Diskussion:Arthur Rau
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H.Parai in Abschnitt Berufsverbot?
Berufsverbot?
[Quelltext bearbeiten]Nach Ende 1935 durfte kein Jude mehr ein öffentliches Amt ausüben (Beamtenstatus); die reguläre Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde 1938 mit der Fünften VO zum Reichsbürgergesetz untersagt. --H.Parai (Diskussion) 16:19, 10. Aug. 2021 (CEST)