Diskussion:Arizona Attorney General
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Itti in Abschnitt „der leitende Rechtsanwalt des Bundesstaates Arizona“?
„der leitende Rechtsanwalt des Bundesstaates Arizona“?
[Quelltext bearbeiten]Diese Definition halte ich für nicht glücklich.In der englischspr. Wikipedia heißt es: „chief legal officer“. Ich würde sagen: „Oberster Justizbeamter“, ggf. auch Justizminister (vgl. Attorney General (US-Bundesstaaten)).
Darüber hinaus bezweifle ich die Aussage, „dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, da LaSota seine Zulassung als Anwalt nicht erneuert hatte und somit kein praktizierender Anwalt war“. Hier wird die Begründung für die Verfassungswidrigkeit mit dem Sachverhalt vertauscht. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:52, 1. Jan. 2017 (CET)
- Danke dir, ich schau mir das gerne an und ändere es. Viele Grüße --Benutzer:Itti 21:54, 1. Jan. 2017 (CET)