicht (Arbeitsrecht).Fürsorgepflicht des Arbeitgebers." ...ist kein grammatikalisch korrekter satz. fehlt hier ein "siehe auch" vor dem link? (nicht signierter Beitrag von 212.80.235.53 (Diskussion | Beiträge) 10:20, 8. Jan. 2008 (CET))

Zeugnispraxis: Quelle

der abschnitt ist mir verdächtig ([1] by Benutzer:Arbeitszeugnisse.ch, schon vor anderthalb jahren), die typographie und fehlende verlinkung spricht für copy&paste, und sollte so nicht dastehen, ausserdem ist der exkurs über die sprache so sinnlos - sollen wirs radikal kürzen oder ganz entfernen? --W!B: 17:14, 3. Okt. 2008 (CEST)

"Vereinzelten Unternehmen lehnen das Ausstellen grammatisch inkorrekter Zeugnisse ab ..."

Hö hö. Dann muss das das aber auch "der Ausstellen" heißen.

84.190.129.108 23:49, 24. Feb. 2009 (CET)

- 2009 -

Literaturangaben

Hier wird mehrfach das Arbeitsrechtshandbuch von Günter Schaub zitiert, leider ohne genaue Literaturangaben. Insbesondere fehlt die Auflage des zitierten Buches. Könnten Sie dies bitte ändern? (nicht signierter Beitrag von 213.95.68.166 (Diskussion | Beiträge) 10:16, 5. Okt. 2009 (CEST))

Fälligkeit falsch

"Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, entsteht der Anspruch bei Vertragsabschluss,"

Dieser Satz ist nur zutreffend, falls im Aufhebungsvertrag explizit eine entsprechende Klausel verankert ist. Ansonsten ist die Fälligkeit des Zeugnisses nach wie vor das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses. Falls nicht jemand eine stichhaltige Quelle hat, um das Gegenteil zu beweisen, werde ich es entsprechend editieren.


Eine Frage wegen der Fälligkeit: Eine genaue Frist gibt es zumindest in der Deutschen Gesetzgebung § 109 GewO / § 630 BGB nicht, wenn ich mich richtig erinnere. Die Formulierung sagt bei "Beendigung" des Arbeitsverhältnisses und damit kann ein Arbeitszeugnis innerhalb der Kündigungsfristen beansprucht werden, z.B. ab Zustellung der Kündigung. Sollte der erste Satz dann nicht lieber geändert werden? Das Arbeitszeugnis ist immerhin innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist einforderbar und fällig ist es ja rein rechtlich gesehen nur, wenn es eingefordert wurde. (nicht signierter Beitrag von Olaf.meier82 (Diskussion | Beiträge) 18:41, 6. Okt. 2009 (CEST))

Durcheinander

In dem Artikel ist eigentlich ein Durcheinander zwischen Arbeitszeugnis allgem. und in Deutschland und 5 Zeilen Ö und Schweiz. Ich würde die 5 Zeilen der anderen Länder unten anfügen und alles andere als deutschlandbezogen stehen lassen - denn so kennt sich niemand aus - schon gar nicht wenn er nicht aus Deutschland ist. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 21:26, 14. Jul. 2010 (CEST)

- 2010 -

Zwischenzeugnis

Wäre es sinnvoll, unter dieser Zwischenüberschrift auf den Hauptartikel Zwischenzeugnis zu verweisen? Vielleicht wird der ja noch ausgebaut. --Kolya 15:11, 29. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe in dem genannten Artikel keinen Sinn und schlage eine Weiterleitung auf diesen Artikel hier vor. --h-stt !? 07:33, 30. Sep. 2010 (CEST)

- 2011 -

Fälligkeit

-Auszubildende können noch nach mehreren Jahren ein Zeugnis verlangen (BBiG § 8 Zeugnis)- hallo leute, ich mag mich täuschen, aber ist das nicht §16? liebe grüße,lila (nicht signierter Beitrag von 93.104.15.250 (Diskussion) 09:35, 10. Feb. 2011 (CET))

Plagiat?

