Diskussion:Auffangversicherungspflicht

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 95.113.70.156 in Abschnitt Verständlichkeit
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Was noch fehlt

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- Die Abgrenzung von Mitgliedern in der Auffangversicherungspflicht und freiwilligen Mitgliedern.

- Die sich daraus ergebenden Rechtsfragen: entsprechende oder doch nur sinngemäße Anwendung des § 240 SGB V

- der über dieses und sicherlich auch nächstes, übernächstes Jahr nachzuverfolgende Stand der zu diesen Fragen anhängigen Verfahren.

- noch ein paar Quellen--94.223.91.97 15:05, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Erster und zweiter Spiegelstrich sind skizziert, dritter und vierter bleiben im Hinterkopf - work in progress ... --94.223.91.97 01:17, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

... und überhaupt ...

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... ist der Artikel nicht wertungsfrei, z. B. "außerordentlich hohes Einkommen" ... oder Meinungen wie "grundsätzlich schutzwürdig sind auch hauptberuflich Selbständige" - sie sind es eben nicht, deshalb sind sie ausdrücklich ausgenommen. Darüber hinaus sind falsche Aussagen enthalten, wie z. B. "vorrangig vor frw. Versicherung". Das stimmt nicht. Quellen kann jeder im SGB V und im KVLG 1989 nachlesen. Heute hab' ich keine Zeit mehr, das aufzunorden ... viel zu viel Gedöns, es geht bei dieser Versicherungspflicht nur um diejenigen Personen, die keinen anderweitigen Versicherungsschutz (bspw. PKV, freie Heilfüsorge o. ä. haben), das sind hauptsächlich Leute, die z. B. nach langem Auslandsaufenthalt nach D zurückkehren (ältere Menschen - die 55er-Lebensaltersgrenze gilt nämlich ausdrücklich nicht), man nennt diese Versicherung daher auch eher landläufig "Rückkehrerversicherung" [[1]] und nicht "Auffangversicherung" - das Lemma ist falsch. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 21:14, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Verständlichkeit

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Schön wäre es, wenn es einen Abschnitt gäbe, der die Sache so beschreibt, dass auch Laien etwas damit anfangen können. Mit allen Einschränkungen hinsichtlich der Präzision und der Fachbegrifflichkeit, die damit natürlich zwangsläufig verbunden sind. So wie der Artikel ist, verstehen Nichtjuristen und Nichtversicherungsleute nicht viel. (nicht signierter Beitrag von 95.113.70.156 (Diskussion) 20:18, 17. Sep. 2013 (CEST))Beantworten