Diskussion:Arzneipflaster

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Enter in Abschnitt Arznei Pflaster
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Arznei Pflaster

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Hallo Georg Hügler, die allermeisten* Wundauflagen, insbesondere auch Hydrokolloidauflagen, sind weder hinsichltich Aufbau, noch hinsichtlich Wirkweise das, was umseitig unter "Arzneipflaster" beschrieben und allgemein darunter verstanden wird. Daher und auch unter dem Eindruck der aktuellen Diskussion um verbindliche gesetzliche Definitionen - in Deutschland - für Wundauflagen ist es angebracht, eine Abgrenzung auszuformulieren. Da meine gestrige Änderung nur eine Rücksetzung deinerseits provoziert hat, würde ich mich gerne hier über eine Umformulierung unterhalten. Grüße, --Enter (Diskussion) 12:53, 19. Jun. 2019 (CEST) *in anderen Kulturkreisen ist das anders, der verlinkte Artikel der en.wp hebt daher auch deutlich auf die durch Kauen zubereiteten Haut-Auflagen bsp. der Indianer ab, eine ausführliche inhaltliche Überarbeitung oder eine Ent-linkung wäre daher angebrachtBeantworten

Die Verlinkung zum englischen Artikel ist wirklich nicht optimal, ein Poultice scheint ja eher ein Breiwickel oder Breiumschlag (Kataplasma) zu sein. Die heute für Arzneipflaster unübliche Bezeichnung Kataplasma hat (rate, wer ;-) ) belegt durch ein Lexikon zur Medizingeschichte eingetragen. Ein zusätzlicher Hinweis auf die heute lediglich historische Bedeutung wäre wünschenswert. Die Verlinkung nach Poultice sollte idealerweise im Artikel Kataplasma eingetragen werden. Das zum Arzneipflaster passende englische Pendant Medicated Plaster gibt es (noch) nicht. --Benff 21:11, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Die Verlinkung als "Siehe auch" halte ich für ausreichend. Mehr verwirrt eher. Ein Pflaster sollte schon von einer Wundauflage abgegrenzt werden, beim Arzneipflaster brauchts das nicht. --Georg Hügler (Diskussion) 12:56, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wie ich es sehe, und wie Dein sachlich unrichtiger Kommentar bei der Rücksetzung ("... das sind ja in speziellen Fällen .. auch Arzneipflaster (Hydrokolloideverband)") auch beweist, trägt der Verzicht auf eine Abgrenzung eher zur Verwirrung bei. Wenn Du kein triftiges Gegenargument hast, würde ich mich freuen, wenn Du mir bei der entsprechenden Formulierung hilfst. Grüße, --Enter (Diskussion) 13:12, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Sieh nun Abschnitt "Abgrenzung". --Georg Hügler (Diskussion) 13:21, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Hm, weiß nicht... was genau verstehst Du unter einer "reinen Wundauflage? Abdecken, schützen, feucht halten? Fragende Grüße, --Enter (Diskussion) 13:39, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Eine Wundauflage ohne Arzneimittelzusatz. --Georg Hügler (Diskussion) 13:48, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Das sind die allermeisten, oder? Eigentlich alle, wenn man mal von dem einem PU-Schaum mit Ibuprofen absieht. Oder zählen auch alginat-, kohle- und silberhaltige Wundauflagen, sowie solche, die mehr oder minder phantasievolle "Matrix"en enthalten zu den "Arzneipflastern"? (nicht signierter Beitrag von Enter (Diskussion | Beiträge) 14:26, 19. Jun. 2019 (CEST))Beantworten
Ist Silber ein Arzneimittel? --Georg Hügler (Diskussion) 14:49, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Bitte keine Albernheiten, ja? Du bist es, der behauptet, Wundauflagen seien "Arzneipflaster" und zur Abgrenzung den Terminus "reine Wundauflagen" erfunden hat. So geht wikipedia nicht, Georg Hügler, und das weißt Du auch. Könntest Du mir stattdessen bitte Wundauflagen benennen, also konkrete Produktgruppen, die Du zu den "Arzneipflastern" zählen würdest? Fragende Grüße, --Enter (Diskussion) 15:04, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich behaupte nicht, Wundauflagen seien "Arzneipflaster". --Georg Hügler (Diskussion) 15:43, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
OK :) genaugenommen behauptest Du mittlerweile nicht mehr, Wundauflagen seien "Arzneipflaster", was Du in deiner gestrigen (16:27 Uhr) Rücksetzung meiner Änderung ja noch behauptet hast. Super, dass wir das ausgeräumt haben - jetzt wäre es an der Zeit, eine scharfe, klare Abgrenzung in umseitigen Artikel hineinzuformulieren. Grüße, --Enter (Diskussion) 15:58, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wundauflagen sind keine Arzneimittel, auch Silber- oder Ibuprofen-haltige Wundschäume nicht, die – wie auch die wirkstofflosen Präparate – den Medizinprodukten zugerechnet werden. Sie können also gar keine „Arznei“pflaster sein, diese Einfügung war korrekt. Und offenbar wichtig, wie die oben stehende Diskussion zeigt. Eine Umformulierung dieser Fassung scheint mir nicht notwendig. --Benff 21:07, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Einschätzung - sowohl hier, als auch oben! Grüße, --Enter (Diskussion) 14:40, 22. Jun. 2019 (CEST)Beantworten