Diskussion:Argumentum a minore ad maius
minore oder minori ?
[Quelltext bearbeiten]Das argumentum a minori ad maius: „Ein besonders qualifizierter Fall des Analogieschlusses ist der Grössenschluss („argumentum a fortiori“). Dieser kommt wiederum in zwei Varianten vor: Der Schluss vom Kleineren auf das Grössere („argumentum a minori ad maius“) besagt, dass eine Rechtsfolge, die für einen weniger gewichtigen Sachverhalt angeordnet ist, um so mehr für einen wertungsmässig gewichtigeren Fall, der aber gesetzlich nicht geregelt ist, gelten muss. Der Schluss vom Grösseren auf das Kleinere („argumentum a maiori ad minus“) hat folgende Struktur: Wenn nach dem Gesetz nicht einmal der gewichtigere Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge auslöst, so erst recht nicht der weniger gewichtige. Ernst A. Kramer, Methodenlehre“ Als Fachausdruck wird es in Rechtswissenachaft und Philosophie, Logik als argumentum a minori ad maius verwendet. Die Deklinierung von a fortiori ist streng genommen falsch, der grammatikalische Fehler hat sich aber wohl in der Fachsprache eingebürgert. Richtigerweise müsste es a fortiore heißen, da im Latein alle komparitiven Adjektive im Ablativ auf den Suffix "-e" enden. In der Fachsprache tut er es aber nicht.-- rb fish<Ø X 19:20, 23. Okt. 2009 (CEST)
- Der Artikel Argumentum a maiore ad minus bildet den Ablativ korrekt, vgl. aus der Fachliteratur Larenz, Methodenlehre, 4. Aufl. 1979, S. 375. Warum hier und dort «minori» stehen bleiben soll, erschließt sich mir nicht. Bestehen Bedenken gegen eine Verschiebung nach Argumentum a minore ad maius? --Malabon (Diskussion) 19:58, 27. Nov. 2018 (CET)