Der Abschnitt Füllwörter ist teilweise identisch mit dieser Seite (S. 2). Weder hier noch auf der Homepage wird auf eine Quelle verwiesen - ich weiss also nicht, wer hier von wem kopiert hat. Sollte aber überprüft werden. --82.136.90.150 22:26, 19. Aug. 2011 (CEST)

Danke für den Hinweis, bei uns steht der Text seit 26. Mai 2007, er wurde von unserem Benutzer:Arbeitszeugnisse.ch eingestellt, der sich als Autor des entsprechenden Buches vorstellt, das es schon in vielen Auflagen seit vielen Jahren gibt. Auf der Kanzleiseite wurde der Text im Juli 2009 hochgeladen wurde, auch wenn das Dokument selbst einen Datumsstempel aus dem Januar 2005 und einen Autorenvermerk "Andy" trägt. Ich sehe da keinen Grund, ein Plagiat auf unserer Seite zu vermuten. Grüße --h-stt !? 10:28, 22. Aug. 2011 (CEST)

Situation im Ausland

In Grossbritannien und Irland sind Arbeitszeugnisse unbekannt. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses, kein Unternehmen stellt qualifizierte Arbeitszeugnisse aus. Es werden jedoch ueblicherweise Referenzen gegeben, auf die sich der Arbeitnehmer bei spaeteren Bewerbungen berufen kann. Manche, jedoch nicht alle, Arbeitgeber stellen auch schriftliche Referenzen aus, die in wenigen Saetzen eine kurze Beschreibung der Taetigkeit enthalten, das Bedauern ueber die erfolgte Kuendigung des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringen und entweder die Hochachtung vor der Leistung des Arbeitnehmers beschreiben oder mit der Formulierung schliessen, man wuerde den Arbeitnehmer zu einem spaeteren Zeitpunkt jederzeit wieder gerne einstellen. (nicht signierter Beitrag von 109.166.142.83 (Diskussion) 18:24, 31. Aug. 2011 (CEST))

- 2012 -

Ein Arbeitszeugnis ist kein Empfehlungsschreiben

Das Arbeitszeugnis ist keine innerbetriebliche Leistungsbeurteilung, sondern eine Referenz im Sinne eines Empfehlungsschreibens.

So steht es im Beitrag. Das ist falsch. Warum? Ein Arbeitszeugnis ist zwar keine innerbetriebliche Leistungbeurteilug, aber doch eine Beurteilung der Leistung und des Arbeitsverhaltens. So steht es im Gesetz. Leistung bedeutet: Arbeitsmenge, Arbeitsqualität, Arbeitsergebnisse. Außerdem zählt man auch die fachliche und soziale Kompetenz dazu. Ein Arbeitszeugnis ist nicht in jedem Fall eine Empfehlung. Wahrheit geht im Arbeitszeugnis vor Wohlwollen. Empfehlungsschreiben sind hierzulande nicht sehr verbreitet und beruhen auf Freiwilligkeit. Auf ein Arbeitszeugnis hat ein Arbeitnehmer bekanntlich einen Rechtsanspruch. Bei freien Mitarbeitern stellt man auch Referenzen aus. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben freie Mitarbeiter nur dann, wenn sie über einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen gearbeitet haben.

Meine Empfehlung: Den zitierten Satz streichen.

--92.250.191.102 23:18, 3. Aug. 2012 (CEST)

Der Satz enthält zwei für diesen Artikel bedeutende Links. Er kann daher nicht einfach gestrichen werden. Entweder er wird so umformuliert, dass die Links hier erhalten bleiben, oder die Links müssen an anderer Stelle im Artikel gesetzt werden. Grüße --h-stt !? 12:05, 6. Aug. 2012 (CEST)

Ein paar Bemerkungen zum Artikel „Arbeitszeugnis“, den ich für gelungen halte

(1) Ein Arbeitszeugnis ist kein Empfehlungsschreiben

Der Satz lautet:

Das Arbeitszeugnis ist keine innerbetriebliche Leistungsbeurteilung, sondern eine Referenz im Sinne eines Empfehlungsschreibens.

