Diskussion:Artikel (Recht)
"Gesetzesartikel" als Lemma ist irgendwie unbefriedigend, da in den meisten Fällen im deutschsprachigen Raum Artikel nicht in Gesetzen, sondern Verfassungen und (völkerrechtlichen) Verträgen, sowei EU-Normen auftauchen. Z.B. EMRK ist kein Gesetz ieS. Mein Vorschlag daher Artikel (Rechtstext) oder man legt einen eigenen Vertragsartikel an - zerrt aber meiner Meinung nach Zusammengehöriges auseinander: und bei Rechtsverordnungen und EU-Verordnungen u Richtlinien, die ja keine Gesetze im formellen Sinne sind, stellt sich dann wieder die Frage, worunter sie fallen.
Übrigens ist dieser WP-Eintrag imho unvollständig solange nicht erklärt wird, wann in dt u österreichischen Gesetzen Artikel und wann Paragraph verwendet wird. Wird doch wahrscheinlich eine rechtsgeschichtl Erklärung geben!?--Olag 19:57, 16. Feb. 2010 (CET)
- Mir gefällt das Lemma auch nicht. Wie wäre es alternativ mit Artikel (Recht)? --Haschen nach Wind 20:23, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Danke Häschen, jetzt ham wir wohl lang genug gewartet... Gruß--Olag 19:11, 27. Mär. 2011 (CEST)
Könnte man dem Artikel eventuell ein oder zwei Sätze zum Sprachgebrauch bei den übergeordneten und den Untereinheiten hinzufügen; in welchem Verhältnis stehen in Rechtstexten insbesondere die Begriffe 'Abschnitt' und 'Absatz' zum Artikel? Danke! --Lechfisch (Diskussion) 12:27, 30. Sep. 2014 (CEST)