Diskussion:Artur Breitfeld

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Uwhawe in Abschnitt Berufliche Tätigkeit ab 1. Juli 1942
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Berufliche Tätigkeit ab 1. Juli 1942

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Artur Breitfeld wurde zum 1. Juli 1942 vom Reichskommissar für die Preisbildung zur Haupttreuhandstelle Ost abgeordnet. [Quelle: Bundesarchiv R144/643 Stammblätter Beamte 1943]

In den Geschäftsverteilungsplänen der Haupttreuhandstelle Ost [ Quelle: BArch R144/317] ist er als Referatsleiter in Abt. III (Industrie) mit unterschiedlichen Aufgaben aufgeführt:

- GV-Plan vom 6. Oktober 1942: Leiter des Referats 12 (Energieversorgungsunternehmen)

- GV-Plan vom 15. März 1943: Leiter des Referats 9 (Verkehrsunternehmungen),

- GV-Plan vom 1. Mai 1944 Leiter des Referats 12b (Promotor, Litzmannstadt).

Die Aufgaben der HTO waren die Verwaltung des Vermögens des polnischen Staats innerhalb der von den deutschen Truppen nach Kriegsbeginn am 1. September 1939 besetzten Gebiete und ebenso, zunächst verschwiegen, die Erfassung und die Verwaltung des Vermögens der polnischen Staatsbürger in den besetzten Gebieten und im Altreich. Das eigentliche, nicht offen, sondern nur verklausuliert als »endgültige Rechtsübertragung« kommunizierte Ziel war die Vermögensverwertung zum Vorteil des Deutschen Reichs und seiner Kriegswirtschaft und, als erwünschte Folge, die Verdrängung der polnischen Bevölkerung durch Entzug ihrer Lebensgrundlage infolge Beschlagnahme von Wohnungen, Häusern, Betrieben und sonstigen Vermögenswerten sowie Zerstörung der beruflichen Existenz. Die in den besetzten Gebieten lebenden jüdischen Bürger aller Staatsangehörigkeiten waren von Beginn an jeglicher Willkür seitens der deutschen Besatzungsmacht ausgesetzt.

1941 stellte der Leiter der HTO Max Winkler fest: »Die eingegliederten Ostgebiete, in denen die HTO ihre Sonderaufgaben durchzuführen hat, umfasst ein Gebiet von nicht weniger als 87.000 qkm [Quadratkilometern, entspricht etwa der Fläche Österreichs]. Es sind wichtige Erzeugungsgebiete der Landwirtschaft, aber auch Gebiete einer leistungsfähigen und zukunftsreichen Industrie. Dieser neue Osten darf künftig nicht mehr wie bisher von einer Mischbevölkerung bewohnt werden. Seine rein deutsche Besiedelung muss sichergestellt werden. Dafür leistet die HTO entscheidende wirtschaftliche Vorarbeit.« [Quellen: "Aus polnischer wird deutsche Wirtschaft". Dr. h.c. Winkler über die Haupttreuhandstelle Ost, in: Deutsche Zeitung im Ostland (Riga), Nr. 141, 23.12.1941, S. 8. "Aus der Tätigkeit der HTO", in: DAZ Nr. 620, 27.12.1941, S. 4.]

Breitfelds Tätigkeit wäre nach heutigen Maßstäben als (Beihilfe zu) Kriegsverbrechen nach Artikel 8 Abs. 2 a Nr. iv (Aneignung von Eigentum in großem Ausmaß) oder Artikel 8 Abs. 2 b Nr. viii (Beschlagnahme feindlichen Eigentums) der Legaldefinition in Artikel 8 Abs. 2 Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs anzusehen. --Uwhawe (Diskussion) 19:13, 2. Nov. 2022 (CET)Beantworten