Richtig ist: Das Arbeitszeugnis ist keine innerbetriebliche Leistungsbeurteilung. Richtig ist aber auch, dass das Arbeitszeugnis sehr wohl eine Leistungsbeurteilung ist, aber eine, die für Dritte bestimmt ist. Ein Empfehlungsschreiben ist etwas anderes, eine persönliche Empfehlung. Gleichwohl kann ein Arbeitszeugnis eine Empfehlung sein, muss aber nicht. Auf meiner Homepage findet man drei unterschiedliche Musterzeugnisse (Weblink: www.list-personalkonzepte.de/musterzeugnisse.html) mit der Einschätzung: Warme Empfehlung – Empfehlung - keine Empfehlung.

Mein Text-Vorschlag: Das Arbeitszeugnis kann eine Empfehlung sein, ist aber kein persönlich gehaltenes Empfehlungsschreiben.


(2) Fälligeit

Der Satz lautet:

Da der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ein entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers voraussetzt, wird das Zeugnis erst mit dem Verlangen fällig.

Ja, wann denn sonst? (Tautologie, Juristendeutsch).

Der Arbeitnehmer muss ausdrücklich ein Arbeitszeugnis verlangen. Stellt der Arbeitgeber ohne Verlangen ein Zeugnis aus, kann der Mitarbeiter dies zurückweisen.

Der Satz müsste lauten:

Das Zeugnis gehört zu den Arbeitspapieren und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Der Anspruch besteht aber bereits früher...


(3)Sprachliche Brückentechnik

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.Die „sprachliche Brückentechnik“ wird hier als Tatsache ohne jede Quelle in den Raum gestellt. Es scheint ein Konzept von Peter Häusermann zu sein. Im Internet finden sich eigentlich nur das Buch von Häusermann und zahlreiche Wikipedia-Klone. Gibt es Belege für eine breite Anwendung oder Rezeption dieser Technik? Wenn nicht, hat dieser Abschnitt in diesem Artikel keine Berechtigung. Wenn ja, muss das im Artikel dargestellt werden.

Ich habe das Buch von Peter Häusermann gelesen. Er ist ein Personalfachmann und weiß, wovon er spricht. Häusermann ersetzt den euphemistischen Zeugniscode, der auch in der Schweiz angewandt wird, durch Klartext. Das bedeutet, dass er Klartext schreibt und Negatives erwähnt, aber dabei versucht, dem Ganzen noch einen positiven Schub zu geben. Hier ein Auszug aus dem Zeugnis – in seinem Buch abgedruckt - eines sehr erfolgreichen Verkaufsingenieurs, der wegen Spesenbetrugs fristlos entlassen wurde:

Wir bedauern es außerordentlich, dass Herr X seine gesicherte Vertrauensposition durch sein Verhalten aufs Spiel setzte. Grundsätzlich trauen wir Herrn X zu, dass dass er in einem Unternehmen nochmals neu beginnen kann.

Häusermann schreibt, dass der betroffene Mitarbeiter zwei Monate später eine neue Stelle in derselben Branche gefunden habe.

Mein Vorschlag: Ich würde den Absatz stehen lassen. Laut amazon ist das Buch von Häusermann 2011 immerhin in der 8. Auflage erschienen. So ganz unbekannt kann er in der kleinen Schweiz denn auch nicht sein. Häusermann hat auf seiner Homepage einen Zeitschriftenbeitrag eingestellt: „Falsches Lob per Zeugnis-Code“, wo sein Verfahren ausführlich, mit Musterzeugnis beschrieben ist. Weblink: www.arbeitszeugnisse.ch/frames/basis/bt

--Karl-Heinz List (Diskussion) 22:48, 8. Aug. 2012 (CEST)

Klingt plausibel. Möchtest du es selbst umsetzen? Was die Brückentechnik angeht: Da muss klar rein, dass das ein Konzept von Häusermann ist und idealer Weise etwas zur Verbreitung oder zur Rezeption in Fachzeitschriften. Kannst du dazu etwas rausfinden? Grüße --h-stt !? 15:44, 10. Aug. 2012 (CEST) PS: Mach dir bitte keine Sorgen, was Wikipedia-interne Formalien angeht. Ich kann deinen Text in formaler Hinsicht dann gerne anpassen.
Ich habe mir den Abschnitt "Brückentechnik" noch einmal genauer angeschaut. Es ist ein Verfahren, das ganz auf schweizer Verhältnisse zugeschnitten ist und in Deutschland aus rechtlichen Gründen gar nicht zulässig wäre. Ich habe deshalb das Verfahren von Häusermann unter "Zeugnissprache" kurz dargestellt.

