Diskussion:Arne Semsrott
Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten
[Quelltext bearbeiten]Was hat der StGB-Paragraph eigentlich für einen Sinn, und welcher Unsinn ist es, "unwesentliche" Teile solcher Dokumente veröffentlichen zu dürfen. Was soll das sein, Az, Ort und Datum? --Mideal (Diskussion) 14:36, 27. Feb. 2024 (CET)
- Der Sinn besteht im Schutz von Personen, gegen die ermittelt wird, vor Bloßstellung und Unterlaufen der Unschuldsvermutung; und Schutz von Laienrichtern vor Beeinflussung. Insoweit eigentlich ja positiv. Das Problem ist aber, dass der Paragraph *automatisch* und *immer* eine Strafverfolgung vorsieht, eine Abwägung mit öffentlichem Interesse bzw. Pressefreiheit im Gesetz also gar nicht vorgesehen ist. --DevSolar2 (Diskussion) 23:43, 20. Apr. 2024 (CEST)
"Unbelegt, da Quelle hinter Paywall"
[Quelltext bearbeiten]Moin @Giebenrath, die fragliche Passage stammt zwar nicht von mir, aber die Auffassung "Unbelegt, da Quelle hinter Paywall" [1] kann ich nicht nachvollziehen. Das Zitieren auch durch Paywall geschützten Zeitungsartigeln als Beleg ist doch völlig üblich. Im Übrigen ist vorliegend sogar eine Print-Fundstelle angegeben; ich bin mir sicher, es lässt sich in einer öffentlichen Bibliothek ein Archiv finden, in der man den Artikel nachsehen kann. Oder eine Bibliothek bietet einen Online-Zugang zu der Zeitschrift an. Aber grundsätzlich sind mE Intenetquellen mit Paywall schon zulässig. Grüße --rübenkopf ✉ 20:05, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Danke für den Hinweis - dann bleibt es drin. --Giebenrath (Diskussion) 15:17, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Print ist ja auch eine Form von Paywall. -- Pemu (Diskussion) 03:16, 25. Okt. 2024 (CEST)