Diskussion:Arthur Rau

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H.Parai in Abschnitt Berufsverbot?
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Berufsverbot?

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Nach Ende 1935 durfte kein Jude mehr ein öffentliches Amt ausüben (Beamtenstatus); die reguläre Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde 1938 mit der Fünften VO zum Reichsbürgergesetz untersagt. --H.Parai (Diskussion) 16:19, 10. Aug. 2021 (CEST)Beantworten