Gruß


--Karl-Heinz List (Diskussion) 23:09, 10. Aug. 2012 (CEST)

Sieht gut aus. Danke dafür. Viele Grüße --h-stt !? 10:24, 13. Aug. 2012 (CEST)

Kritik

Wo bleibt bitte die Kritik ?

Ich selber habe 1000e von Zeugnissen gesichtet und hunderte verfasst. Auch hartgesottene Personaler haben Probleme einige Zeugnisse zu entschlüsseln

zum Beispiel

SIE ERLEDIGTE DIE AUFGABEN ZU UNSERER VOLLSTEN ZUFRIEDENHEIT

eine kleine Abstufung von 1 (1-2) oder doch eine negative Symbolik im Sinne von Nur manchmal waren ihre Leistungen sehr gut. Das ist leider so eine Problematik, die oft dazu führt, dass Leute nicht berücksichtigt werden. (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.24 (Diskussion) 18:26, 27. Apr. 2016 (CEST))

Bei dieser Frage kann ich nicht glauben, dass du tausende Zeugnisse gesichtet und verfasst hast.--Losdedos (Diskussion) 22:03, 27. Apr. 2016 (CEST)

Abstufungen... Nur vollste Zufriedenheit ohne STETS

zur vollsten Zufriedenheit ohne das stets

was ist das für eine note ?

auch tollste HR Bücher geben keine Auskunft darüber (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.24 (Diskussion) 18:26, 27. Apr. 2016 (CEST))

Der Beitrag ist weder auf dem neuesten Stand noch vollständig

Ich habe mir schon seit langem nicht mehr diesen Beitrag angeschaut, obwohl ich in den Anfängen Texte dazu geliefert habe. Der Beitrag ist arg geschrumpft, vor allem, was die Buch-Veröffentlichungen angeht. Es werden nur noch vier Bücher aufgeführt. Das waren schon einmal sehr viel mehr. Bei amazon erscheinen beim Stichwort "Arbeitszeugnis" 426 (in Worten: vierhundersechsundzwanzig). Was ist passiert? Hat hier jemand manipuliert? Es fehlen vor allem Bücher, wo gegensätzliche Ansätze vertreten werden. Beispiel: Der Jurist Hein Schleßmann plädiert in seinem Buch "Das Arbeitszeugnis" (2015, 21. Auflage)für die Abschaffung des Wohlwollens und für die Einführung von Schulnoten. Ich dagegen stelle in meinem Buch "Das zeitgemäße Arbeitszeugnis" (4. Auflage, 2009) ein Modell vor, die Leistung in Arbeitszeugnissen leistungs- und ergebnisorientiert darzustellen, und zwar in einer offenen, nichtcodierten Sprache.

Was fehlt? In den letzten Jahren ist eine Diskussion entbrannt über die Abschaffung von qualifizierten Zeugnissen, weil die meisten Zeugnisse gute und sehr gute Endbeurteilungen enthalten und deshalb für die Personalauswahl nicht mehr zu gebrauchen sind. Darüber erfahren die Leser nichts. Warum eigentlich nicht? Wer hat die Literaturliste gekürzt und mit welcher Absicht?

Fazit: Dies ist kein seriöser und informativer Beitrag. Ich habe weder Zeit noch Lust einen neuen Beitrag zu verfassen.

