Diskussion:Aufführungsrecht
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Pajz in Abschnitt Thema "Gesamtrepertoire"
Thema "Gesamtrepertoire"
[Quelltext bearbeiten]Schon länger her, dass ich bei Wikipedia aktiv war. Bevor ich also jemandem hier durch eine Änderung auf den Schlips trete, stelle ich das ganze erstmal zur Diskussion:
Im Text findet sich im Augenblick folgender Abschnitt:
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verwaltet ausschließlich die Rechte an Musiktiteln – dann aber das Gesamtrepertoire eines Urhebers
Das ist so aber nicht ganz korrekt - es muß nicht das Gesamtrepertoire sein, sondern nur solche Werke, an denen der Urheber (noch oder in Zukunft wieder) die Rechte hält. Sprich, wenn über Stück A vor dem GEMA-Vertrag schon ein Vertrag mit jemand anderem abgeschlossen wurde vertritt die GEMA dieses Stück auch nicht. --85.2.252.214 23:55, 4. Jan. 2017 (CET)
- , durch Überarbeitung inzwischen auch obsolet. — ErledigtPajz (Kontakt) 07:19, 29. Jul. 2017 (CEST)