Karl-Heinz List(nicht signierter Beitrag von 92.250.199.133 (Diskussion) 22:35, 27. Okt. 2016 (CEST))

Das ist hier nicht der Ort, um mit polemischen Beiträgen für eigene Produkte/Literatur zu werben. Hier geht es um die Inhalte des Artikels. Dass es unter Umständen Kritik gibt, mag ja sein, wobei das sicher in der Praxis maximal eine Randerscheinung ist. Dann kann man diese Kritik vernünftig und unabhängig belegt einbauen. Eine Literaturliste soll nicht dazu dienen, Buchverkäufe anzuheizen oder aber die Buchhandlung/Amazon zu ersetzen. Daher ist eine ausufernde Auswahl sicherlich ebenfalls überflüssig.--Losdedos (Diskussion) 23:41, 27. Okt. 2016 (CEST)

Aktualisierung einer Literaturangabe

Hallo zusammen,

ich habe unter "Literatur" die bibliografischen Angaben zum Buch von Georg-R. Schulz aktualisiert. Das Werk liegt mir vor. Meine Änderung wurde zurückgesetzt. Warum?

Herzliche Grüße --Kalligraf (Diskussion) 15:21, 19. Nov. 2016 (CET)

Weil es ein Ratgeber ist und wir Ratgeber nach der Richtlinie WP:LIT nur nachrangig gegenüber wissenschaftlicher Literatur und Sachbüchern angeben. Zudem gibt es eine höhere zweistellige Zahl an Ratgebern zum Thema und deshalb müsste begründet werden, warum genau dieses genannt werden soll und nicht die vielen anderen. Grüße --h-stt !? 17:55, 24. Nov. 2016 (CET)

Fälligkeit

Auch hier, wie bei Zwischenzeugnis, fehlt die Angabe, wie lange sich ein AG denn für die Ausstellung Zeit lassen darf. Was nützt sofortige Fälligkeit oder dreijähriger Anspruch, wenn der nicht in die Hufe kommt (z.B. weil er merkt, dass der AN weg will oder gekündigt hat)? Imho müsste das bis zum Anspruch auf Schadenersatz gehen, weil man sich ohne Zeugnis ja kaum woanders bewerben kann.--Mideal (Diskussion) 17:25, 4. Apr. 2017 (CEST)

Das ist eine Frage, die auf Rechtsberatung abzielt. Das ist aber nicht die Aufgabe der Wikipedia. Für den Artikel selbst sind diese (potentiellen) Auswirkungen, also die indirekt gestellte Frage, ob man z.B. einen Schadensersatzanspruch aus allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften realisieren kann, nicht von Belang.--Losdedos (Diskussion) 19:53, 4. Apr. 2017 (CEST)
Zur Nennung des Anspruchs hat es ja auch gereicht, ohne weitere Infos ist das ganze aber sinnlos. Bei Straftaten steht ja auch dabei, was passiert, wenn man die Gesetze nicht einhält, obwohl das eigentlich irrelevant wäre, wenn man sich einfach dran hielte... Falls jemand Rechtsprechung oder ähnliches dazu hat, wäre es schön, wenn dies hinzugefügt und verlinkt würde.--Mideal (Diskussion) 12:18, 12. Apr. 2017 (CEST)
Bei Straftaten steht ja auch dabei, was passiert, wenn man die Gesetze nicht einhält, Das ist ja auch kein Gegenstand von Rechtsberatung, sondern ergibt sich jeweils aus der entsprechenden Norm - meist des StGB - selbst. Daher verweise ich auf zuvor gesagtes. Das ist hier kein Forum zur Lösung privater Fragen zu konkreten rechtlichen Sachverhalten. Sonst müssten wir hier zu hunderten Einzelproblemen in Bezug auf das Arbeitszeugnis eine Fallsammlung und keinen allgemeinen Artikel über das Arbeitszeugnis schreiben.--Losdedos (Diskussion) 20:21, 12. Apr. 2017 (CEST)

Geltungsbereich

Ich finde das der Artikel länderspezifisch aufgebaut werden sollte. In Österreich und der Schweiz gelten immerhin andere Gesetze als in Deutschland. Im Moment ist keine klare Trennung vorhanden. --217.92.98.253 08:47, 17. Mai 2018 (CEST)